324 O 40/09 - 18.09.2009 - Fünf Zensoren gegen Undercover-Bericht

Aus Buskeismus

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P., G., A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitscheidel

18.09.09: LG Hamburg 324 O 40/09, 324 O 45/09, 324 O 85/09 P., G., A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH vs. Markus Breitscheidel („Arm durch Arbeit)

Drei Kläger klagten in fast gleicher Sache gegen den Verlag und den Autor des Untercover-Berichts "Arm durch Arbeit".

Als Juristeh saßen im Gerichtssaal nur Zensoren. Bie den Richtern ist das allgemein bekannt. Der Kklägeranwalt Jörg Thomas vetrat zwar in der Vergangenheit fast ausschließlich die Boulevard--Presse auf der Beklagtenseite, wir erleben inh inzwischen jedoch immer häufiger auf der Zensurseite. Auch heute. Über die Gründe kann man nur raten.

Der Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger sitzt fast ausschließlich auf der Klägerseite, d.h. bei den Zensoren, wollte sich auch heute auf den Klägerstuhl setzen. Er ist bekannt als Pionier bei der Löschung von Internet-Archiven. Das Negerkalle-Urteil war das erste uns bekannte Orwell-Urteil zur Umschreibung der Geschichte. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gebührt unser tiefster Dank. Diesem Anliegen folgten dann in dwer zensurkammer Hamburg erfolgreich verurteilte Mörder. Inzwischen klagen erfolgreich zweifelhafte Wirtschaftsbosse und anderes zweifelhafte Gesichter.

Dr. Sven Krüger vertrat auch erfolgreich den Kläger gegen eine wissenshcaftiche Arbeit.


Korpus Delicti

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Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“

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Korpus Delikti: Ortsnennung
Begründung: Identifizierbarkeit der Kläger

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Soziale Verantwortung ist riskant

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Renate Goetze
Richterinin am Landgericht Gabriele Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; RA Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; RA Jörg Thomas
Beklagter zu 2): Markus Breitscheidel

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Gegendarstellung?

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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