324 O 40/09 - 18.09.2009 - Fünf Zensoren gegen Undercover-Bericht

Aus Buskeismus

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Version vom 15:01, 20. Sep. 2009

Inhaltsverzeichnis

P., G., A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH und Markus Breitscheidel

18.09.09: LG Hamburg 324 O 40/09, 324 O 45/09, 324 O 85/09 P., G., A. vs. Ullstein Buchverlage GmbH vs. Markus Breitscheidel („Arm durch Arbeit)

Drei Kläger klagten in fast gleicher Sache gegen den Verlag und den Autor des Untercover-Berichts "Arm durch Arbeit".

Als Juristen saßen im Gerichtssaal nur Zensoren. Bie den Richtern ist das allgemein bekannt. Der Kklägeranwalt Jörg Thomas vetrat zwar in der Vergangenheit fast ausschließlich die Boulevard--Presse auf der Beklagtenseite, wir erleben inh inzwischen jedoch immer häufiger auf der Zensurseite. Auch heute. Über die Gründe kann man nur raten.

Der Beklagtenanwalt Dr. Sven Krüger sitzt fast ausschließlich auf der Klägerseite, d.h. bei den Zensoren, wollte sich auch heute auf den Klägerstuhl setzen. Er ist bekannt als Pionier bei der Löschung von Internet-Archiven. Das Negerkalle-Urteil war das erste uns bekannte Orwell-Urteil zur Umschreibung der Geschichte. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gebührt unser tiefster Dank. Diesem Anliegen folgten dann in der Zensurkammer Hamburg erfolgreich verurteilte Mörder. Inzwischen klagen erfolgreich auch zweifelhafte Wirtschaftsbosse und andere zweifelhafte Gesichter. Bald werden es Politiker sein, die ihre bvergangenheit ausa dem Internet verbannt wissen wollen.

Dr. Sven Krüger vertrat auch erfolgreich Hans Florian Oertel als Kläger gegen den Buchautor Giselher Spitzer: Sicherungsvorgang Sport. Das Ministerium für Staatssicherheit und der DDR-Spitzensport. Wir berichteten.

Dopingsünder und andere moralisch gesehen, nicht gerade Vorbilder, vertrat Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger erfolgreich bei der Zensurkammer Hamburg.

So überrashcender die heutige Wendung. Die abgegeben Unterlassungsverpflictungserklärung (UVE) gng über das juristsiche erforderliche wieit hinaus. Der Pseudoöffentlichkeit blieb diese UVE geheim, getreu den Prinzipilen der Geheimjustizt.

Das Buch von Markus Breitschneider ist mit einem Vorwort von Günter Wallraff versehen. Interessant wäre zu erfahren, wie Wallraff den Beklagten bezüglich der Zensurgefahren beriet.

Auch Wallraff ließ sich von einem Rechtsanwalt, Helmuth jipp vertreten, der gleichzeitig Kläger und Beklagte vertritt, sogar gegen seine früheren Mandanten Zensur über Gerichtsverfahren zu üben vesucht.

Rechtsanwalt Dr, Sven Krüger und Helmuth Jipp sind dem Anschein nach linke Anwälte. Sozial angagierte Autoren, sich links stehehd fühlende, sollten sich Lenins Worte beherzigen, welche sinngemäß aussagten: Vertraue immer den Kommunisten, beschäftige und nimm Kommunisten als Berater und als Fachmann mit einer Ausnahme, wenn Du einen Artz brauchst. Dann nimm einen Ausländer, einen Bürgerlichen und am besten fahre in die Schweiz oder nach Deutschland.

Ähnliches dürfte heute für die Anwälte gelten. Möchtest Du bei den Zensurkammern obsiegen, nimmt keinen Anwalt, der als Klägervertreter und erst recht nicht als Kläger in eigener Sache Erfolg beim Zenieren hat.

Korpus Delicti

arm_durch_arbeit_kl.jpg

Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“

formular_arbeitsagentur_kl.jpg

Korpus Delikti: Ortsnennung
Begründung: Identifizierbarkeit der Kläger

gnadenlos_kl.jpg

Soziale Verantwortung ist riskant

Den Korpus Delikti sehen wir in der Mitte. Im Buch sind alle Namen anonymisiert, aber auf dem Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit steht das Örtchen unter Ausübungsort. Damit sind die Kläger identifizierbar und dürfen erfogreichz klagen.

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Renate Goetze
Richterinin am Landgericht Gabriele Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; RA Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger pp.; RA Jörg Thomas
Beklagter zu 2): Markus Breitscheidel

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Gegendarstellung?

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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