324 O 383/09 - 23.10.2009 - Olivier Caillas vs. Taz

Aus Buskeismus

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-'''Olivier Caillas:''' Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun-zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben en kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.+'''Olivier Caillas:''' Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun-zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben ein kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.
'''Richterin Ritz:''' Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem … '''Richterin Ritz:''' Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem …

Version vom 16:43, 12. Okt. 2010

Corpus Delicti

Wahrscheinlich geht es um den folgenden taz-Artikel vom 23.04.09.

Wir lesen jedenfalls die erzwungene Gegendarstellung:

Gegendarstellung Auf www.taz.de haben Sie unter der Überschrift "Du Bimbo" unter anderem behauptet:

"Unions Macchambes Younga-Mouhani wird in dieser Partie (sc. Drittligaspiel Düsseldorf gegen Union Berlin) von seinem Gegenspieler Olivier Caillas als 'Neger' beschimpft."

Hierzu stelle ich fest: Ich habe Younga-Mouhani weder als "Neger" noch sonst beschimpft.

Düsseldorf, im April 2009 Olivier Caillas

Die taz ist nach Paragraf 11 des Berliner Pressegesetzes zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen unabhängig vom Wahrheitsgehalt verpflichtet. Das vom DFB-Kontrollausschuss gegen Olivier Caillas eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss vom 04.05.2009 eingestellt, da bezüglich des Tatvorwurfs Aussage gegen Aussage stand und die von Caillas bestrittene belastende Aussage weder durch Zeugen noch durch Fernsehbilder belegt werden kann.

Die Redaktion


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

anwaelte.jpg

Olivier Caillas vs. Taz Verlags- und Vertriebs GmbH

LG Hamburg 324 O 383/09 - 23.10.09

Olivier Caillas klagt viel und oft bei den Zensurkammern.

Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Renate Goetze
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg


Bericht der Pseudoöffentlichkeit

20.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Muss ich mit Robe sitzen? In Berlin ist das nicht mehr nötig..

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zieht die Robe an.

Der Vorsitzende: Soll ich ihn liefern? Wir werden noch Dinge bekommen?

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Ja..

Der Vorsitzende: Die Klägervertreterin überreicht den Schriftsatz vom 22.10.09 für Gericht und Gegner.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Haben von der Partei … bekommen mit Klageerweiterung. Warum wird ir das nicht zugestellt?

11:40: Der Vorsitzende: Wir haben vorsichtshalber die Protokollführerin weggeschickt.

Der Vorsitzende: Ist verlegt worden. Hat jemand vertütelt. Klageerweiterung …. Ersatz für … . Sollen wir sagen, was wir gerade

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, ja.

Der Vorsitzende: Agenturprivileg ergibt sich nicht. … rassistisch beleidigt zu haben wird als feststehend geschildert. Der geschilderte Vorgang wird gerade belegt. Die Wiederholungsgefahr ist auch nicht entfallen. Haben das KG Urteil. Nach dem Pressegesetz ist … verpflichtet. Lässt für den Kläger nicht klar erkennen, was wahr ist. Eher Zweifel an dem ´Kläger. Es gibt eine Aussage gegen eine andere Aussage. Es gibt keine Zeugen, keine Fernsehaufnahmen. Wenn Sie die Klageerweiterung nicht erhalten haben, …

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Sehe das anders als Sie. Agenturprivileg ist albern, was Sie dazu sagen. Rassistische Äußerung heißt nicht, dass das Wortrassistisch gesagt wurde. Der Verband hat sich nicht geäußert, dass das umstritten, bestritten ist. Sie können nicht ernsthaft behaupten, er hat nicht „Neger“ gesagt. Das Ergebnis spricht … . Wenn Sie eine Entscheidung treffen, so ist das ein niederes, profanes Menschenwerk. Unterwerfung … Wir werden über alle Instanzen streiten. Als Zeitung können wir nicht mehr berichten als wir wissen. Der eine sagt, hat „Neger“ gesagt, der andere sagt, hat nicht gesagt. Wenn Sie verlangen, dass wir schreiben, er hat nicht gesagt, um damit die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, machen Sie sich lächerlich, mit Verlaub. Die Richtigstellung steht im Netz. Nach ZPO, was Sie schon kennen, brauche ich Ihnen nicht zu erläutern.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführliche und umfassend erörtert. Was machen wir mit dem Zahlungsanspruch?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nach den neusten Erkenntnissen ist das nur ein Anspruch. Habe das gelesen.

Der Vorsitzende: Ja. Haben wir auch gelernt. … Schriftsatzfristen … Klage vom 04.10.09. 06.10.09 Zahlungsantrag. Beklagtenvertreter erhält Schriftsatzfrist. Klägervertreterin kann bis zum … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Brauche mindestens vier Wochen. Muss beim DFB … Sechs Wochen, zwei Monate, drei Monate … Was da alles falsch steht.

Der Vorsitzende: Vier Wochen, sechs Wochen…. .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir wollen alles genau wissen. Muss Mouhani fragen.

Der Vorsitzende: Er hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wo steht das?

Der Vorsitzende: Es gibt zwei Möglichkeiten. … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Moment Mal, muss überlegen. Hier steht doch genau ..

Ruhe, Pause.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Da scheint der Herr was anderes gesagt zu haben. Das muss aufgeklärt werden.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg liest.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Scheint vor der Kammer erklärt zu haben, dass er Neger gesagt hat. Eidesstattliche Versicherung. Ich lass mich hier nicht verarschen. Brauch drei Monate. Muss sehen, ob ich an den Artikel rankomme.

Der Vorsitzende: Wir haben einen Wechsel in der Kammer.

Richterin Dr. Goetze: Kann doch nicht wegen hnen länger bleiben.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich muss die eidesstattliche Versicherung erhalten. Kann mit ja die Kollegin geben. Welche Anlagen haben gefehlt, dass Frau Vendt drei Monate gebraucht hat?

Richterin Ritz: Aus welchem Grund …. Nicht erheblich.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn der Antragsteller sich verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung und …. Handakte zu geben. Ansonsten muss ich mir das zusammensuchen. In Berlin sagen sie alle, kann dir nicht … .

Richterin Ritz: Wir wollen wirklich … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Muss die Akte anfordern. … Kann den Rechtsanwalt B. nicht finden. Muss ihn erst finden. …

Der Vorsitzende: Können eine Frist bis zum 27. November geben.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Brauche drei Monate. Wenn sie nur den 27. November geben … werde ich sehen. Da gibt jemand eine eidesstattliche Versicherung und dachen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Dann entscheiden Sie gegen mich. Ein Jahr wurde die Akte Rieger gegen Axel Springer vorenthalten. Der Springer-Vertreter hat nicht gezeigt, weil mein Name denen nicht gefallen hat. Brauche drei Monate. Entschieden Sie.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: 1. Die Klägervertreterin kann auf den Schriftsatz des Gegners vom 21.10.09 bis zum 13.11.09 erwidern. 2. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 22.10.09 bis zum 26.11.09 erwidern. 3. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag den 11.12.09, 9:55 in diesem Saal.

11.12.09: Beweisbeschluss am 25.06.2010

LG Hamburg 324 O 383/09 - 25.06.10

Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

Die Parteien

Bericht der Pseudoöffwentlichkeit

25.06.10: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA’in Dr. Stephanie Vendt
Kläger Olivier Caillas persönlich.
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Der Vorsitzende geht in den Gerichtsflur und ruft nach dem Zeugen Mouhani. Nach Wiedereintritt: Er ist nicht da. Ist geladen worden.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ein Zeuge wollte nicht kommen.

Der Vorsitzende: Er sagt, er ist im Ferienlager und muss sich vorbereiten. Wir dachten, wir sind besonders schlau und haben den Termin vorverlegt. Kamerun ist gestern rausgeschmissen worden. Ja, er ist Kongonese.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ist rechtlich unnötig. Man hat geschrieben, und dann wird vorgelesen. Weiß nicht, weshalb der Zeuge … . Bloß, wenn man ihm nachgibt, dann … . Sehe das so, dass die Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist, wenn man das Ergebnis sieht. Wenn man die Rechtssache im Fall Rieger sieht. Man kann da nicht behaupten, dass er ihn schlecht bezeichnet hat, rassistisch bezeichnet hat.

Der Vorsitzende: Wir können … . Sie verzichten auf die Zeugenbefragung … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein, nein.

Richterin Ritz: Der Zeuge hat es nicht gehört.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich sage, er hat das gehört. Haben nur so ermittelt.

Richterin Ritz lacht.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie das so sagen, dann sage ich, er hat das gehört. Sie legen eine Videoaufnahme vor und sagen, kann nicht gehört haben.

Richterin Ritz lacht. Gehört haben soll.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Damit ist gemeint, er hat gehört. Habe das gehört, ist mein Sprachgebrauch. Ich wollte damit aber nicht sagen, dass der Zeuge das nur vom Hörensagen hat.

Der Vorsitzende: Soweit es im Schriftsatz steht, sollte gehört haben. Hat er gehört?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Weiß nicht, was der Konjunktiv hier alles aussagen soll.

Der Vorsitzende: Können wir uns einigen?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein.

Der Vorsitzende: Eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Immer wieder. Die taz hat sich einfach bemüht, den Vorgang zu beschreiben. Es bedurfte nicht der Klage. Das konnten sie in der Kostenentscheidung entscheiden. Sie konnten …

Der Vorsitzende: Das habe ich verstanden. Die taz wollte nicht behaupten, dass der Kläger eine rassistische Äußerung getätigt hat, dass er nicht beleidigen wollte.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Verneine. DFB-Ausschuss … erst nach dem Spiel gesagt.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn ich einen Unfall habe, dann bin ich ein Unfallopfer, wie sie jetzt.

Der Vorsitzende diktiert: Die Klägervertreterin sagt, A. hat die Äußerung nicht gehört.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Er soll die Klage zurücknehmen.

Der Vorsitzende: Werden sie nicht.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Einer Zurücknahem werde ich zustimmen.

Der Vorsitzende: Kann man nicht von beiden Seiten für erledigt erklärt werden?

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: … Kosten …

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein, nein. Der Kostenentscheidung … entgegen.

Der Vorsitzende: Sie können auf den Hauptsachenantrag verzichten.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat er sich das nun ausgedacht das Zeug? Irgend etwas gab es doch.

Olivier Callias: Ist alles ausgedacht.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann kann ich … .

Der Vorsitzende: Nein, nein.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: kann ich zu dem Richter in Berlin gehen.

Olivier Callias: Kann nichts machen. Er hat nichts zu erzählen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ausgerechnet die Zivilkammer in Hamburg entscheidet, ob die Presse berichten darf. Es gibt die BGH-Entscheidung, dass keine überhöhten Forderungen an die Verdachtsberichterstattung zu stellen sind.

Richterin Ritz: Ohne Grund?

Der Vorsitzende: Er hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben; dass er sich so nicht mehr äußern darf.

Richterin Ritz: … privilegierte Quelle. Weshalb sollte das OLG es nicht klären, wenn es darauf ankommt.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg:…. .

Richterin Ritz: Aber das OLG ist so schlau.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Sehe ich anders. …. Er ist eine Person, die, wenn er nicht von Sinnen war. Kann er nicht gewesen sein, ist ein Profifußballer. Ist ja bereit, Fußball zu spielen und nicht Äußerungen in die Welt zu setzen. Wäre Callias … Kenne ihn nicht. Ist mir nicht als Irrer aufgefallen. … Wenn der Hausanwalt von FC Union Berlin ein schlechter Anwalt ist. Bei mir hätte er gewonnen. Wären Sie bei Mauck nicht weit gekommen. Kommt in … .

Olivier Caillas: Ist auch … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: … gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Verteidigung lenkt ein, habe erfunden. Ich habe die Akte kopiert. Entgegen ihrem Widerspruch, habe ich die Akte kopiert.

Der Vorsitzende: Wie wär’s, Herr Caillas zu fragen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat keinen Sinn. Ich muss erst Mal den Zeugen fragen.

Der Vorsitzende: Sie können jetzt fragen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein. Dem widerspreche ich.

Olivier Caillas: Ich bin hier. Herr Younga-Mouhani ist nicht hier. Ich hätte es gern, er wäre hier. Ich weiß, weshalb er nicht hier ist. Ich kann nicht jede Woche nach Hamburg kommen.

Der Vorsitzende: ZPO § 141

ZPO § 141 Anordnung des persönlichen Erscheinens
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur ::Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab.
(2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.
(3) Bleibt die Partei im Termin aus, so kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn die Partei zur Verhandlung einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist. Die Partei ist auf die Folgen ihres Ausbleibens in der Ladung hinzuweisen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Muss im Beweisverfahren ihn fragen, dann erst bei Zweifeln den Kläger.

Der Vorsitzende: Will ihn fragen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Möchte ich widersprechen. Kann Sie nicht daran hindern. Es war bei Müller-Voigt genau so. Es ist die angegriffene Kanzlei, die ihren eigenen Zeugen befragen lässt.

Der Vorsitzende: Wir machen das. Habe an den Kläger eine Frage.

Olivier Caillas: Habe kein einziges Wort gesprochen während des Spiels. Nach dem Spiel kam ich auf ihn zu, wollte ihm die Hand geben. So verabschiede ich mich nach jedem Spiel von den Profispielern, die ich kennen gelernt habe. Er wollte nicht.

Der Vorsitzende: Kein Wort?

Olivier Caillas: Nachdem der Trainer mir gesagt hat, ich hätte ihn rassistisch beleidigt.

Der Vorsitzende: Während des Spiels?

Olivier Caillas: Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun-zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben ein kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.

Richterin Ritz: Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem …

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Handspiel …

Richterin Ritz: Freistoß wegen absichtlichem Handspiel kam.

Olivier Caillas: Der Spieler Mouhani hatte schon im Spiel eine gelbe Karte gehabt. Bei …. Wäre es eine rote Karte geworden.

Richterin Ritz: Das verstehe ich.

Olivier Caillas: Hätte eine rote Karte gegeben.

Der Vorsitzende: Wir sind Spezialisten.

Olivier Caillas: Hat gesagt, mehr Absicht gibt es nicht. Dem Schiedsrichter Wolfgang Stark gegenüber hat er das gesagt. Ich habe kein einziges mal mit Mouhani gesprochen. Er wusste, dass die zweite gelbe Karte gezogen wird. Dementsprechend die Äußerung. Das denke ich. Um das Ganze abzulenken. Daraufhin hat keiner von uns Gelb bekommen.

Der Vorsitzende: Da müssen wir Herrn Mouhani noch Mal einladen, damit wir ihn nicht vorführen lassen müssen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann müssen Sie auch noch Herrn Stark befragen.

Richterin Ritz: … .

Olivier Caillas: Nach dem Handspiel kam es zur Rudelbildung. Mouhani und ich wurden zum Schiedsrichter geholt. Wenn Du zu mir noch ein Mal musst, bekommst Du gelb, hat er mir gesagt. Zu Mouhani hat er gesagt – genau was, weiß ich nicht – bla, bla, fliegst Du vom Platz.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich berufe mich auf die Zeugenaussage vom Schiedsrichter Stark. Du sagst: Hansspiel. Beide Spieler gingen aufeinander los.

Der Vorsitzende: … .

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich weiß mehr als Sie.

Richterin Ritz: Das ist nicht selten.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Beide Spieler, beide waren schon mit Gelb geahndet. Der da auch. Ist vergessen worden. Das ist die Wahrheit. Die habe ich dazu … Der hat dagegen protestiert. So werden Sie, Herr Buske an der Nase herumgeführt. Sie sollten sich schlau machen, Herr Richter.

Der Vorsitzende: Wir können es kurz machen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Bei Ihnen kann man alles erwarten.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll : Der Baklagten-Vertreter sagt, ich berufe mich auf in Bezug für die folgenden Tatsachen auf das Zeugnis von Wolfgang Stark, Adresse …. . Er ahndete in der 65. Spielminute ein Handspiel von Young-Mouhani. Direkt nach dem Freistoß-Pfiff gingen beide Spieler, der Kläger und der Zeuge Mouhani, aufeinander los und schlugen aufeinander ein. Der Schiedsrichter separierte beide und informierte beide, dass er in Falle der Fortsetzung, beide mit Gelb und somit mit Gelb-ot des Feldes verweisen wird. Beide waren bereits mit Gelb verwarnt. Der Zeuge Mourani hat … dass er so reagiert hat, weil der Kläger zu ihm „Neger“ gesagt hat. Damit ist widerlegt, dass beide kein Wort gewechselt haben. Ist ja Sinn dieser Lüge, hat mit diesem Menschen gar nicht geredet.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Es ist keine Geschichtsstunde.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Das ist Gegenstand der Ermittlungsakten des DFB.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Den Beweisantrag rüge ich als verspätet. Die Zeugenvernehmung des Herrn Wolfgang Stark ist nicht geeignet, den Beweis zu führen, dass das als Anlage vorgelegte Schreiben … .

Der Vorsitzende: Habe ich gar nicht.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Überreiche ich jetzt.

Der Vorsitzende: Nehmen wir in die Akte als K12

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Das steht im Einklang mit Gelb und der andere Gelb-Rot.

Der Vorsitzende: Dann ergeht ein Ordnungsmittelbeschluss gegen Mouhani.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Beide. Weshalb beide des Feldes verweisen.

Richterin Ritz: Der Kläger hätte gleich die rote Karte erhalten.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Zur Verspätung. Sie sagten, dass Sie in den 90 Minuten mit Mouhani kein Wort gewechselt hatten. Der Schiedsrichter sagt zeitnah was ganz anderes. Sie sind aufeinander losgegangen. Er sagt nicht, dass kein einziges Wort gewechselt wurde.

Der Vorsitzende: Der heutige Beklagten-Anwalt beruft sich auf die heutige Aussage des Klägers. Beschlossen und verkündet: Neuer Termin wird anberaumt auf Amtwege. Als Zeugen wird Young-Mouhani geladen. Die Kammer behält sich vor, dem Zugen Young-Mouhani Ordnungsgeld zu verhängen und die Kosten, die das heutige Ausbleiben entstanden sind, aufzuerlegen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Schriftsatznachlass. Kann Ihnen die Akten zusenden. Dass er sich sogar bemüht hat, an die ranzukommen.

Der Vorsitzende: Geht auch ohne Schriftsatzfrist, wo wir so und so keinen Termin haben.

Kommentar

Rechtsanwalt Markus Kompa kommentiert die Berichterstattung.

Wir möchten ergänzen.

Nicht selten werden der Zensurkammer falsche eidesstattliche Versicherungen, Lügen, Märchen, Verquerungen, Phantasien kranker Gehirne vorgelegt mit guten Erfolgen bei der Findung der juristischen Wahrheit. Die Zivilrichter dürfen ja nicht selbts ermitteln oder Beweise ins Feld führen. Es sind Parteienprozesse.

Wir können nur hoffen, dass der Nesselhauf-Mandant Olivier Caillas nicht schwindelt, keine falschen eidesstattlichen Versicherungen abgegeben hat, denn mit den Mandanten von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg ist nicht zu spaßen.

Meiner Lebenserfahrung nach kommt es in diesem Verfahren zu einem Vergleich, über den Stillschweigen vereinbart wird. Zu nahe sind sich die anwaltlichen Vertreter der Parteien.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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