324 O 289/10 - 30.07.10 - Wir müssen dann den Taliban als Zeugen vernehmen

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

20.07.2009 Spiegel-Online BUNDESWEHR

Die endlose Sekunde

Von Demmer, Ulrike

Ein deutscher Soldat erschießt in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat überprüft, ob die Schüsse ein Verbrechen waren.

Der Himmel ist wolkenlos und schwarz, kein Mond. Ronny Fischer* sitzt in seinem gepanzerten Transporter "Dingo" und schaut durch das Nachtsichtgerät hinaus. Er sieht von Kunduz nicht mehr als die Konturen der angrenzenden Häuser und Mauern. Sein Nachtsichtgerät taucht die Stadt in ein gespenstisches Grün.

"Wir sitzen ab, um die Straße zu suchen", schnarrt die Stimme des Zugführers aus dem Lautsprecher. Drei Soldaten verlassen das Fahrzeug hinter ihm. Er bleibt zurück, seine Hände liegen auf den Hebeln, mit denen er aus dem Innenraum das schwere Maschinengewehr auf dem Dach bedienen kann. Fischer muss die drei Kameraden sichern, ihr Leben liegt nun auch in seiner Hand.

….

Dann fallen Schüsse. Als er einen seiner Kameraden am Boden liegen sieht, entsichert Fischer das Maschinengewehr. Es ist nur ein kleiner Hebel, den er bis zum markierten "F" einrasten lassen muss. Als das rote Licht für "Feuer" leuchtet, drückt er ab, in einer Sekunde verlassen 15 Geschosse den Lauf des Maschinengewehrs. Im Fadenkreuz hat er den dunklen Pkw.

Drei Tage später nimmt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) Ermittlungen gegen den Feldjäger Ronny Fischer auf. Er hat eine Frau und zwei Kinder erschossen. Sie saßen im Heck des dunklen Wagens. Drei weitere Kinder und der Fahrer überleben verletzt. Der Tatverdacht gegen Fischer: Totschlag, fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge.

….

Am 18. Mai stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Ronny Fischer ein. Als sein Anwalt ihm am Telefon die gute Nachricht mitteilt, sitzt der Feldjäger in seiner Stube, in der fremden Stadt, in die ihn dieses Verfahren getrieben hat. Fischer bleibt vor Freude stumm. Nachts schläft er jetzt wieder ohne den Alptraum vom Krieg. Der Feldjäger hat den Einsatz nie in Frage gestellt. "Wenn unsere Regierung uns dorthin schickt, dann wird es schon einen Sinn haben", sagt er. Aber sein Dienst bei der Bundeswehr endet bald. Im kommenden Jahr beginnt seine Ausbildung bei der Polizei.

Der in dem Artikel unter dem Pseudonym erwähnte Soldat "Ronny Fischer" trägt in Wahrheit einen anderen Namen

  • Name von der Redaktion geändert

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

Fischer vs. Spiegel-Online

324 O 289/10 Fischer vs. Spiegel-Online GmbH

Nun gibt es tatsächlich in der Bundeswehr einen Unteroffizier, der Ronny Fischer heißt, und der auch in Afghanistan zum Einsatz kommt. Er fühlt sich durch den gesamten Artikel gefährdet und klagt.

Dieser Ronny Fischer klagt.

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten
Beklagtenseite: Kanzlei Schwarz pp.

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Rotz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

30.07.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Der Antragsteller überreicht den Schriftsatz vom 29.07.10 für Gericht und Gegner. Normalerweise terminieren wir keine einstweilige Verfügungssachen. Wollen Sie den Namen rausnehmen?

Spiegel-Online-Anwalt: Nein.

Der Vorsitzende: … Die Antragsfassung ist… alternativ in die Unterlassung aufgenommen worden. Die Wahlschuld kann angenommen werden. Wir hatte einen fall, das sollten wir uns alles aus der Akte zusammenstellen. Machen wir ´nicht. Der Unterlassungsgrund ist fraglich. Wollen Sie den Artikel als ganze oder nur den Namen verbieten? War schon 2009 eine … Sie haben recht mit der Eilbedürftigkeit, was den Namen betrifft. …. Wäre die … nicht dabei. Bisher wussten die Leute, dass der in Rede stehende Soldat nicht der Antragsteller ist. Da nun die Gründe weggefallen sind, ist der Name genannt … Die Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben. Es steht: Name durch die Redaktion geändert. … Sie sagen, war zeitweise nicht so … Es ist kein Grund für die Eilbedürftigkeit wieder aufleben zu lassen. Wir haben terminiert auch wegen … um vor neugierigen Fragen zu schützen, hat ihn die Bundeswehr in eine andere Stadt versetzt. Wir haben miteinander telefoniert … Sie befürchten, er könnte gefangen genommen werden und wird von den Taliban gefasst. Dann ist es denen egal, ob er identische ist oder nicht mit dem im Artikel Genannten. Er läuft ja nicht mit einem Namenschild rum. Die Eingriffsintensität wird sich verringern. Lesen die Spiegel-Online? Deswegen brauchen wir die Archive.

Spiegel-Online-Anwalt: Dass er gefährdet ist, darüber brauchen wir nicht zu reden.

Der Vorsitzende: Die Bereitschaft war da, wenn alles wegfällt, der Geldentschädigungsanspruch und alles andere. Es wurde zufällig der Name eines anderen Soldaten, der nichts damit zu tun hat, genannt.

Spiegel-Online-Anwalt: Wir haben drei Verfahren, Klagen, eine Klage in München.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Stand im Internet, im Impressum. Wir sind nach München gegangen. Wollte so weit wie möglich weg sein. In der Begründung heißt es, Spiegel-Online hat mit dem Augstein-Verlag nichts zu tun. Jetzt ist der Artikel ohne jeglichen Zusatz im Netz. Ist ohne diesem Zusatz im Netz.

Spiegel-Online-Anwalt: Bestreite das. Habe selbst ausgedruckt. Habe Zeugen, die Sekretärin, meine Frau auch. Hat mitgeteilt bekommen von seinem Chef, dass er nach Afghanistan soll. Sollte ablassen von dieser Sache. Sie müssen zivile Schritte einleiten, nach Afghanistan müssen sie.


Video bei YouTube

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Dass er gefangen werden kann … sind welche von den Taliban umgebracht worden. Die Soldaten sind gehalten, bei ihrer Gefangennahme, ihren Namen und die Einheit zu nennen,. Die Taliban wollen auch was rauspressen. Wenn er einen anderen Namen nennte, wird es noch schlimmer.

Richterin Ritz: Der Vergleichsvorschlag würde gerade dem entsprechen.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Wenn der Vergleichsvorschlag nur den Namen betrifft, dann ist es eindeutig, dass die Hauptsache … .

Richter Dr. Link: Schon hier im Erlassverfahren würden Sie nichts bekommen. Wir legen die Fassung zu Grunde, wo die Bemerkung enthalten ist. Er sagt, will seinen Namen nicht nennen. Es gibt konkrete Daten über den Soldaten. Hat ein schmales Gesicht, … Sieht nicht so aus, wie Ihr Mandant.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Er ist korpulent.

Richter Dr. Link: Sie werden total verlieren. Über die Geldentschädigung sprechen wir gar nicht.

Spiegel-Online-Anwalt: Ich muss mit meinem Mandanten sprechen. Sie können mit ihrem Mandanten sprechen.

Richterin Ritz: Geldentschädigung, nein. Wenn Sie Ihren Mandanten das vermitteln, dass es besser ist, sich darauf einzulassen.

Spiegel-Online-Anwalt: … mit … gesprochen. Geldentschädigung muss weg.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Hier steht das Leben eines Menschen auf dem Spiel. Die Fußnoten werden nicht gelesen. Die Leute meinen, der Mensch heißt Fischer. … Das alles hat mit der Geldentschädigung nichts zu tun. Nur eine Unterlassungserklärung, der Namen wird entfern, alles andere später.

Spiegel-Online-Anwalt: Kann ich nicht machen. Die Kammer hat gesagt, wie werden obsiegen. … und die Sache muss zu sein

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Kann nicht sein. Seit diesen Artikel ist die Bundeswehr …. gekippt …… Und wenn man der Person einen Name gebt, dann kann die Person gefährdet werden. Da ist das Interesse wesentlich höher als … .

Der Vorsitzende: Aber keine Geldentschädigung.

Richter Dr. Link: Bei und bekommen sie keine Geldentschädigung. Beim OLG vielleicht auch nicht. Dann bleibt der Name. Presserechtlich bleibt und nichts anderes übrig. Dass wir Verständnis haben, und den Spiegel nicht verstehen, ist etwas anderes.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Wieso presserechtlich?

Richter Dr. Link: Ihr Mandant muss erkennbar sein. Sie wollen den Namen nicht nennen.

Richterin Ritz: Die Beschreibung entspricht auch nicht ihn. Wenn wir dazu kommen, dann spielt der Verfügungsgrund keine Rolle.

Spiegel-Online-Anwalt: War so … Ronny Fischer.

Richter Dr. Link: Der richtige Name stand nie.

Spiegel-Online-Anwalt: Wollten Namen nicht nennen. Ist versucht worden. Jetzt doch wieder. Ich verstehe sie nicht.

Richter Dr. Link: Wenn er im Verfügungsverfahren verliert und nach Afghanistan geht … Geldnetschädigung geht dann nicht.

Der Vorsitzende: Der Vorsitzende. Beim Schadensersatz brauchen wir Verschulden.

Richter Dr. Link: Wenn wir zurückweisen, beim OLG bin ich mir nicht sicher. Dass Sie Geldentschädigung erhalten, ist so gut wie ausgeschlossen. Wenn streitig … ein anderer Soldat war gemeint. Wer er gefangen wird, dann sagt er, ich war es nicht.

Spiegel-Online-Anwalt: Jetzt müssen Sie nicht mich bequatschen.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Weshalb nicht den Namen raus und alles andere in der Hauptsache?

Spiegel-Online-Anwalt: Weil wir alle genug haben. Ist zwar erlaubt. Wir bieten Ihrem Mandanten an … .

Richterin Ritz: Den gesamten Artikel entfernen, ist auch schwer. Wenn der Name raus ist, dann hat Ihr Mandant kein berechtigtes Interesse mehr.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Wen man den Namen reingibt, kommt man auf den Artikel.

Der Vorsitzende: Wenn der ganze Artikel rausgenommen wird, wird es anders.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ursprünglich war der Name drin. Jeder weiß, dass es Ronny Fischer ist.

Richterin Ritz: Das kriegt man nicht auf der presserechtlichen Ebene hin.

Richter Dr. Link: Wenn der gesamte Artikel rausgenommen werden soll, verzehnfacht sich der Streitwert.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Im Verfügungsverfahren kann nach § 938 ZPO die Verfügung so formuliert werden, wie das Gericht es meint, dass der Schutz am besten ist. Das hat keinen Einfluss auf den Streitwert.

Richterin Ritz: Wir haben terminiert zum Schutz Ihres Mandanten..

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Der Artikel war ohne irgend einem Hinweis.

Richter Dr. Link: Alles was wir sagen beruht darauf, dass die Zeile nicht drin war. War die Zeile drin, dann ist es völlig ausgeschlossen.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ohne Hinweise … .

Spiegel-Online-Anwalt: Der Hinweis steht schon im Text.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ob die Afghanen das so verstehen. Das ist nicht geklärt, dass es so im Netz stand. Das Problem: Habe mit meinem Mandanten gesprochen, weshalb nicht … . Mein Mandant fühlt sich ziemlich genötigt. Es gibt kein Problem, den Namen stehen zu lassen. Ronny Fischer. Dass das aber nur gemacht wird, wenn er auf sein Entschädigungsanspruch verzichtet, ist nicht in Ordnung. Er hat ein Recht darauf, das in der Bundesrepublik Deutschland richterlich feststellen zu lassen. Sie sagen, bei ihnen bekommt er kein Recht. Bei höheren Instanzen bekommt er recht.

Richter Dr. Link: Den ganzen Artikel zu verbieten, geht keinesfalls.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Wenn durch den Artikel er tatsächlich einen Schaden erleidet.

Richterin Ritz: Materiell-rechtlich geht das nicht.

Der Vorsitzende: Wir brauchen auch ein verschulden.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: … .

Richterin Ritz: Wenn man anders interpretieren kann, reicht es für eine Geldentschädigung nicht. Wissen Sie, um Schadensersatz zu bekommen, muss ein zwingender Eindruck entstehen. Der Soldat heißt Ronny Fischer und ist der Mandant. Wir haben gesagt, was alles dafür spricht, dass er es nicht ist. Es gibt keinen zwingenden Eindruck.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: … .

Richterin Ritz: Sie müssen vom Durchschnittsleser ausgehen. Wir versuchen, Ihnen zu helfen. Sie sind beratungsresistent.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ich kann meinen Mandanten anrufen. Was heißt beratungsresistent? Ich habe einen Vorschlag gemacht.

Spiegel-Online-Anwalt: Das Gericht hat gesagt, ein Vergleich ist eine gegenseitige Vereinbarung.

Richter Dr. Link: Wenn Sie unter Verzicht, dass der gesamte Artikel herausgenommen wird … Ansonsten wird der Streitwert sehr hoch.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Wir wissen nicht, was passieren wird auf Grund dieses Artikels.

Spiegel-Online-Anwalt: Ein deutscher Soldat ist per se in Afghanistan gefährdet.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: … .

Spiegel-Online-Anwalt: Das machen sie auch ohne dem Artikel.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ich kann telefonieren. Habe mein Handy beim Laden zu Hause gelassen.

Der Vorsitzende: Sie [Antragsgegner] werden den Namen rausnehmen und den Zusatz bringen. Sie [Antragsteller] würden verzichten auf … Was ist mit den Kosten.

Spiegel-Online-Anwalt: Fifty-fifty.

Der Vorsitzende: Kommt die schwesternliebe zum Tragen.

Richter Dr. Link: Selbst, wenn das Impressum falsch wäre, kann die Passivlegitimation nicht vorhanden sein.

Der Vorsitzende: Die Kosten der Klage werden bei Ihnen [Antragsteller] bleiben.

Die Anwälte verlassen den Saal zum Telefonieren.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten nach Wiedereintritt: Ja. Sieht so aus. Habe alles dargelegt. Ihre vorläufige Einschätzung … Nicht Gesamtquittung. …. Ist bereit 10.000 Entschädigung zu verzichten. Der Name kommt raus aus dem Artikel. Was er nicht will, dass wenn er doch Schaden erleidet, dass das nicht davon umfasst ist.

Spiegel-Online-Anwalt: Das ist ausgeschlossen. Sie kommen wirklich , wie Sie wollen. Hier muss Schluss sein.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Such wenn er sich bewirbt?

Spiegel-Online-Anwalt: Wo sich … Man war doch … .

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Man kommt in Internet bei der Suche Unteroffizier Fischer Afghanistan auf den neuen Artikel.

Der Vorsitzende: Wie will er diesen Schaden nachweisen?

Spiegel-Online-Anwalt: Generalquittung jetzt. Spiegel-Online. Sonst nichts.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: … .

Spiegel-Online-Anwalt: Gegen den Verlag können Sie geltend machen.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Die Printmedien ist etwas anderes als Online

Richter Dr. Link: … .

Der Vorsitzende: Es ist eine totale Ausnahme, dass wir im Verfügungsverfahren r vor Erlass terminieren.

Richter Dr. Link: Schadensersatzanspruch entsteht erst, wenn ein Gericht geprüft hat. Es muss eindeutig Ronny Fischer gewesen sein. Es darf keinen Zweifel geben, wer gemeint ist. Scheint von der Anzeige jeglicher Schadensersatzanspruch nicht gegeben zu sein.

Der Vorsitzende: Wird gegoogelt. Kenne das Thema. Es gab ein Bewerbungsgespräch. Anspruch … Nie, nie realisierbar. .. .

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Der Arbeitsgeber wird wegen diesem Artikel auf ein Einstellungsgespräch verzichten oder wenn er gefangen wird … .

Der Vorsitzende: Wir müssen dann den Taliban als Zeugen vernehmen, dass er sagt, ja, wegen diesem Artikel habe ich ihn umgebracht. Anträge werden gestellt. Dürfen wir im Tenor am Dienstag verkünden?

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Ungeachtet dessen werde ich mich mit meinem Mandanten so und so sprechen.

Der Vorsitzende: Wir können auch später verkünden.

Klägeranwalt Joachim-Friedrich von Witten: Halte … für besser.

Der Vorsitzende: Wir brauchen das Einverständnis, wenn wir am Freitag im Tenor verkünden.

Spiegel-Online-Anwalt: Wenn wird uns einig sind.

Der Vorsitzende: Wenn Sie sich einig sind, finden wir immer einen Weg. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 06.08.10, 9:55, Saal B335. Angenehmes Wochenende für Sie.

Kommentar

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Quelle: urs1798

Meinen unsere Soldaten: "Ja, ja, die Talibans, die Köpfen ungeprüft und ohne Grund alle!"?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|10 324 O 0289/10]]



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