324 O 285/09 - 10.07.2009 - Beklagtenanwalt fehlte; kein Versäumnisurteil; ein neuer Termin

Aus Buskeismus

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BUSKEISMUS


BERICHT

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Olivier Caillas vs. RevierSport online GmbH GmbH

10.07.09: LG Hamburg 324 O 285/09

11:00 Der heutige Kahn-Zensurspuk war vorbei; der heutige Nesselhauf-Zensurfreitag allerdings noch nicht. Noch ein Fussballer, Caillas-lägerismus Olivier Caillas hatte sich mit dieser Zensurkanzlei heute bei der Zensurkammer angemeldet. Die RievierSport Online GmbH war die Beklagte. Der Beklagtenanwalt fehlte. Zum Versämnisurteil kam es nicht.

Der Termin war angesetzt auf 10:45.


Korpus Delicti

Wir wissen es nicht. Können uns aber vorstellen, dass die folgende Nachricht auf der Internet-Seite der Beklagten verboten werden soll:

Eine weitere gute Nachricht gab es in dieser Woche: Die Ermittlungen des DFB gegen Düsseldorfs Mittelfeldakteur Olivier Caillas, der laut Aussage des Berliners „Mac“ Younga-Mouhani diesen rassistisch beleidigt haben soll, wurden eingestellt. „Bezüglich des Tatvorwurfs steht auch nach der Anhörung beider Spieler durch den DFB-Kontrollausschuss Aussage gegen Aussage. Die von Herrn Caillas bestrittene belastende Aussage kann weder durch Zeugen noch durch die ausgewerteten Fernsehaufnahmen belegt werden", begründete Norbert Weise, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, die Entscheidung.

Irgendwas dürfte nicht zensursicher fomuliert sein.

Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter: Bergt

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Heinz Kupperian; erschien niemand


Bericht der Pseudoöffentlichkeit

10.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

11:00 Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Die Viertelstunde ist um.

11:00: Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Herr Kupperian teilt mit, kommt eine halbe Stunde später, steht im Stau. Kommt aus Bochum.

Richter, Herr Nesselhauf und Frau Dr. Vendt sowie die Pseudoöffentlichkeit warten.#

11:25: Der Vorsitzende: Wie lange haben wir noch Zeit?

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: Nicht lange.

Nesselhauf aus dem Zushauerbereich: Fünf Minuten.

Der Vorsitzende: Müssen wir sehen.

11:28: Der Vorsitzende: Muss meine Leute holen. Ganz allein traue ich mich nicht.

Der Vorsitzende geht hinaus, telefoniert.

11:30: Der Vorsitzende: Er ist in Hamburg, und sucht einen Parkpalt. Könnte noch zwanzig Minuten dauern

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt zu Neselhauf: Du könntest ... Ich werde jetzt noch ...

Neselhauf bleibt.

11:40: Der Vorsitzende: Wir haben vorsichtshalber die Protokollführerin weggeschickt.

Warten, warten, warten, Stille.

11:45: Der Vorsitzende: Noch zwei Minuten.

Richter Dr. Link: Eine Minute. Dann haben wir genau eine Minute gewartet.

Der Vorsitzende geht in den Gerichsflur, ruft auf, dass die Verhandlung beginnt.

11:47: Der Vorsitzende: Machen das Protokoll. Die Besetzung haben Sie schon? Da erscheint auf der Antragstellerseite die Rechtsaanwältin Frau Dr. Vendt. Es wird festgestellt, dass um 11:45 für die Antragsgegnerin niemand erscheint. Die Antragsteller-Vertreterin erklärt, ich habe nun eine Stunde auf den Antragsgegner-Vertreter gewartet. Die Zeit erlaubt es mir nicht, weiter zu warten. Beschlossen und verkündet: Ein Neuer Termin wird anberaumt auf Amtswegen.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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