324 O 258/11 - 26.08.2011 - Geldentschaedigung nein, Lizenzgebuehr ja

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Nackedei mit Netzstrümpfen in einer Badewanne

Die Klägerin hatte für erotische Fotos posiert und landete auf der Titelseite des Wix-Blatts für Jugendliche und Männer bis 49 „Coupé“. Das muss zur Geldentschädigung führen.

Richter Buske sein Computer erschien das Foto zu unkeusch, um es anzuzeigen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Klägerin ./. Pabel-Moewig-Verlag u.a.

26.08.11: LG Hamburg 324 O 258/11 Klägerin ./. Pabel-Moewig-Verlag u.a.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; Rechtsanwalt Oliver Moser
Beklagtenseite: Kanzlei Lovells pp.; Rechtsanwältin Haisch

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: … wo ich versuche, mit unserem Dienstcomputer das anzusehen, gelingt es mir nicht … Dass ist ja vielleicht eine Perle, die Sie uns da zugetragen haben! Geldentschädigung geht nicht, Lizenz möglicherweise. 5.000,- Euro bei Kostenaufhebung? Ihre B12.

Beklagten-Vertreterin Heisch: Da kommen sie aber schnell?

Kläger-Vertreter Moser: Rechtsschutzversicherung. Muss noch klären.

Der Vorsitzende: Sie machen aber mit?

Beklagten-Vertreterin Haisch: Ja.

Der Vorsitzende: Es gibt keine Geldentschädigung.

Kläger-Vertreter Moser: Aber Sie machen mit, ja? Jedes Wort ist zu viel.

Der Vorsitzende: Interessiert es Sie wirklich, was wir uns dabei gedacht haben? ... So in die Öffentlichkeit begeben, wollen wir verneinen. Die Publikation ist ja auch nicht gerade die feinste Laube. Mein Dienstcomputer hat mir beim Zugriff die rote Karte gezeigt. Aber Lizenzentschädigung können wir uns vorstellen. Auf jeder Cola-Flasche der Welt!

Richter Dr. Link: Standard-Modellvertrag. AGB-mäßig unwirksam, könnte sein, dass man auf die Idee käme. Wozu schlafende Hunde wecken. Hatte rechte. Wir hatten weitere Fälle. Hat 250,- Euro dafür gekriegt.

Beklagten-Vertreterin Heisch:... Fotos, ob jemals etwas wieder bekommt.

Richter Dr. Link: Diese Vertragsbedingungen sind ja wirklich so, dass man sich fragen darf, ist das noch ganz koscher? Leicht bekleidet ... Lizenz, ...

Beklagten-Vertreterin Haisch: Lizenzkosten unter 100,- Euro

Richter Dr. Link: Titelseite von Coupé ....

Beklagten-Vertreterin Haisch: Dann muss ich nachfragen.

Kläger-Vertreter Moser: Rechtsgedanken, den ich interessant finde. Kommt man dann nicht zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Richter Dr. Link: Wenn von ihr Nacktfotos im Internet sind, Agentur, wo sie sich nackt anbietet ...

Kläger-Vertreter Moser: Macht aus meiner Sicht einen ziemlichen Unterschied.... Nur ganz platt betrachtet alles dasselbe.

Richter Dr. Link: Nackt, mit Netzstrümpfen in einer Badewanne ...

Beklagten-Vertreterin Haisch: Wenn ihre Mandantin, warum wirkt sie dann in einem Sido-Video als Prostituierte mit?

Kläger-Vertreter Moser: Kompletter Unsinn. Wenn eine Schauspielerin eine Prostituierte spielt? Entsteht der Eindruck, dass sie sich für den Abdruck bewirbt?

Beklagten-Vertreterin Haisch: Bewirbt sich im Internet. Sie sagen, ich rede Unsinn, finde ich unhöflich. Video, Kontext:[ http://www.youtube.com/watch?v=NvTRN1XnUB0 „Carmen, du bist ne Nutte, aber ich liebe dich trotzdem“].

Richter Dr. Link: Entsprechende Kalender im Internet.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung. Daraufhin schließen die Parteien ohne Präjudiz für ihre Sach- und Rechtsstandpunkte den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin 5.000,- Euro zu zahlen;
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben;
3. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen beim Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 bis zum 09.09.2011. Für den Fall des Rücktritts stellt Kläger-Vertreter den Antrag aus der Klageschrift vom 20.4.2011. Die Beklagten-Vertreterin beantragt, die Klage zurückzuweisen.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Streitwert wird auf 30.000,- Euro festgesetzt
2. Für den Fall des Rücktritts ergeht Termin am 30.9.2011, Raum B335.

Sonniges Wochenende für Sie.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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