324 O 255/11 - 15.07.2011 - Kachelmanns Ehefrau wird einbezogen in den Kachelmann-Klaegerismus

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Klägerin ist Ehefrau von Jörg Kachelmann. Sie trat im Kachelmann-Prozess wohl als erste Zeugin auf. Hatte Kachelmann ja am Verhaftungstag im Flughafen empfangen. War dann im Prozess die erste Zeugin. Geheiratet wurde einige Wochen später. Die Öfffentlichkeit erfuhr das nur durch den Ehering, den Kachelmamn nach der Hochzeit während des Prozesse trug. Mehr sollte die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Die Beklagte nannten nun Namen und zeige auch Bilder der Klägerin.

Der inzwischen klagewütige Kachelmann setzt auch seine Ehefrau ein und nutzt die Kanzlei seines Strafverteidigers Schwenn & Krüger.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Miriam Kolbus ./. RTL Television GmbH

LG Hamburg 324 O 255/11 Miriam Kolbus ./. RTL Television GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Dr. Schumacher

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzender Richter Buske: Wir finden, dass die Hochzeit von Kachelmann mit einer Zeugin als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet werden kann. Diese Hochzeit war bestimmt von großem offentlichen Interesse. Dann § 23, Abs.2 des KUG. Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen, weil ein berechtigtes Interesse dafür streitet. Die Klägerin hat sich in die Öffentlichkeit begeben, hat den Namen Kachelmann angenommen. Das während des Strafprozesses, der öffentlich ausgetragen wurde. Das waren die Gründe für den Erlass der einstweiligen Verfügung. Kann zur Bestätigung führen.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: … Wir müssen den Zeitpunkt berücksichtigen. Auch die Terminierung dieses Ereignisses berücksichtigen. … Hier ist es offensichtlich, …. Das mache ich mit, begebe mich in dieses zeitgeschichtliches Ereignis nicht nur als Zeugin. Es geht um die Gesamtwürdigung, so dass die überwiegenden Interessen der Öffentlichkeit dafür sprechen. Wie kann man sich nicht in den Blick der Öffentlichkeit begeben, … als …

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sehe ich anders. Sicherlich müssen wir uns in den Prozess der Abwägung begeben. … Jetzt geben sie sich das Ja-Wort. Sie sagen, wie kann man sich mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit begeben. … Es fiel auf, Kachelmann trägt einen Ehering. Ihm ist nachgestellt worden … Bis die RTL-Späher den Ehering entdeckten. Berechtigt diese Hochzeit bzw. die Tatsache, dass sie geheiratet haben, und die Klägerin sich damit in die Öffentlichkeit begeben hat, dass ihr Bildnis in die Öffentlichkeit gebracht werden darf? Ich habe recherchiert. Bloß durch die Verbundenheit mit dieser Person begibt man sich nicht in die Situation, dass die Zustimmung entbehrbar wird. Durch die neue BVerfG-Entscheidung wird dies gerade bestätigt. Es muss die freie Entscheidung sein, sich in die Öffentlichkeit zu begeben. Und dass der § 23, Abs 1 greift. Der Beklagte sagt, das Foto stand auch auf ihrer web-Site. Sie hat die Bilder, die von ihr im Internet standen, z.B. bei Facebook, gelöscht. Bei der Heirat gab es öffentliches Interesse, aber nur für Kachelmann. Auch wenn man daran dreht, so kann man auch das bezweifeln. … wenn Bilder von Kachelmann. Wir haben eine Person, die freigesprochen wurde. Es ist kein Urteil zweiter Klasse. Der Mann hat als unschuldig zu gelten. Man kann fragen, wer ist Kachelmann? Es ist eine Person, die falsch beschuldigt wurde. Er ist ein Wetter-Moderator und nicht Bundeskanzler. Wir müssen es sehr genau nehmen mit der Unschuldsvermutung. Dass in der Presse selbst geschaffte Interesse ist eine Perpetuum mobile. Dann Ihre Frage: Weshalb heiratet er gerade jetzt? Das geht niemanden etwas an. Er brauchte gerade zu diesem Zeitpunkt Bestand. Hat nichts mit der Medien-Spekulation zu tun. Das Fallbeil hätte schon früher fallen müssen.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Die Klägerin trat in dieses Ereignis einerseits, gezwungen ein, als Zeugin, aber, andererseits, sagte sie sich, ich trete aktiv ein in das Ereignis. Es geht nicht darum, ob Kachelmann Unrecht geschehen ist. Wenn eine Frau der Fußballweltmeisterschaft die Frau Trainerin heiratet kurz vor der Weltmeisterschaft, dann ist das … . Sie muss doch wissen, wenn sie ein halbwegs aufgeklärter Mensch ist, dass die Öffentlichkeit zuguckt. Wenn eine Zeugin – sie war die erste – den Beklagten dann heiratet. nNoch schöner, wenn sie den Staatsanwalt heiratet.

Richterin Dr. Wiese: Das wäre tatsächlich ein Ereignis.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Sie steht auch im bestimmten Benehmen zum Prozess. …. und der Verteidigung …Buh! Ha!

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das große Buh! Ha! war das auffällige Schweigen [von Kachelmann und seinem Verteidiger].

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Ein normaler Mann hätte gesagt, ja, ich habe geheiratet.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie verheddern sich, wenn sie sagen, trat aktiv in das Strafverfahren ein.. Das war vor einem Monat. Vielleicht, wenn sie vor der Aussage Kachelmann heiratet, dann wäre es eine Kopplung. Sie hat ausgesagt, führt zur Hochzeit. Es ist nicht so, dass während des Prozesses sich die Sympathie entwickelt hat. Eintritt in den Strafprozess? Die Prämisse ist ganz falsch. Das Foto, die Fotomontage als ob sie sich fotografiert habe lassen.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Sehe ich nicht so.

Der Vorsitzende: Wie sich das anhört.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Muss ich mich nicht bei der einstweiligen Verfügung dem Kern zuwenden? Dass das Foto kein gemeinschaftliches Foto ist, sieht man aus der Perspektive.

Der Vorsitzende: Auch der Schatten.

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: So weit waren wir nicht …

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: … erschüttert etwas ….

Der Vorsitzende: Wie weit ist es ein zeitgeschichtliches Ereignis. Wenn das zeitgeschichtliches Ereignis vorbei ist, kommt man dazu, die einstweilige Verfügung für die Zukunft zu bestätigen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ich möchte keinesfalls, dass der Eindruck entsteht, dass ich intime Kenntnisse habe. …. …. Es war ein erledigendes Ereignis. … Auch nicht nach dem Freispruch. Es ist ein Freispruch. Sie leiten alles von Kachelmann ab. Sie ist es nicht. Praktikantin in Leipzig, auch nicht für RTL. Wenn es nicht stimmen braucht, … .

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: … .

Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden?

RTL-Anwalt Prof. Dr. Schumacher: Ja. Nur noch einen Satz. Auf Seite 2, letzter Absatz, den möchte ich bestreiten. In der eidestattlichen Versicherung …., möchte ich bestreiten.

Der Vorsitzende diktiert: … wird bestritten. Würden wir nicht mehr als unstreitig zu Grunde legen. Anträge werden gestellt. Dürfen wir am Dienstag entscheiden? Ja. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung wird im Einvernehmen mit den Parteien verkündet im Tenor am Dienstag, den 19.07.11, 12:00, Saal B334.

19.07.11: Der Vorsitzende Andreas Buske: Die einstweiige Verfügung wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar

Jörg Kachelmann ist auf dem besten Weg, eine Spitzenposition im Klägerismus zu erlangen. Von der Justiz in seinem Bundesland enttäuscht, versucht er es nun mit der Zensur in Köln und Hamburg sowie anderswo.

Schwer vorstellbar, dass Jörg Kachelmann meint, im Zensurrecht herrscht Rechtsicherheit, anders als in seinem Strafverfahren.

Jedenfalls verliert Jörg Kachelmann als führender Prominenter durch sein Klägerismus bei den Zensurkammern an Glaubwürdigkeit.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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