324 O 237/10 - 17.12.2010 - Oliver Kahns Freundin Svenja

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

roterteppich.jpg

BILD und Bild.de - März 2010

Oliver Kahns Freundin Svenja

Ja, wir wohnen jetzt zusammen

Sie waren das Tuschelthema der Echo-Verleihung: Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn (40) und seine neue Freundin Svenja K. (28) zeigten sich am Donnerstag das erste Mal als Paar in der Öffentlichkeit.

Erst auf dem roten Teppich, später bei der After-Show-Party. Und wie war der erste Auftritt im Blitzlichtgewitter? Svenja zu BamS: „Es war schon ziemlich ungewohnt, ich war sehr aufgeregt.“

Am nächsten Tag ging’s schon wieder ab nach Hause – nach München, wie Svenja verriet. Etwa zu Oliver Kahn? Svenja: „Ja, wir wohnen jetzt zusammen. Aber das ist ein sehr privates Thema.“

Danke, mehr wollten wir gar nicht wissen.

Bild

Ob Svenja das wirklich verriet und der Veröffentlichung zustimmte, wird gestritten.

Svenja dürfte damit das Geschäftsmodell unberücksichtigt verstoßen haben, welches die Kanzlei Nesselhauf mit Oliver Kahn und seinen Getreuen über Jahre gesponnen haben, um aus der Privatsphäre des Sportgiganten gutes Geld in die Kanzleikasse zu leiten. Einen solchen Verstoß gegen die Zensurregeln kann es verständlicherweise nicht gegeben haben.

Der Schutz der Privatsphäre über die kommerziellen Persönlichkeitsrecht hat Erfolg, wie im Internet zu erkennen. Viele Veröffentlichungen sind aus dem Internet verschwunden. Ein lukratives Geschäft für die Zensoren Michael Nesselhauf und Frau Dr. Stephanie Vendt, unterstützt von unserem Nationalhelden Oliver Kahn und seinen vielen Frauen.

  • Focus – 03.04.2010 – „Kahn noch nicht bereit“ – Dieser Artikel schein erlaubt zu sein. Schön zu wissen, um die Zensurgrenzen zu erkennen
  • Oliver mit Svenja – Focus 03.04.2010 – das Bild steht noch im Netz. Heißt nicht, dass andere Bilder erlaubt sind.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Svenja Kögel vs. Axel Springer AG (Bild)

LG Hamburg 324 O 508/10 Svenja Kögel vs. Axel Springer AG (Bild)


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhaus pp.; Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Klägerin Svenja Kögel persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Raue pp.; Rechtsanwalt Dr. Amelung
Karina Hesse – Justiziarin bei Springer - Bild


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.12.10, 11:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vor der Verhandlung ein freudiges Wiedersehen auf dem Gerichtsflur zwischen der Springer-Justiziarin Karina Hesse und dem Kahnanwalt Nesselhauf. Ein Küsschen links, ein Küsschen rechts auf die Backe. Ungewollt erfahren wir einige aus dem Lebens von Karina. Nach einigen Minuten kommt Frau Dr. Stephanie Vendt. Geküsst wird ebenfalls.

Kurz vor 11:00 betreten die Kläger und Frau Karina Hesse, Justiziarin der Beklagten den Gerichtssaal.

Springeranwalt Dr. Amelung betritt pünktlich den Gerichtssaal: Bitte zu würdigen, dass alle pünktlich sind Der Vorsitzende Andreas Buske: Hätten sich schon einigen können. Wir würdigen aber auch die Pünktlichkeit.

Die Münchner Bildjournalistin Andrea Vodermayer wird als Zeugin nach vorn zum Richtertisch geholt und von Buske zunächst nach § 395 ZPO belehrt.

Der Vorsitzende: Das Beweisthema ist Ihnen bekannt? Die Klägerin habe unmittelbat zur Echo-Verleihung erklärt, sie lebe in München zusammen mit Oliver Kahn. Ob Sie das schreiben dürfen, hätte sie bejaht.

Zeugin Andrea Vodermayer: Die Frage war nicht so abrupt. Wir kamen zusammen auf dem roten Teppich. Ich wusste nicht, gibt er zu oder nicht, dass er mit Svenja Kögel zusammen ist. Ich habe Oliver Kahn gefragt, mit wem er zusammen kommt. Khan sagte, mit meiner Freundin. Er gab also zu, dass Svenja Kögel seine Freundin ist. Das war vor der Verleihung. Ich fragte sie später nach der Show-Party, wo geht sie hin. Sie sagte, nach München. Ich dachte mir, sie wohne in Karlsruhe Fragte nach, wie das ist. Ich fragte, ob sie nervös sei, nachdem sie zusammen mit Kahn gesehen wurde. Ich war überrascht, dass sie das mit München sagte und fragte, ob ich das schreiben kann. Sie sagte, ja.. Ach! Sie wohne in München. Das bejahte sie. Ich frage, wie lange sie zusammen sind. Ich wollte mehr wissen, Details. Sie sagte, das sei privat, sie möchte nichts sagen.

Der Vorsitzende: Sie haben gesagt, zusammen sind.

Zeugin Andrea Vodermayer: Zusammen wohnen, entschuldigung.

Der Vorsitzende: Sie haben gefragt, wo geht es hin?

Zeugin Andrea Vodermayer: Nach Hause, nach München. Würde jemand, der ursprünglich aus Karlsruhe kommt, wenn er ei Paar ist, dann zusammenwohnen, wäre das für mich relativ normal. Ich war überrascht, denn wenn herr Kahn gefragt wird, dann sagt er, kein Kommentar.

Der Vorsitzende: Ich war noch nie bei einer Echo-Verleihung. War es laut?

Zeugin Andrea Vodermayer: Es war in einer Ecke im 1. Stock. Dort saßen Kahn und die Klägerin. Klar, es ist sehr laut. Es war aber nicht so laut, dass man nicht jeder Wort verstand.

Kahnanwalt Nesselhauf: Die Zeugin hat gesagt, dass sie zwei Mal nachgefragt hat.

Kahnanwältin Vendt: … .

Zeugin Andrea Vodermayer: Ich habe zwei Mal gefragt. … Mehr möchte ich wissen. … Aber das mit München, darf ich schreiben. Sie sagte, ja, aber nicht mehr.

Kahnanwalt Nesselhauf zu Richter Dr. Maatsch, der das Protokoll diktiert: Es wäre schön, wenn das im Zusammenhang ins Protokoll diktiert würde.

Richter Dr. Maatsch diktiert: Auf Nachfrage … .

Kahnanwalt Nesselhauf unterbricht Richter Dr.Maatsch: Sie machen eine Erzählung aus der Aussage der Zeugin. Sie diktieren auf Juristendeutsch. Es ist gut und klar. Aber ich bitte, wörtlich zu protokollieren.

Richter Dr. Maatsch verunsichert: Ich bemühe mich.

Kahnanwalt Nesselhauf: Um Gottes Wille, ich möchte Ihnen nicht … . Es ist klar.

Die Zeugin soll wiederholen, was sie gesagt hat. Sue tut es: Hätte sie gesagt, nicht schreiben, hätte ich nicht geschrieben. Es war für mich nicht so wichtig.

Richter Dr. Maatsch eiert beim Diktieren.

Zeugin Andrea Vodermayer: Da sie später sagte, es ist privat, mehr möchte ich nicht sagen, war es klar. Wenn sie gesagt hätte, soll nicht geschrieben werden, dann wäre nichts geschrieben worden. Es war eine News, aber keine Sensation. Bringt mir nichts, wenn ich es mir mit den Leuten verderbe.

Kahnanwalt Nesselhauf: Sie haben mehrmals gesagt, „zusammen sind“ nd erst nach Nachfrage des Gerichts sich korrigiert aus „zusammen eben“.

Zeugin Andrea Vodermayer: Bin etwas nervös.

Kahnanwalt Nesselhauf: Sie haben sich zwei Mal versprochen.

Springeranwalt Dr. Amelung: Die Zeugin hat erklärt, … .

Kahnanwalt Nesselhauf: Es bleibt trotzdem die Frage, … .#

Zeugin Andrea Vodermayer: Habe mit Frau Kögel nicht über das Zusammensein gesprochen, das hat ja Herr Kahn bestätig. Ich habe nur nach dem Zusammenwohnen gefragt, Zusammensein waren zwei Versprecher.

Richter Dr. Maatsch fängt an zu diktieren.

Kahnanwalt Nesselhauf: Ich möchte mein Vorhalt diktieren.

Richter Dr. Maatsch versucht es erneut.

Kahnanwalt Nesselhauf: Sie haben während Ihrer Vernehmung zwei Mal die Formulierung Zusammensein gesagt. Erst auf die Frage des Gerichts haben Sie sich korrigiert. Zusammensein in Zusammenwohnen korrigiert. Sie haben auf die Frage nach der Einwilligng, zwei mal vom Zusammensein gesprochen.

Springeranwalt Dr. Amelung: … .

Zeugin Andrea Vodermayer: Wozu soll ich schreiben, sie wohnt in München, wenn es nicht stimmt. Welchen Sinn hat es für mich? Hatte in Hamburg, Berlin … hatte früher gemodelt.

Der Vorsitzende: Es geht um die Frage, worauf das Einverständnis beruht.

Zeugin Andrea Vodermayer: Gut. Dann bleibe ich dabei, ich habe gefragt, dass sie zusammenwohne, darf ich schrieben, aber keine Details. Sie hat bejaht.

Kahnanwalt Nesselhauf: Ich diskutiere die eidesstattliche Versicherung.

Der Vorsitzende: Woher wussten Sie, dass sie in München wohnt.

Zeugin Andrea Vodermayer: Weil sie es mir gesagt hat.

Der Vorsitzende: Gibt es weitere Fragen?

Kahnanwältin Vendt: Ja, wir wohnen zusammen, kam in der Aussage nicht vor.

Zeugin Andrea Vodermayer: Ja, wir wohnen zusammen. Es sind neuen Monate her. Habe drei Mal gefragt. Ich wusste, dass sie noch keine Erfahrung hat mit der Presse. Ich wollte ihr die Chance lassen, nehmen sie doch lieber weg. Habe zwei mal .. Habe zwei Mal beim Golf Termin mit ihm gemacht. Habe gefragt, darf ich schreiben. Kahn sagte, schicken sie das in mein Büro. Die haben das dann bestätigt. Mache das immer so. Fussballergattinnen sagen auch, schicken sie es meinem Mann. Habe nie Ärger gehabt. Mache das schon acht Jahre lang.

Kahnanwalt Nesselhauf: Ich habe niemals behauptet, sie haben was geschrieben, was nicht stimmt.

Zeugin Andrea Vodermayer: Was da die Prominenten erzählen … Wenn jemand da ist, der fünfzig Jahre im Bussinnes ist, der weiß, was er zu sagen hat. Es gibt nicht viele Prominente. Sie sind mein Kapital. Möchte es mir mit niemanden verderben. Man hat sich schnell verbrannt. Es bringt einem nichts in diesem Job.

Der Vorsitzende: Habe noch eine Frage. Ist es ordentlich diktiert? Sie verzichten auf das Abspielen?

Richter Dr. Maatsch diktiert: Nach Diktat genehmigt.

Der Vorsitzende: Wir wollen uns zwei Minuten beraten.

Springeranwalt Dr. Amelung: Ist die Zeugin entlassen?

Der Vorsitzende: Die Zeugin ist mit Dank entlassen.

Die Richter verlassen den Saal. Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir möchten Frau Köbel als Partei anhören. Es ist keine Parteivernehmung, es ist eine Parteianhörung.

Svenja Köbel: Ich war auf der Echo-Veranstaltung. Es war die erste öffentliche Veranstaltung, auf der wir zusammen waren. Herr Kahn hat nicht gesagt, dass wir zusammen sind. Diese Frage kam auf dem roten Teppich Wir haben die Frage nicht beantwortet. Herr Khan wusste, dass es Presse geben wird. Hatte mich gewarnt. Frau Vodermayer hat gefragt, wie das so ist, ob man länger in Berlin bleibe. Habe keine Frage beantwortet, die privat war. Wir haben uns dann mit Freunden in das erste Geschoss zurückgezogen.

Kahnanwalt Nesselhauf hilft an und zu der Klägerin ei den Aussagen.

Svenja Köbel: Sie fragte, ob wir länger in Berlin bleiben. Sie fragte, ob ich nervös sei, ob wir zusammen leben. Sie fragte, nach München?. Ich sagte, dass wir Heim nach München fahren. Ich sagte, ist mir zu privat, möchte mich dazu nicht äußern.

Der Vorsitzende: Hat sie Sie gefragt, ob sie das schrieben dürfe?

Svenja Köbel: Hat mich nicht gefragt. Es war sehr kurz. Zwei-drei Minuten. Es waren viel Fotografen. Sie ist sofort wieder gegangen.

Der Vorsitzende: Habe keine Fragen mehr. Ist ordnungsgemäß diktiert worden?

Kahnanwältin Vendt: … .

Der Vorsitzende: Beweiswürdigende Schriftsätze. Man mag sich vielleicht verständigen in der vorweihnachtlichen Stimmung. Wenn das so ist, dass das nicht wieder geschrieben wird. …

Kahnanwalt Nesselhauf: Für mich ist das von bestimmter Relevanz.

Springerjustiziarin Karina Hesse: Es ist ja so und so klar, dass sie zusammen wohnen. Wüsste nicht, in welcher Form wir beigeben sollen.

Springeranwalt Dr. Amelung: Abschlusserklärung, wenn sie … .

Der Vorsitzende: Das kriegen wir hin.

Springeranwalt Dr. Amelung: Das mit der Schwangerschaft?

Der Vorsitzende: Mit der Präambel, dass sie sich am 04. März 2010 nicht so geäußert hat.

Springeranwalt Dr. Amelung: Nach der Beweisaufnahme habe ich Schwierigkeiten.

Der Vorsitzende: Habe …. Prinzip … .

Kahnanwalt Nesselhauf: Dass sie sich hinter die Journalistin stellen, ist klar.

Springerjustiziarin Karina Hesse duzt Nesselhauf: Nein, nicht immer. … .

Springeranwalt Dr. Amelung: . … nicht die Frage gestellt, dass sie zusammen leben. Die Klägerin soll erklären, es hat sich erledigt. Der Bericht ist wahr, auch wenn sie sich nicht so geäußert hat. Unterhalten uns nur über die Kosten.

Richter Dr. Maatsch: Sie möchte sich nicht vorhaltenlassen, dass sie der Journalistin erlaubte … .

Springerjustiziarin Karina Hesse: Die Journalistin hat zwei Mal gefragt. Ob wir eine Erklärung abgeben, dass wir die Äußerung nicht wiederholen? Können wir, aber nicht strafbewehrt.

Kahnanwalt Nesselhauf: Reicht nicht.

Der Vorsitzende: Eine einfache? Reicht nicht?

Springeranwalt Dr. Amelung: .Wozu brauchen sie eine strafbewehrte Unterlassungsverpdflichtungserklärung, dass die Klägerin am 04.03.10 sich so nicht geäußert hat?

Kahnanwältin Vendt: Frau Kögel hat sich vorsichtig verhalten.

Der Vorsitzende: Weshalb kann man sich nicht auf die einfache berufen?

Diskutieren einfache oder strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Kahnanwalt Nesselhauf: … einfache … .

Springeranwalt Dr. Amelung: Halten hinter … Hintergrund, erst … .

Kahnanwältin Vendt: Es geht um die Öffnung der Privatsphären, dass sie zusammen wohnen.

Springeranwalt Dr. Amelung: Diese Information ist nicht so bedeutsam.

Der Vorsitzende: Wir wissen nicht, wer die Beweislast hat.

Springeranwalt Dr. Amelung: Es ist nicht ehrenrührig.

Kahnanwalt Nesselhauf: Privatsache.

Kahnanwältin Vendt: Wir sind ehe in Kontakt.

Der Vorsitzende: Beweislast.

Kahnanwalt Nesselhauf: Es ist eine Klage. Nicht am Schluss der Sitzung.

Der Vorsitzende: In einer Woche wäre schön.

Richterin Dr. Wiese: Im Februar.

Kahnanwalt Nesselhauf: O.k.

Richterin Dr. Wiese: Wir haben keine Sitzungen. Kann Urteile schreiben.

Springeranwalt Dr. Amelung: … .

Der Vorsitzende: Machen erst einen Schritt weiter. Parteien führen Vergleichsverhandlungen.

Springerjustiziarin Karina Hesse und Nesselhauf duzen sich Komplimente zu:

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: 1. Die Parteien können Beweis würdigende Schriftsätze bis zu, 18.,02.11 einreichen. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.03.10, 9:55., in diesem Saal.

Kahnanwalt Nesselhauf: Danke sehr.

Der Vorsitzende: Danke. Gesegnete Weihnachten. Guten Rutsch.

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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