324 O 194/10 - 18.06.2010 - Gerhard Schröder verliert gegen Morgenpost

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Version vom 21:38, 29. Jul. 2010

Corpus Delicti

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel setzte wohl eine Ente ins Netz:

„Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, daß der ‚Beifahrer’ von Bischöfin Käßmann auf der sagenumwobenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Putins bezahlter Lakai, Altkanzler Schröder!“.

Die einstweilige Verfügung 325 O 100/10 folgte prompt.

Etwas später lesen wir die Richtigstellung:

Die Behauptung, Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder sei in jener Nacht „Beifahrer“ von Margot Käßmann gewesen, beruhte auf unzutreffenden Informationen und wird daher hiermit zurückgenommen.
Joachim Nikolaus Steinhöfel, 08.04.2010

Die Presse und die Blogs übernahmen gierig diese Ente. Auch die Morgenpost.

Dagegen geht nun unser ex-Kanzler juristisch vor.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Gerhard Schröder Song

Gerhard Schröder vs. Morgenpostverlag GmbH

324 O 194/10

Die Parteien

Klägerseite: Kanmzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Michael Nesselhauf
Beklagtenseite: Kanzlei Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nach der Vorberatung wollen wir der Klage nicht stattgeben. Vielleicht nenne ich die Gründe. Bei der Frage auf der Titelseite „Hamburger Anwalt outet Altkanzler“ kann man auf den Gedanken kommen, es ist eine offene Frage. Nun kommt der Fall vor Gericht. Wenn das eine offene Frage ist, dann ist es eine Meinungsäußerung. Deswegen gibt es keinen Richtigstellungsanspruch. Zum Innenteil. Dort steht, .dass die Geschichte frei erfunden ist. Das streitet dafür, dass wir es nicht mit einer offenen Frage zu tun haben. Was könnte es noch für die Verdachtsberichterstattung sprechen? Wenn es keine Berichterstattung ist, sondern ein Verdacht, dann muss der Eindruck zwingend sein. Wenn es kein zwingender Eindruck ist, dann gibt es keine Richtigstellung; Stolpe gilt nicht für die Richtigstellung. Zur fortdauernden Rufschädigung. …s steht nicht drin, haben gemeinsam gezecht und Schröder sagt: Fahre mich weg. So dass aus verschiedenen Gründen wir dazu neigen, die Klage abzuweisen.

Schröderanwalt Michael Nesselhauf: Es erstaunt nicht, dass ich eine andere Meinung habe. „Er outet ihn.“ Heißt, er sagt, er deckt die Wahrheit auf. … Schröder wird Tag und Nacht bewacht. Es ist, wie bei allen, ganz leicht festzustellen, dass er das nicht sein konnte. Was die Beeinträchtigung betrifft, so sollte man an die Ehefrau denken. Ist nicht so abgebrüht.

Der Vorsitzende: Offenbar.

Schröderanwalt Michael Nesselhauf: So kann ich das aufmachen, so kann ich mein Ding verkaufen. So steigern sie die Auflage.

Der Vorsitzende: Ja. … Zweifel … Wollen sie sich nicht einigen?

Morgenpostanwalt Michael Fricke: Wir hätten auch gern eine Entscheidung. Wir möchten das aufgeschrieben bekommen, gerade diesen Punkt.

Schröderanwalt Michael Nesselhauf: Das man an der Beeinträchtigung zweifelt …

Morgenpostanwalt Michael Fricke: Erlauben Sie die Frage: Was ist abträglich?

Schröderanwalt Michael Nesselhauf: Schröder fährt mit Käßmann nach einer Zeche. Er ist verheiratet.

Morgenpostanwalt Michael Fricke: Welche Rolle spielt das, dass er verheiratet ist? Ich fahre mit einem Taxi und frage auch nicht, ob der Taxifahrer verheiratet ist.

Schröderanwalt Michael Nesselhauf: Sie hat ihm die Beichte abgenommen.

Morgenpostanwalt Michael Fricke: Kann sein.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.08.2010, 9:55 in diesem Saal.

Kommentar

Wer wegen seiner Haarfarbung streitet, bringt mit dieser Klage niemanden mehr ins Erstaunen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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