324 O 159/10 - 07.05.2010 - Stefan Heinig von Kik verliert - Anwalt Scheuerl konnte nicht helfen

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Wie so oft, kennt die Pseudoöffentlichkeit den Corpus Delicti nicht. Der NDR-Anwalt Michael Frick bemüht sich nicht um Aufklärung gegenüber dieser Pseudoöffentlichkeit.

Es ging wahrscheinlich um die Panorama-Sendung „Kik-Story (siehe das Video weiter unten]:

Oberhausen: eine Promi-Veranstaltung mit Verona Pooth. Auf dem roten Teppich präsentiert sich die Werbe-Ikone in einem Outfit des Textildiscounters KiK. Wohl keine 30 Euro kostet ihre Abendgarderobe. Das neue Werbegesicht der Billigkette soll offenbar vermitteln, dass KiK nicht nur günstig, sondern auch gesellschaftsfähig ist.

Doch Fragen zu Produktionsmethoden und Dumpinglöhnen will Pooth nicht beantworten. Auch die Geschäftsführung von KiK schweigt. Dabei gibt es viele Vorwürfe, die damit unbeantwortet bleiben: Verkäuferinnen, die kaum von ihrem Gehalt leben können. Druck und Kontrollen am Arbeitsplatz. Ausbeutung von Menschen in den Produktionsländern wie Bangladesch. NDR Chefreporter Christoph Lütgert zeigt "Innenansichten" einer Billigkette, die wie kaum ein anderes Unternehmen expandiert. In insgesamt über 2.800 Ladengeschäften werden Klamotten zu Schleuderpreisen angeboten. Der Film von Christoph Lütgert zeigt, wie die Billigpreise zustande kommen - und wie Menschen dafür teuer bezahlen müssen.

Wir können also nur raten.

Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Senders: NDR weist Vorwürfe des Textildiscounters KiK zurück - Unternehmen bislang juristisch gescheitert Die Vorwürfe des Textildiscounters KiK gegen das NDR Fernsehmagazin "Panorama - Die Reporter" entbehren nach Auffassung von "Panorama"-Redaktionsleiter Stephan Wels jeder Substanz. "Juristische Schritte warten wir gelassen ab." KiK hatte "Panorama - die Reporter" falsche Berichterstattung vorgeworfen. Es sei bezeichnend, so Wels, dass das Unternehmen keinen einzigen konkreten Vorwurf gegen die "KiK-Story" vorgebracht habe, die das NDR Fernsehen am Mittwochabend (7. April) ausgestrahlt hatte.

In der 30-Minuten-Reportage hatte das Team von "Panorama - Die Reporter" schwere Missstände in Bangladesch und Deutschland bei Produktion und Vertrieb der KiK-Billigkleidung aufgezeigt. Wels betonte weiter: "Vor der Ausstrahlung hatten wir immer wieder schriftlich und mündlich KiK mit den Ergebnissen unserer Recherchen konfrontiert und um Stellungnahmen gebeten. Bis auf ein pauschales Dementi erhielten wir nichts."

Gescheitert sei bislang auch der Versuch von KiK, gerichtlich die Ausstrahlung einer Szene zu verhindern, in der KiK-Chef Stefan Heinig vor laufender Kamera auf konkrete Vorhaltungen von NDR Chefreporter Christoph Lütgert nur schweigend und lächelnd reagiert und dann wegläuft. Mit diesem Ansinnen sei das Unternehmen beim Hamburger Landgericht nicht durchgekommen, so Wels.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Stefan Heinig vs. Norddeutscher Rundfunk (NDR)

07.05.2010: 324 O 159/10Stefan Heinig vs. Norddeutscher Rundfunk (NDR)


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen pp.; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl,
konfrontiert mit dem Vorwurf Anwalt ohne Moral zu sein
Beklagtenseite: Kanzlei Hasche pp; Rechtsanwalt Michael Fricke


Die Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht:' Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.05.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Antragsteller überreicht den Schriftsatz vom 06.05.2010 für Gericht und Gegner.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wann ist der Schrfitsatz bei Ihnen eingegangen?

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: 18:30

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir haben diesen Schiftsatz nicht bekommen. Warum nicht?


Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Es war schon zu spät.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Merke mir das nur für die Zukunft.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Übergebe diese CD. Das ist der gesamte Beitrag.

Der Vorsitzende: Die CD ist als Ast3 zur Akte genommen. Dass müsste sich vielleicht auf die Antragstellerin auswirken.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: …. Ob 27.03.10 .. bis Fahrstuhlausgang weiter verbreitet werden darf? Nachdem die eine Sequenz verbreitet wird, dass was sich im Fahrstuhl ereignet hat.

Richterin Gabriele Ritz: Wenn eine Erklärung abgegeben wird, wir werden es nicht mehr senden, entfällt die Erstbegehungsgefahr. … Wir sagen, es ist ein Fall für die Umstellung des Antrages.

Der Vorsitzende: 22, 23 des KUG Ausdrückliche Einwilligung hatten wir nict.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir haben die konkludente Einwilligung.

Der Vorsitzende: Da sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Wir haben die eidesstattliche Versicherung …. Verantwortlich für die Krankheit der Kinder …. Die anderen ….

Der Vorsitzende: Wenn wir keine Einwilligung haben, dann § 23 des KUG. Haben wir ein zeitgeschichtliches Ereignis? Spricht einiges dafür. Großes expandierendes Unternehmen. KiK-Chef. Führen Interviews.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Darf ich [ein Wort sagen]? Wenn zum Unternehmen [was gezeigt wird, dann] … . Hier wird das Privatleben gezeigt. … Fortuna Düsseldorf …Dann noch Bangladesch mit … kranke … .

Richter Dr. Link: Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis mit Photos. Eine Person im Kontext.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Es ist ein öffentliches Alltagsleben. … Caroline 1 … .

Der Vorsitzende: Kontext … neutrales Bild …

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Es gab kein Einverständnis von …

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ist öffentlich zugänglich.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Aber nicht mit einer Kamera. Wie für Kameras in Kneipen.

Der Vorsitzende: Wir wollen etwas den rahmen abstecken. Dass wieder im Trüben ..

Richterin Ritzt lacht.

Der Vorsitzende: … All das, was Sie gesagt haben, kann berechtigtes Interesse sein. Das ist der Gedanke, aus der wir uns Honig saugen. Bei Caroline war es so, dass bei einer 25 Watt Lampe, keine Öffentlchkeit … , aber bei einer 100 Watt Lampe schon zulässig sein kann. Wir wissen nicht, unter welcher Birne der Kläger … .

NDR-Anwalt Michael Fricke: Haben die CD.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter überreicht ebenfalls .., die als Anlage Agx zur Akte genommen wird.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Haben 6 … 9 …

NDR-Anwalt Michael Fricke: .. Bei den Mitarbeitern …. Sind nicht Kik-Mitarbeiter oder nicht … Vorsorglich für dieses Verfahren … zu dieser und jeder Schutzschrift.

Richterin Ritzt. Wird immer schlimmer.

Der Vorsitzende: Da hat sich Scheuerl versteckt. Was sollen wir tun? Sie haben eine Schutzschrift eingereicht. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Antragsteller beantragt die Sache 324 O 295/10 zum Gegensand des Vortrages zu dieser Sache zu machen. Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, ich habe zur Sache 324 O 295/10 eine Schutzschrift eingerecht und mache ebenfalls den Vortag in dieser Schutzschrift zum Vortrag dieses Verfahrens.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Der Kern … Privatsphäre …. Veröffentlichung … .

Richterin Ritzt. Die Antwort lautet: wahrscheinlich kontrovers.

Der Vorsitzende: Habe Krauss … Verfassungsgericht. Können wir uns nicht einigen?

NDR-Anwalt Michael Fricke: … im Vergleich.

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Geht überhaupt nicht.

Richterin Ritzt. Nicht dass wir nicht wollen, aber wir wissen wirklich nicht, wie es ausgeht.

Der Vorsitzende: Sie werde doch nicht wieder ausstrahlen und neue Interviews machen?

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Herr Lütgert macht nicht mit.

Der Vorsitzende: Der Antragsgegner nenn drei. Der Antragsteller kann auswählen.

Es wird diskutiert: Kann mitnehmen.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer unterbreitet daraufhin eine Vergleichsanregung. Die mündliche Verhandlung wird unterbrochen.

Die Parteivertreter verlassen den Saal.

Nach Wiedereintritt Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl leise und unverständlich: … kann nicht hinnehmen. … als Unternehmensrecht jederzeit.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Der Vorschlag des Gerichts ist ist damit abgelehnt.

Der Vorsitzende: Kennen wir. Welche Anträge stellen sie jetzt? Der Antragstellervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 07.04.2010 mit der Maßgabe, dass nach den Worten …. Person des Antragstellers …

Klägeranwalt Dr. Walter Scheuerl: Sie hatten zwei Kameras. Ausgestrahlt wurde Bilder nur der einen. .. Wie am 07.04.2010 im Magazin Panorama ausgestrahlt.

Der Vorsitzende: Bin nicht Thomas Mann hier. Wenn das lange dauert, kann ich das noch werden. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, den Antragb auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Beschlossen und verkündet: Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wir anberaumt auf Freitag, den 14.05.201, 9:55 im Saal B335.

14.05.2010, 12:00, Richterin Gabriele Ritz: Es ergeht ein Urteil: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.04.2010 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.000 Euro.

Kommentar

Na ja, es geht doch, die Zensoren mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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