324 O 143/10 - 04.06.2010 - Buske wehrt sich vehement gegen den Vorwurf der Befangenheit

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-Die Beklagte, [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Kersten+Artus%22+Bauer&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Kersten Artus], ist Konzernbetriebsratsvorsitzende Bauer Media Group. Außerdem ist Sie Mitglied der Hamburger Bürgerschaft für DIE LINKE. 
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-Die Antragsgegnerin hatte der Gewerkschaftszeitung Journalist des Deutschen Journalistenverbandes zu Outsourcing und Leistungsdruck bei den Blättern der Yvonne Bauer KG befragt, gesagt.: "Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird." Bauer erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Artus-Äußerung. 
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 +Die Beklagte, [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Kersten+Artus%22+Bauer&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Kersten Artus], ist Konzernbetriebsratsvorsitzende Bauer Media Group. Außerdem ist Sie Mitglied der Hamburger Bürgerschaft für DIE LINKE.
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 +Die Antragsgegnerin hatte der Gewerkschaftszeitung Journalist des Deutschen Journalistenverbandes zu Outsourcing und Leistungsdruck bei den Blättern der Yvonne Bauer KG befragt, gesagt.: "Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird." Bauer erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Artus-Äußerung.
== Die Parteien == == Die Parteien ==

Version vom 12:37, 3. Mär. 2019

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Die Antragsgegnerin hält eine Rede in Hamburg

Heinrich Bauer Verlag GmbH vs. Kersten Artus

324 O 143/10

Corpus Delicti

Die Beklagte, Kersten Artus, ist Konzernbetriebsratsvorsitzende Bauer Media Group. Außerdem ist Sie Mitglied der Hamburger Bürgerschaft für DIE LINKE.

Die Antragsgegnerin hatte der Gewerkschaftszeitung Journalist des Deutschen Journalistenverbandes zu Outsourcing und Leistungsdruck bei den Blättern der Yvonne Bauer KG befragt, gesagt.: "Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird." Bauer erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Artus-Äußerung.

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Klawitter pp.; Rechtsanwalt Dr. Neben
Beklagtenseite: Kanzlei Müller-Knapp pp.; Rechtsanwalt Müller-Knapp

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Habe noch irgendeinen Schriftsatz.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Haben den 17:15 gestern erhalten.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Kurz nach der Mittagspause.

Der Vorsitzende: Ja.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Ja. Es ist das Original.

Der Vorsitzende: Wollten Sie abgeben? Der Antragsteller-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 03.06.10 für Gericht und Gegner. Wie ist es gelaufen? Der Antrag wurde am 29.03.10 gestellt. Wir wollte die einstweilige Verfügung nicht erlassen. Am 01.04.10 haben wir telefonisch unsere Bedenken mitgeteilt, die gegen de Erlass gesprochen haben. Im Anschluss daran kann der neu Schriftsatz vom 06.04.10. Der hat uns überzeugt. Haben die einstweilige Verfügung erlassen.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Meine Mandantin stellt den Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen den Vorsitzenden Richter, weil Sie die Antragsgegnerin nicht informiert haben von dem neuen Schriftsatz. Sie haben mit dem Verfahrensbevollmächtigten telefoniert, und die Bedenken gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung mitgeteilt. Sie haben den Verfahrensbevollmächtigen der Antragsgegnerin davon nicht informiert und keine Gelegenheit des rechtlichen Gehörs gegeben

Der Vorsitzende: Es war eine prozessanleitende Anordnung, auch Amts… . Wie stellen Sie sich das vor?

Richter Dr. Link: Es geht um eine einstweilige Verfügung.

Der Vorsitzende: Der zuständige Berichterstatter muss entscheiden.

Richterin Ritz: Wollen Sie so oder … .

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

Richterin Ritz: Wie denn, weil der Vorsitzende effektiv …. ?

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Müssen Sie sehen.

Die Richter ziehen sich zurück in das Richterzimmer. Nach fünf Minuten Wiedereintritt.

Der Vorsitzende: Wir haben das nicht so häufig. Haben den Kommentar zu § 47, Abs. 2 gelesen. Führen die mündliche Verhandlung fort. Können erst verkünden, wenn das Ablehnungsgesuch abgeschlossen ist.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Stelle einen neuen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen alle drei Richter. Sie wollen entscheiden. Wenn ich mich einlasse, geht der Befangenheitsantrag verloren. Ich bitte das ins Protokoll aufzunehmen.

Richterin Ritz: Machen wir so. Nehmen nicht … Wir wollen der Beklagten keine Falle stellen. Mir wird es in dieser Form nicht … . Wir wollen hier … .

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Ich habe Besorgnis … .Wenn es so läuft. … 14.05.10 … dienstliche Äußerung …. Haben Sie sich … dienstliche Äußerung.

Der Vorsitzende: Was ist die Rechtsgrundlage, die dienstliche Äußerung?

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Gegen alle drei.

Der Vorsitzende diktiert: Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Es wird Besorgnis der Befangenheit gegen alle drei Richter gestellt, weil nach § 47, Abs. 2 die Verhandlung heute nicht fortgesetzt werden sollte. Verhandlung zur Entscheidung … Der Beklagten-Vertreter erklärt, …. Stelle Antrag gegen Ritz, Link und Buske auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund des Umstandes, dass die Kammer sich vollständig zu Dritt zurückgezogen hat zur Beratung, obwohl die Beratung ohne dem Richter, gegen den der Befangenheitsantrag gestellt wurde, erfolgt hätte müssen, und weil im Anschluss an die Beratung vorgeschlagen wurde, die Verhandlung bis zu Entscheidung über die Befangenheit fortzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass damit die Besorgnis der Befangenheit verlustig geht.

Der Vorsitzende: Wir müssen uns wieder beraten. 11:52, die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

11:58, Wiedereintritt. Der Vorsitzende: Wir haben Sie verstandne, dass Sie des Antrages auf Besorgnis der Befangenheit verlustig werden. … Wir wollten den Termin nutzen, können dann einen neuen Termin machen oder prozessuale Anordnung, ohne dass wir heute Anträge stellen.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Stelle ich keine Anträge, dann kann, wird weiter verhandelt, ein Versäumnisurteil ergehen. Ist in einer anderen Kammer passiert. Bekomme das Versäumnisurteil, in einer anderen Kammer ist das passiert. Das ist an ihrem Gericht so vorgekommen.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: … .

Aus dem Publikum: Mauck in Berlin unterbricht in diesen Fall die Verhandlung

Was Mauck macht, ist nicht so wichtig. Ich mache es schon. Funktional ist das Landgericht zuständig. Arbeitsvertrag zwischen den Parteien besteht. Ein solches Verhältnis wäre notwendig. Wir haben Zweifel an der individuellen Betroffenheit des Antragstellers. Stellt in der Tat vorerst konnte … wird in der Tat nicht erwähnt. Nach Vorlage des Antragsgegner-Schreibens ist das nicht im Stein gehauen. Die Antragsgegnerin ist Konzernbetriebsratsvorsitzende und sagt, wenn Alles geschluckt wird, kann sich auf den Bauer-Verlag beziehen. Außerdem die Redaktion wird im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Äußerung … . Weshalb … Der Vortrag der Antragstellerseite reicht nicht. Es ist Spekulation. Weiß nicht ob Tabletten und Aufputschmittel genommen werden. Es bleibt nicht die Frage offen, ob … Es bleibt nur, wie wir das Maß … Das ist nicht für die Antragsgegnerseite. Gut. Wir hätten den folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Die Antragsgegnerin gibt eine nicht strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Der Antragsteller übernimmt die Kosten.

Schweigen. Die Anwälte sehen sich an.

Der Vorsitzende: Entweder wir haben das vom Tisch oder in der Tat prozessanleitende Anordnung.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp: Wir sind bereit, das zu überlegen.

Die Anwälte verlassen den Saal. Im Zuschauerraum schreit ein Baby.

Antragsgegnerin-Anwalt Müller-Knapp nach Wiedereintritt: Vorbehalten der Formulierung. Wir würden es machen.

Bauer-Anwalt Dr. Neben tritt wesentlich später wieder ein: Wir machen es nicht. Wir wollen … finden die Punkte, die die Kammer angesprochen hat … können nicht vollständig … Es ist die Frage, ob jetzt diskutiert wird. Die Auswirkung auf die Antragstellerin als Verlegerin … Ob das in tatsächlicher Hinsicht nicht deutlich gewollt war oder …

Der Vorsitzende: Wir haben den Schriftsatz von Ihnen und von der Gegenseite. Es gibt keine Betroffenheit. Wir brauchen die unmittelbare Betroffenheit

Bauer-Anwalt Dr. Neben: … .

Der Vorsitzende: Wollten das vom Tisch haben. Das ist attraktiv für Sie. Sie können … Das mit den Kosten sehen ich, … .

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Das mit den Kosten ist nicht das Thema. Es wird über den Herrn Bauer gesprochen.

Der Vorsitzende: … .

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Steht hier nicht zur Debatte. Die Verlegerin ist das Objekt. Ist gesagt, die Produktion … kommt mit diesen Bedingungen ins ….

Der Vorsitzende lacht: Ist das überzogen?

Richterin Ritz lacht.

Der Vorsitzende: Sie haben ein einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Sie sind gesichert.

Richter Dr. Link: OLG .. Sie haben es weg. Über die Ohren bekommen.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Auch aus der Widerspruchsbegründung ist nicht … .

Dr. Neben, Buske, Ritz, Link diskutieren. Müller-Knapp schweigt.

Richterin Ritz: Es geht nicht um die Inhalte des Hefts. Es geht um die Mitarbeiter. Man kann nur das Unternehmen, dessen Mitarbeiter es sind, … .

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Aber nur Herr Bauer …. Steht. Wir meinen, es geht ujm die unmittelbare Betroffenheit. Noch Mal: Ich verstehe Ihre Zweifel. Das Produkt wird in Verbindung gebracht mit dem Verlag. Wenn es um defekte Radios im Auto geht,ist es trotzdem VW.

Der Vorsitzende: Deckelfunktion.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Bei mir ist es nicht mal die Deckelfunktion

Der Vorsitzende: Der Bauer Zeitschriften Verlag ist auch ein Verlag …

Richterin Ritz: … Es geht um den Kontext. Wir sind die Belastungen der Mitarbeiter. Tabletten … .

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Es wird um Bauer geredet.

Bauer-Justiziar Dr. Mai: Herr Schnor ist Geschäftsführer. … tablettenabhängig. … zwei Sätze Bauer-Geschäftsführer Schnor.

Bauer-Anwalt Dr. Neben: Die wird zentral von der Antragstellerin … Wir beraten nund fühlen uns schon .… .

Der Vorsitzende: Wir fühlen uns auch schwer.

Richterin Ritz: Ja. Wir haben beraten.

Der Vorsitzende: Wir unterbrechen noch Mal.

Der Vorsitzende winkt in Richtung Anwalt Müller-Knapp: Sie können hier nicht…. .

Bauer-Anwalt Dr. Neben nach Wiedereintritt: Behalten …

Der Vorsitzende: Wir finden den Vorschlag nach wie vor gut. Was ist dabei? Sie haben ihre Unterlassungsverpflichtungserklärung. Sie sind zufrieden. Haben sie verklagt. … Jetzt stellen sie sich vor, … Wir sind fest entschlossen, aufzuheben, wenn der Antragsgegner den Befangenheitsantrag zurückzieht. Sie, Herr Müller-Knapp bleiben bei ihrem Wort?

Die Anwälte verlassen den Saal.

Bauer-Anwalt Dr. Neben nach Wiedereintritt: Entscheidung. … prozessanleitende …

Der Vorsitzende: Trauen Sie der Justiz. Beschlossen und verkündet: Prozessanleitende Anordnung auf Amtswege.

Kommentar

Es lag in der Hand des Antragstellers, den Befangenheitsantrag zurücknehmen zu lassen. Die Kosten waren nicht das Problem, erklärte der Bauer-Anwalt.

Ums inhaltliche Prinzip kann es dem Bauer-Verlag als Boulevard-Verlag nicht gegangen sein, denn die Unterlassungsverpflichtungserklärung hätte der Verlag bekommen.

Es gibt mehrere Erklärungen für das Verhalten des Bauer-Verlages.

Auch der Bauer-Velag hat ein Interesse an dem Befangenheitsverfahren gegenm die Zensurrichter.
Der Bauer-Verlag hofft auf strafbewehrte Unterwerfung der Gewerkschaftsfunktionärin von DIE LINKE.
Alles ist irrational, dumm und unverständlich. In diesem Fall kann es sogar mit den Tabletten und den Aufputschmitteln stimmen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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