324 O 117/10 - 23.03.2010 - Schulmäßiges Widerspruchsverfahren dauert sinnlose 5 Stunden

Aus Buskeismus

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'''[[Non liquet]]''' zu Gunsten des Antragsgegners, dann – nach Einreichen neuer substantiierter eidesstattlicher Erklärungen seitens des Antragstellers - Gleichstand und der Antragsteller müsste in diesem '''non liquet-Schnellverfahren''' obsiegen. '''[[Non liquet]]''' zu Gunsten des Antragsgegners, dann – nach Einreichen neuer substantiierter eidesstattlicher Erklärungen seitens des Antragstellers - Gleichstand und der Antragsteller müsste in diesem '''non liquet-Schnellverfahren''' obsiegen.
-Der Antragsgegner präsentierte daraufhin '''drei Zeugen'''. Diese brachten das non liquet nicht über die Erkenntnisse der eidestattlichen Erklärungen. Der '''Hauptzeuge des Antragstellers''' wurde befragt. Unglaubwürdig sollte er erscheinen. Die beiden Richterinnen und der Richter wurden unsicher und verkündeten erst in vier Tagen.+Der Antragsgegner präsentierte daraufhin '''drei Zeugen'''. Diese brachten das [[non liquet]] nicht über die Erkenntnisse der eidestattlichen Erklärungen hinaus. Der '''Hauptzeuge des Antragstellers''' wurde befragt. Unglaubwürdig sollte er erscheinen. Die beiden Richterinnen und der Richter wurden unsicher und verkündeten erst in vier Tagen.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske fehlte. Zwei Damen und ein Herr führten die Regie in diesem absurden Verfügungs-Theater. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske fehlte. Zwei Damen und ein Herr führten die Regie in diesem absurden Verfügungs-Theater.
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== Richter == == Richter ==
-'''Vorsitz führende Richterin am Landgericht''' Gabriele Ritz<br>+'''Vorsitz führende Richterin am Landgericht''' Gabriele Ritz (inzwischen Ellerbrock)<br>
'''Richterin am Landgericht''' Wiese<br> '''Richterin am Landgericht''' Wiese<br>
-'''Richter am Landgericht''' Dr. Link<br>+'''Richter am Landgericht''' Dr. P=hilipp Link<br>
== Die Parteien == == Die Parteien ==
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'''13:30:''' Beratungspause für zwanzig Minuten. '''13:30:''' Beratungspause für zwanzig Minuten.
-'''13:50, Richterin Ritz:''' Es hat ein bisschen lange gedauert. Haben alles zur Kenntnis nehmen müssen. Alles, was fehlte, haben wir jetzt bekommen. Konkrete Schilderung des Gesprächs. Wir auch auf die Antragsgegner-Seite eingegangen. Wir gehen von einem non liquet aus.+'''13:50, Richterin Ritz:''' Es hat ein bisschen lange gedauert. Haben alles zur Kenntnis nehmen müssen. Alles, was fehlte, haben wir jetzt bekommen. Konkrete Schilderung des Gesprächs. Wir auch auf die Antragsgegner-Seite eingegangen. Wir gehen von einem [[non liquet aus]].
'''Klägeranwalt Dr. Neben:''' Mindestens. '''Klägeranwalt Dr. Neben:''' Mindestens.
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'''Richterin Ritz:''' Dass Sie [der Kläger] das in die Öffentlichkeit tragen … weil es keine Erstbegehung … . Es geht um den Abschluss, Ich verstehe den Hintergrund der Kostenentscheidung. Sich noch weiter annähern 2/5 zu 3/5. Es geht um die Symbolik und wie man diese verkaufen, vertreten kann. Beide Seiten sollten auseinander zugehen. Vielleicht macht der Antragsteller bezüglich der Verpflichtung einen großen Schritt. Deswegen so die Kosten. '''Richterin Ritz:''' Dass Sie [der Kläger] das in die Öffentlichkeit tragen … weil es keine Erstbegehung … . Es geht um den Abschluss, Ich verstehe den Hintergrund der Kostenentscheidung. Sich noch weiter annähern 2/5 zu 3/5. Es geht um die Symbolik und wie man diese verkaufen, vertreten kann. Beide Seiten sollten auseinander zugehen. Vielleicht macht der Antragsteller bezüglich der Verpflichtung einen großen Schritt. Deswegen so die Kosten.
-'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold:''' Es hat keinen Sinn, en hohes Kosten… . Das ist die Konsequent von non liquet.+'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold:''' Es hat keinen Sinn, en hohes Kosten… . Das ist die Konsequent von [8non liquet]].
-'''Richterin Ritz:''' Non liquet betrifft immer eine Seite bei der die Kosten bleiben. Gerade … Höhere Instanz. Allein prozessual alles von uns nicht zu beieinflussende Bewesilast. 3/5 zu 2/5.+'''Richterin Ritz:''' Non liquet betrifft immer eine Seite, bei der die Kosten bleiben. Gerade … Höhere Instanz. Allein prozessual alles von uns nicht zu beieinflussende Beweislast. 3/5 zu 2/5.
-'''Kommentar der Pseudoöffentlichkeit:''' Hier sagt Richterin Ritz nicht die Wahrheit. Natürlich kann sie das Ergebnis bei non liquet beeinflussen. Sie kann einfach davon ausgehen, dass die Beweislast beim Kläger liegt, weil die streitgegenständliche Äußerung nichts Schmähendes beinhalte. Rechte gegen Kosten abzugeben ist etwas ganz Normales. Bei dieser Sichtweise hätte bei non liquet der Kläger alle Kosten zu tragen. Richterin Ritz entschied sich prozessual gegen das reale Leben.+'''Kommentar der Pseudoöffentlichkeit:''' Hier sagt Richterin Ritz nicht die Wahrheit. Natürlich kann sie das Ergebnis bei [[non liquet]] beeinflussen. Sie kann einfach davon ausgehen, dass die Beweislast beim Kläger liegt, weil die streitgegenständliche Äußerung nichts Schmähendes beinhalte. Rechte gegen Kosten abzugeben ist etwas ganz Normales. Bei dieser Sichtweise hätte bei einem [[non liquet]] der Kläger alle Kosten zu tragen. Richterin Ritz entschied sich prozessual gegen das reale Leben.
'''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold:''' Nein … Was wir auch wissen an Fakten. Müssen wir alles offen legen. Da können wir nichts mehr machen. Es berichtet nur ein. Es lohnt nicht wegen der Differenz. Natürlich hat Bauer heute etwas vorzutragen. Wir haben vorher alles vorgetragen. Wir haben Herrn Stettinski als zeugen. Wenn der Bauer Verlag weiter geht optisch, dann müssen wir weiter streiten. '''Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold:''' Nein … Was wir auch wissen an Fakten. Müssen wir alles offen legen. Da können wir nichts mehr machen. Es berichtet nur ein. Es lohnt nicht wegen der Differenz. Natürlich hat Bauer heute etwas vorzutragen. Wir haben vorher alles vorgetragen. Wir haben Herrn Stettinski als zeugen. Wenn der Bauer Verlag weiter geht optisch, dann müssen wir weiter streiten.

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Bauer Vertriebs KG vs. Presse-Grosso

23.04.2010, 13:00 bis 17:45 Bauer Vertriebs KG vs. Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und. Zeitschriften-Grossisten e.V. 324 O 117/10 Was war heute los? Fast fünf Stunden dauerte diese Widerspruchsverhandlung gegen eine Einstweilige Verfügung vom 17.03.2010.

Die Meinung der Kammer schwankte und schien zu kippen.

Non liquet zu Gunsten des Antragsgegners, dann – nach Einreichen neuer substantiierter eidesstattlicher Erklärungen seitens des Antragstellers - Gleichstand und der Antragsteller müsste in diesem non liquet-Schnellverfahren obsiegen.

Der Antragsgegner präsentierte daraufhin drei Zeugen. Diese brachten das non liquet nicht über die Erkenntnisse der eidestattlichen Erklärungen hinaus. Der Hauptzeuge des Antragstellers wurde befragt. Unglaubwürdig sollte er erscheinen. Die beiden Richterinnen und der Richter wurden unsicher und verkündeten erst in vier Tagen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske fehlte. Zwei Damen und ein Herr führten die Regie in diesem absurden Verfügungs-Theater.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Hintergrund des Rechtsstreits zwischen Bauer Vertriebs KG und Bundesverband Presse-Grosso ist die Auseinandersetzung darum, ob der Grosso-Verband weiter behaupten darf, dass Bauer-Vertriebschef Heribert Bertram in einem Gespräch am 11.02.2010 mit den Grossisten Jan Carlsen (Carlsen) und Uwe Zeyn (VPV-Lamich) den Rückzug der Bauer-Tochter Pressevertrieb Nord (PVN) aus dem Gebiet des Grossisten Grade gegen Geld angeboten hat. Gestritten wurde konkret gegen die Verfügung vom 17.03.2010, mit der dem Grossisten-Verband verboten wurde zu behaupten bzw. behaupten zu lassen und /oder zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen:

“Dem Bundesverband Presse-Grosso liegen Informationen vor, wonach die zu der Bauer Media Group zählenden Bauer Vertriebs KG (VKG) mindestens in einem Fall die Rückgabe des seit März 2009 laufenden Eigenvertriebs in Elmshorn und Stade an selbstständige Presse-Grossisten von der Zahlung einer sechsstelligen Summe an die Konzerntochter Presse Vertrieb Nord (PVN) abhängig gemacht hat […]. Das Vorgehen der VKG stellt den medienpolitischen Konsens in Frage […]. Diese Gespräche [sic. Im Nachhang zum zweiten Politischen Runden Tisch] werden durch die Aktivitäten der VKG nachhaltig belastet.“
bzw.
“Nachdem der VKG zunächst eine Rückgabe der Auslieferung gegen Zahlung einer erheblichen Summe in Aussicht stellte […].“
Streitwert 50.000,-- Euro

[bearbeiten] Richter

Vorsitz führende Richterin am Landgericht Gabriele Ritz (inzwischen Ellerbrock)
Richterin am Landgericht Wiese
Richter am Landgericht Dr. P=hilipp Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Klawitter pp. Rechtsanwalt Dr. Neben, Justiziar Dr. Mai
Beklagtenseite: Kanzlei Gleiss Lutz; RA Prof. Dr. Rainer Bechthold
Nebenintervent: Kanzlei Reichelt Klute AßmannRA’in Sabine Chargé; Rechtsanwalt Nikolai Klute

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitzt führende Richter Ritz: Ich habe Papier zu verteilen. Für Gericht und Sie, den Nebeninterventen Schriftssatz vom 22.04.10, auch für den Antragsteller und den Antragsgegner. Dann haben wir noch eine Portion zu zwei Fällen erhalten. Der Nebintervent-Vertreter überreicht weiteren Schriftsatz vom 22.04.10 für das Gericht und den Antragsteller. Dann haben wir noch von Ihnen [dem Klägervertreter]. Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 22.04.10 Sie haben den nur für den Antragsgegner-Vertreter? So. Muss sehen. Uns scheint der Kern des Streits … .

Klägeranwalt Dr. Neben unterbricht: Soll das Nebenintervent-Thema nicht behandelt werden?

Richterin Ritz: Von unserer Seite aus, nicht.

Klägeranwalt Dr. Neben: Beantrage, den Nebeninterventen zurückzuweisen.

Richterin Ritz: Der Antragsteller-Vertreter überreicht die Durchschrift des Schriftsatzes vom 22.04.10 für den Antragsgegner. Ja. Es gibt Gründe, welche wir in unserer Sache nicht thematisieren wollen. Es ist relevant für die Folgeprozesse. Zumal von der rechtlichen … auch wenn es sich um ein Verfügungsverfahren handelt. Wir können nicht ausschließen …. Es schadet nicht. Wir prüfen das im Urteil. … Die sofortige Beschwerde erscheint uns nicht gangbar zu sein für ein Verfügungsverfahren. Wir nehmen auf ins Protokoll und werden uns im urteil dazu äußern. Interessant wird das in den Folgeprozessen. Der Antragsteller-Vertreter erklärt, ich rüge die Hinzuziehung des Nebeninterventen, weil es an einem rechtlichen Interesse fehlt. Die Sache wird erörtert. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass auf Grund des Verfügungsverfahrens nd gemäß § 71 ZPO … zwischenzeitlich unsachgerecht ist. Zur Frage der Wirksamkeit des Beitritts wird sich die Kammer gegebenenfalls im Urteil zur Sache äußern. Der Antragsteller-Vertreter erklärt, mit der Vorgehensweise sind wir einverstanden. In der Sache ist der Kern des Rechtsstreits … Den Zuschauern geht es auch um die Frage, ob der Vertriebsbereich des Antragstellers sich so geäußert hat … an Grossisten zurückzugeben gegen Zahlung. Wir haben die Schriftsätze … Sachverstehen. Unstreitig gab es a. 11.02.10 ein Gespräch. Inhakt … Herr … Herr … Zusammenführung der Grossiten. Es ging auch um Kündigung. Da ist der Stand des Verfahrens. Die Rechtssache liegt beim BGH. Die Kündigung ist wirksam. Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Drei Tage nach der Verhandlung lesen wir: Grossist zieht Revision vor dem BGH zurück

26. April 2010, 07:00 Uhr
Hamburg. Der Bremerhavener Pressegroßhändler H. H. Nolte hat als Rechtsnachfolger des kürzlich von ihm übernommenen Stader Grossisten Mügge in der Auseinandersetzung mit der Bauer Media Group ("Bravo", "TV Movie") die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen. Bauer hatte Mügge im Februar 2009 die Belieferung mit seinen Titeln gekündigt. Sie werden nun von Bauers Dienstleister PVN vertrieben. Dagegen hatte Mügge geklagt. Während der Grossist in erster Instanz recht bekam, kassierte das Oberlandesgericht Celle dieses Urteil. Mit dem Rückzug des Mügge-Rechtsnachfolgers ist die Angelegenheit für Bauer aber noch nicht erledigt. In einem vergleichbaren Fall hat der BGH über die Revision des Elmshorner Grossisten Grade zu entscheiden, dem Bauer ebenfalls die Belieferung gekündigt hatte. Die verlagsunabhängigen Pressegroßhändler, die Titel aller Anbieter vertreiben müssen, gelten als Garanten der Pressefreiheit.(HA)

Richterin Ritz: Unstreitig Herr … und Herr an Grade zurückzugeben wegen der Bedeutung bei der geplanten Fusion. Unstreitig ist, dass geäußert wurde, der Gewinn bei PVN … . Jetzt geht es darum, hat Herr Bergmann verlangt, dass 670.000 Euro an PVN gezahlt werden, wenn die Lieferrechte zurückerhalten werden. Ob man glaubt, man bekommt diese gratis. Das ist der Vortrag in den eidesstattlichen Versicherungen von Frau Kaiser, Herrn … und …. . Der Antragsteller trägt das anders vor. Es gibt die eidesstattliche Versicherung von Herrn Heribert Betram. Ja, ist vor dem Erlass eingegangen. Ja, soweit stellt sich uns der Sachverhalt dar. Hinsichtlich der rechtlichen Überlegung gingen wir bei der Darlegungs- und Beweislast davon aus, dass damit der Antragsteller belastet wird § 186 wollten wir nur ansatzweise … Weil im Kontext der Erstmitteilung dem Antragsteller unlauteren Wettbewerb unterstellt wird. Insbesondere in der Presseerklärung. Das Vertragssystem wurde ausgehandelt. Vorteil, wenn man das von Zahlungen abhängig macht. Das Grosso-System würde aus dem Gleichgewicht geraten. Das ist geeignet, den Antragsteller im schlechten Licht darzustellen. Es stellt sich die Frage, ist es glaubhaft gemacht worden vom Antragsgegner, dass die Äußerung so gefallen ist. Da finden wir die eidesstattliche Erklärungen des Antragsgegners nicht so schlecht. Wir haben das Gleiche wahrgenommen. Wir können gemeinsam darlegen. Auch die eidesstattliche Erklärung des Herrn Rüdiger Stettinski ist nicht nur vom Hören Sagen. Herr Stattinski ist unmittelbarer Zeuge. Ja, so habe er es gesagt. Beide waren überrascht. Sie kennen es. Muss ich nicht darlegen. Dagegen steht die eidesstattliche Erklärung von Herrn Betram, die allgemeiner gefasst ist. Nun hatten wir die Tendenz, wenn hier konkret dargelegt wird, dann musste man das auch vom Antragsteller tun, damit das auf einer Stufe ist.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir haben vorgetragen, dass wir die eidesstattliche Versicherung des Antraggegners nicht für relevant halten. Trotzdem ein paar Worte. Ein großer Teil des Gesprächs ist unstreitig. Carlsen, Zeyn … nicht dargelegt. Es handelt sich um eine Schlussfolgerung. Sie sind zu dem Punkt, der relevant ist, nicht …. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die Kammer eine Meinung hat. Was die Kammer gestern zur Kenntnis genommen hat … Kontext …. Zweimal wurde im Gespräch darauf hingewiesen. … Wenn dann sich ein Sachverhalt und endlich nicht findet. Damit ist es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht notwendig.

Richterin Ritz: Ich denke, über die Punkte haben wir uns gestern ausführlich beraten. Wir denken …

Klägeranwalt Dr. Neben: Da haben wir zwei eidesstattliche Versicherungen eingereicht. Eine von Herrn Heribert Bertram. Ich überreiche weiter eidesstattliche Versicherungen im Original von Frau … und … . Die eidesstattlichen Versicherungen machen exakt das glaubhaft, dass kein Angebot gemacht wurde, sondern die Übertragung der Leiferrechte unentgeltlich erfolgen sollte.

Richterin Ritz: Müssen wir entsprechend zur Kenntnis nehmen und in Ruhe lesen. Wir unterbrechen, um in Ruhe zu lesen.

Nebenintervent-Vertreter Nikolai Klute: Möchte das auch lesen.

Richterin Ritz: … .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold Prof. Dr. Bechthold: Wir haben hier präsente Zeugen. Auch auf das zeugnis … .

13:30: Beratungspause für zwanzig Minuten.

13:50, Richterin Ritz: Es hat ein bisschen lange gedauert. Haben alles zur Kenntnis nehmen müssen. Alles, was fehlte, haben wir jetzt bekommen. Konkrete Schilderung des Gesprächs. Wir auch auf die Antragsgegner-Seite eingegangen. Wir gehen von einem non liquet aus.

Klägeranwalt Dr. Neben: Mindestens.

Richterin Ritz: Sagen Sie. Halten uns an das Mindeste. Beim Lesen kann der Eindruck entstehen, dass es ein Missverständnis ist. Wurden zahlen genannt … Solch ein Gespräch entwickelt seine Eigendynamik. Wenn Wünsche … man wollte weg, wir möchten zurückhaben. Möglich, dass beide Parteien uns das mitteilen, was sie aus dem Gespräch mitgenommen haben. Man überlegt, wir kommen wir einen Schritt weiter. Muss die einstweilige Verfügung der Antragsteller nicht glauben. Das erscheint uns als weiterer Schritt. Deswegen können wir uns sehr gut vorstellen, dass es ein Missverständnis ist. Deswegen der Vorschlag. Den Inhalt des Gesprächs nicht mehr in die öffentlich, nicht mehr …

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold Prof. Dr. Bechthold: Könnten Sie das präzisieren.

Richterin Ritz: Gute Frage. Hier geht es um eine Presseerklärung Ihres Mandanten. Vielleicht sich nicht mehr so äußern in Interviews oder in Presseerklärungen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold Prof. Dr. Bechthold: Wenn man gefragt wird, was ist in dem Gespräch gesagt worden, sollte dann Herr …. Nicht sagen, …. .

Richterin Ritz: … äußere mich inhaltlich nicht dazu. Inhalt möchte ich nicht in den Medien tragen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wir möchten nicht den Eindruck erwecken, den Vergleich nicht anzunehmen. … Wenn wir aber gefragt werden, entweder der Verband oder die beiden, wie war es wirklich, ist es denkbar, wir sagen gar nichts. Da bleibt der Eindruck, wir sagen die Unwahrheit. Nicht auf Eigeninitiative, sondern wenn wir gefragt werden.

Richterin Ritz: Das betrifft beide Parteien. Sehe die negativen Auswirkungen nicht so stark, wie Sie.

Richterin Dr. Link: Vergangenheit … Wer zahlt am meisten für die Lieferrechte. Das wäre neu. Es geht um die Personen. Es stellt sich die Frage, inwieweit interessiert das die Medien? Wenn sich herausstellt, diese Rechte werden nicht verkauft … Wernn sie verkauft werden, sieht es anders aus.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Bringt nicht viel. Es ist ein branchenüblicher Vorgang. Wird auch über diese Verhandlung berichtet. Ich nehme trotzdem … zurücknehmen …

Richterin Ritz: Hat es auch für Sie [Klägervertreter] Sinn?

Richterin Dr. Link: Maulkorb. Wenn wir hier entscheiden, dann gibt es auch einen Maulkorb. … Jetzt ohne Gesichtsverlust drastisch ausgedrückt, ohne Gesichtsverlust.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Das Missverständnis … Wenn die zeugen befragt weren, dann wird sich ergeben, dass es anders war.

Klägeranwalt Dr. Neben: Denken wir auch so.

Richterin Ritz: … Vor diesem Hintergrund unterbrechen wird für zehn Minuten. An fünf Minuten soll es nicht liegen.

14:00, Pause.

14:15, Wiedereintritt der Richter.

14:18, Wiedereintritt der Klägervertreter.

Die Richter sind gut gelaunt, lachen..

Die Antragsgegner telefonieren noch.

Richterin Wiese: Lassen Sie sich Zeit.

Richterin Ritz: Wie gesagt, wir möchten nicht drängeln, an uns soll es nicht liegen.

14:25, Antragsgegner-Vertreter betreten den Saal.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wir mussten noch telefonieren. Ich muss unsere Position darlegen. Wir sind geleitet von Ihrer Rechtsauffassung. Die Beweislast liegt bei uns. Ich kann nicht den Sachverhalt übler Nachrede nachvollziehen. Nehme das als Fakt hin, dass Sie dieser Auffassung sind. Wir sehen andererseits, dass der Anlass dieser Auseinandersetzung keinen Wert hat, das Verfahren fortzusetzen. Wir würden deswegen jeder Vergleichregelung zustimmen, wenn diese gleich gewichtet in jeder Hinsicht ist und klare Kostenteilung.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir möchten gleichermaßen … Wollen den Vortrag nicht boykottieren. Vergleichsregelung. Ein müssen wir klarstellen. Hier ist keine Gleichgewichtung. Es ist schon prozessual nicht gleichgewichtig. Auch die Nebenintervention. Wir sind einer Kampagne ausgesetzt. In diese Kampagne hat der Antragsgegner offensichtlich kommuniziert. Der Antragsteller hat sich gewehrt., hat das bei sich behalten, ist keinesfalls in die Öffentlichkeit gegangen. Deswegen gibt es auch keinen Vergleich, wie angedacht. Wir sind auch nicht interessiert, das Gericht zu benutzen. Wir können uns vorstellen, wechselseitig nicht mehr verbreiten. Wir können auch über die Kosten reden. Die Kosten ist eine Frage der Gerichtswahrheit. Es muss eine Erklärung geben, kann strafbewehrt sein oder nicht strafbewehrt. Handshake … Wir renne dem nicht hinterher.

Beklagteer: Möchte im Namen des Bundesverbandes widersprechen, dass Sie sagen, es war eine Hetzkampagne. Ich bitte das zurückzunehmen.

Nebenintervent-Vertreter Nikolai Klute: Es hat in der Vergangenheit … Bemühungen gegeben, einen Gesamtvergleich zu finden, so wie die Kammer diesen vorgeschlagen hat..Das ist gescheitert. Wir werden uns positionieren, deutlich zurücknehmen.

Richterin Ritz: Den Worten entnehme ich eins. Die Unterschiede sind nicht so groß. Wir haben uns überlegt, was für beide Parteien von Interesse ist, und daraus … Für Sie [Beklagter] ist es viel produktiver und entscheidender, als wenn über alle Instanzen entscheiden wird. Such für den Antragsteller ist das interessant. Das was Sie als zusätzliche Erklärung gefordert haben, wäre vielleicht eine Klarstellung. Inhalt: Das von den und den Personen geführte Gespräch nicht in die Öffentlichkeit zu tragen und … das ist vom Vergleich umfasst.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Darf ich Sie bitten, das zu formulieren.

Richterin Ritz: Als Vergleichsanregung. Den Inhalt des Gespräches am 11.02.2010, welches mit Heribert Bertram mit Jan Carlsen und Uwe Zeyn geführt hatte, zukünftig nicht mehr in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dahinter auch Äußerungen des Verfügungsverbotes vom 17.03.10 Az. 7324 O 117/10 erfasst sind.

Klägeranwalt Dr. Neben kommt zum Wesentlichen, den Kosten: Das wäre sowohl prozessual als auch für die Diskussionsbereitschaft … . Wir diskutieren das. Versuche das Die Kostenentscheidung muss anders sein.

Richterin Ritz: Das ist die Anregung. Die hier in Rede stehenden Regelungen … ob die Frage der Strafbewehrung das so hoch bringt? Das ist eine … Vereinbahrung, und wenn dagegen verstoßen wird, dass gibt es eine Verfügung unabhängig davon, ob wahr oder unwahr.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Was haben Sei für eine Vorstellung über die Kosten?

Richterin Ritz: Habe mit Absicht mich davor gedrückt. … Kostenteilung …. Aber könnte mir auch vorstellen 1/3 zu 2/3.

Die Kostendiskussion bestimmt den weiteren Verlauf der Verhandlung

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wir machen es abhängig von der Kostenentscheidung.

Richterin Ritz: Ich verstehe, dass Sie mich ansprechen, wir müssen entscheiden.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: …. .

Richterin Ritz: Möglicherweise hatten wir spontan Kostenteilung vorgeschlagen. Mit 1/3 zu 2/3 wollten wird zum Ausdruck bringen, dass keine stärkere Gewichtung möglich ist. Ihr Standpunkt ist klar. Wir appellieren an beide Parteien.

Klägeranwalt Dr. Neben: Möchte kurz unterbrechen.

Richter und Klägervertreter verlassen den Saal.

Klägeranwalt Dr. Neben nach Wiedereintritt: Ja …. Wir halten ein der prozessuale Situation angemessenes Ergebnis für notwendig. Gegenstand wäre eine streitbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit Kostenaufhebung.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Können wir nicht machen.

Richterin Ritz: Es geht um die Frage, wer geht mit erhobenen Haupt aus der Verhandlung heraus. Klägeranwalt Dr. Neben: Es geht uns … .

Richterin Ritz: Dass Sie [der Kläger] das in die Öffentlichkeit tragen … weil es keine Erstbegehung … . Es geht um den Abschluss, Ich verstehe den Hintergrund der Kostenentscheidung. Sich noch weiter annähern 2/5 zu 3/5. Es geht um die Symbolik und wie man diese verkaufen, vertreten kann. Beide Seiten sollten auseinander zugehen. Vielleicht macht der Antragsteller bezüglich der Verpflichtung einen großen Schritt. Deswegen so die Kosten.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Es hat keinen Sinn, en hohes Kosten… . Das ist die Konsequent von [8non liquet]].

Richterin Ritz: Non liquet betrifft immer eine Seite, bei der die Kosten bleiben. Gerade … Höhere Instanz. Allein prozessual alles von uns nicht zu beieinflussende Beweislast. 3/5 zu 2/5.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Hier sagt Richterin Ritz nicht die Wahrheit. Natürlich kann sie das Ergebnis bei non liquet beeinflussen. Sie kann einfach davon ausgehen, dass die Beweislast beim Kläger liegt, weil die streitgegenständliche Äußerung nichts Schmähendes beinhalte. Rechte gegen Kosten abzugeben ist etwas ganz Normales. Bei dieser Sichtweise hätte bei einem non liquet der Kläger alle Kosten zu tragen. Richterin Ritz entschied sich prozessual gegen das reale Leben.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Nein … Was wir auch wissen an Fakten. Müssen wir alles offen legen. Da können wir nichts mehr machen. Es berichtet nur ein. Es lohnt nicht wegen der Differenz. Natürlich hat Bauer heute etwas vorzutragen. Wir haben vorher alles vorgetragen. Wir haben Herrn Stettinski als zeugen. Wenn der Bauer Verlag weiter geht optisch, dann müssen wir weiter streiten.

Klägeranwalt Dr. Neben: Unterlassungsverpflichtungserklärung strafbewehrt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Gehen Sie doch von …. Ab.

Richterin Ritz weiß nicht so richtig weiter: Ich dachte, wie wären kurz vor der Ziellinie. Es stellt sich die Frage, wie wir hier weiter machen werden. Wir sind im einstweiligen Verfügungsverfahren. Es sind eidesstattliche Versicherungen zur Glaubhaftmachung ausreichend. Die von der Antragsgegner-Seite eingereichten eidesstattlichen Versicherungen reichen nicht aus, dass ihre [des Klägers] Version unzutreffend ist. Sie [Antragsgegner] haben aktenkundig gemacht, dass sie präsente Zeugen haben. Wie bringt uns das weiter? Vernehmen?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wir beantragen die Zeugenvernehmung von Herrn Jan Carlsen dazu, dass die neue eidensstattliche Versicherung des Antragstellers nicht stimmt. Dass das Problem gerade dadurch gelöst wird, dass keinem Geld gezahlt wird.

Klägeranwalt Dr. Neben: … . Richterin Ritz: Nehmen wir gegebenenfalls ins Protokoll. Sie müssen das ein wenig präzisieren.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Im Gespräch am 11.02.10 …, dass die … ausgelotet … und von einer Zahlung abhängig gemacht hat.

Richterin Ritz: Die Sach- und Rechtsklage wurde erörtert. Die Vergleichanregungen scheitern. Antragsgegner-Vertreter beantragt zum Beweis der Tatsache, dass im Gespräch am 11.02.10 Herr Bertram die Übertragung der Recht von PVN angeboten und von einer Zahlung abhängig gemacht hatte, Jan Carlsen und Uwe Zeyn als Zeugen zu vernehmen.

Klägeranwalt Dr. Neben: Der Antragsteller-Vertreter bestreitet… .

Richterin Ritz: Sie wollen doch nicht bestreiten, das die Zeugen da sind?

Klägeranwalt Dr. Neben: Ich gebe zu bedenken, dass die präsenten zeugen von beginn der Verhandlung im Saal waren.

Aus dem Publikum: Stimmt nicht. Waren nicht hier.

Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Was soll der Quatsch von Dr. Neben. Im Zivilverfahren können präsente, aber auch geladene Zeugen im Saal verbleiben. Das hat lediglich – falls überhaupt – Einfluss auf die Abwägung und Glaubwürdigkeit.

Nebenintervent-ertreter Nikolai Klute: Ich beantrage auch die Befragung des zeugen Herrn Rüdiger Stettinski.

Richterin Ritz diktier: … Der Nebenintervent-Vertreter erklärt ergänzend für die vom Antragsgegner-Vertreter unter Beweis gestellten Behauptung berufe ich mich auf das Zeugnis von Herrn Rüdiger Stettinski, dass Herr Bertram im Telefongespräch den Sachverhalt bestätigt hat. Jan Carlsen und Uwe Zeyn waren bis zur ersten Unterbrechung der Verhandlung anwesend.

Aus dem Publikum: Stimmt nicht. Waren nicht hier.

Klägeranwalt Dr. Neben: … .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Verstehe es akustisch nicht.

Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

15:15, Richterin Ritz nach Wiedereintritt: Die vom Beklagten-Vertreter benannten Zeugen Jan Carlsen und Uwe Zeyn sollen zum Beweisthema vernommen werden.


Zeuge Johann Peter Carlsen aus Kiel tritt ein und wird belehrt. …. Sie sollen vernommen werden zur Sache im Gespräch am 11.02.10. Es ist vorgetragen worden, dass Herr Bertram die Übertragung der derzeitigen Rechte von PVN in Stade und Elmshorn an den ehemaligen Glossisten Grade angeboten hatte. Ist das nicht …

Zeuge Carlsen. Ne in.

Richterin Ritz: An die fusionierte Gesellschaft.

Zeuge Carlsen. Kann ich ein bisschen ausholen?

Richterin Ritz: Nur begrenzt.

Zeuge Carlsen. … .

Richterin Ritz: Es geht um das Gespräch am 11.02.10.

Zeuge Carlsen. .. neu … Grade … integriert wurde. Akzeptiert, dass nach dem Zusammenschluss der Firmen die rechte erhalten werden.. es wurde auch nicht über Geld gesprochen. … Burda … Carlsen und Zeyn … neues Unternehmen.

Richterin Ritz: Wir wollten nicht die gesamte Geschichte.

Zeuge Carlsen. .Am 11.02.10 wollte wir … Gesagt wurde, Bauer hat keinen Zeitdruck, er sei schnell in der Lage zu wechseln. Die Lieferverträge sind über vier Wochen. Muss uns aber klar sein, dass wir an PVN zahlen müssen.

Richterin Ritz diktiert: Es ist nicht richtig, dass Herr Bertram angeboten hat, die Rechte an Grade zurückzugeben. Zur Beantwortung der Frage, ab angeboten wurde, Lieferrechte an ein fusioniertes Unternehmen Carlsen, Lamich und eventuelle Grade zu übertragen, muss ich etwas ausholen. Dem Treffen am 11.02.10 ging eine Gespräch am 13.10.09 voraus. Aus dem Gespräch ging hervor, dass Herr Bertram eine Fusion begrüßen würde und es auch begrüßen würde, wenn wir die Lieferrechte für Elmshorn erhalten würden. In dem Gespräch am 11.02.10 ging es deshalb gar nicht mehr um das, ob eine Übertragung der Rechte erfolgen soll, sondern um den Zeitplan. Herr Bertram sagte, dass er mit unseren Plänen einverstanden sei und nicht unter Zeitdruck stehe, da die Verträge mit dem Spediteur einen Zeitraum von vier Wochen umfassen, bzw. innerhalb von vier Wochen kündbar wären. Außerdem arbeitet PVN prioli… . Er stellte klar, dass wir den Wert der Lieferrechte für das Gebiet Elmshorn an PVN zu zahlen hätten und nicht an Grade.

Zeuge Carlsen. … .

Richterin Ritz fragt: Auf einmal kam Herr Bertram und hat uns eidesstattlich versichert, dass man überhaupt nicht beabsichtigte, die Vertriebsrechte mit PVN zu kündigen. Können Sie das erklären?

Zeuge Carlsen / Diktat von Richterin Ritzt. Auf Vorhaklt des Gerichts: Ich kann mir das nicht erklären, wie Herr Bertram eidesstattlich versichern kann, dass die Übertragung der Lieferrechte nicht verhandelt wurde.

Richterin Ritz fragt: Hat Herr Bertram einen konkreten betrag genannt?

Zeuge Carlsen. Mit dem Taschenrechner gerechnet. … gleichen Prozentsatz am Umsatz. Kaufpreis von 30 Prozent müssen wir an PVN zahlen. Ob die Firma 30 Prozent wert ist, kann man später klären. Nach der Taschenrechner-Berechnung sind es 670.000.

Richterin Ritz diktiert: Auf die Frage des Gerichts, ob von Herrn Bertram ein konkreter Betrag genannt wurde, erklärt der Zeuge, es ist gesagt worden, dass der genaue Prozentsatz vom Umsatz wie mit Grade vereinbart, an PVN zu zahlen ist. Das könnten 30 Prozent sein. Ob das Unternehmen so viel wert sei, kann später geklärt werden. Er nahm seinen Taschenrechner zur Hand und rechnete den groben Umsatz mal Prozentzahl und nannte einen betrag von 670.000.

Richterin Ritz fragt: Ist ein weitere Vorgehen vereinbart worden?

Zeuge Carlsen. Wir waren überrascht, schockiert. Er sagte, er würde xxxx die Hände auf den Rücken binden, wenn er kostenlos die Lieferrechte übergeben würde.

Richterin Ritz diktiert: … Wir waren ziemlich überrascht und brachten das zum Ausdruck. Wir waren nicht davon ausgegangen, nach den vorher gelaufenen Gesprächen, Herr Bertram … Herr Bertram hat sich dafür entschuldigt. Er sagte, dass wir nicht so naiv sein sollten, dass die Lieferrechte kostenlos erhalten werden können. Er sagte so wörtlich, er würde den Geschäftsführer der PVN die Eier auf dem Boden zusammenbinden, wenn er die Lieferrechte umsonst weggeben würde,

Bemerkung der Pseudoöffentlichkeit: Interessant. Der Zeuge sagt, die Hände auf dem Rücken zusammenbinden. Nichts von Eiern. Muss wohl so in der eidesstattlichen Versicherung gestandnen haben, aus der die Richterin Ritzt die Zeugenaussage diktierte.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Es waren theoretische Rechenleistungen. Herr Bertram hat in seiner eidesstattlichen Versicherung die Zahl als reine …

Zeuge Carlsen. Den Eindruck hatte ich nicht.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Herr Bertram sagt, … weil er die Forderung, dass Sie die rechte im gebiet nicht erhalten … .

Zeuge Carlsen. Wir haben keine Forderungen gestellt. Wir sind davon ausgegangen, die drei Gesellschaften zusammenzuschließen, dass dann die Rechte übertragen werden. Grade wollte die BGH-Gerichtsverhandlung abwarten.

Richterin Ritz: Das haben wir schon im Protokoll.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Hatten Sie den Eindruck, dass es zu einem Missverständnis, zur Unklarheit gekommen sein könnte?

Zeuge Carlsen. Hatte den Eindruck, wenn ich jetzt reinkomme und sage, wir zahlen, dass wir dann die Lieferrechte hätten.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Habe keine weiteren Fragen.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir haben auch keine weiteren Fragen.

Richterin Ritz: Richtig diktiert. Die Partei-Vertreter verzichten aufs Vorlesen- Jetzt vernehmen wir den Zeugen Zeyn.

Zeuge Uwe Zeyn betritt den Saal und wird belehrt.

Richterin Ritz: Inhaltlich geht es um das Gespräch und die Frage, ob Herr Bertram beabsichtigte, die Lieferrechte Nord an Lamich KG und Grade zurück zu übertragen.

Zeuge Uwe Zeyn: In dem Gespräch war aus unserer Sicht das Ziel, Herrn Bertram darzustellen … sollten am 11.02.10 durchgeführt werden. Herr Bertram hat gesagt, …die. Übertragung der Lieferrechte von Nord auf Grade kann nur gegen Zahlung vorgenommen werden. Begründung: Viele Kosten von Bauer an PVN.

Richterin Ritz: Probiere zu diktieren. Zur Sache erklärt der Zeuge: In dem Gespräch am 11.02.10 ging wes darum, dass wir Herrn Betram den Stand unserer Fusionspläne darstellen werden.

Zeuge Uwe Zeyn: Ja. Es ging noch weiter. Wir hatten Carlsen und ich schon Gespräche geführt, Liefervertragsentwürfe … Haben Bauervertreter …. Es hat einige Gespräche gegeben. Es gab Gespräche mit Bertram aus über Zweier- und Dreierfusion. Er sagte, er wird Wege finden, das Grade umzukrempeln.

Richterin Ritz diktiert: Diesem Gespräch sind Gespräche vorausgegangen, bei denen es um Lieferverträge ging für den Fall. Dass wie fusionieren. Werden. Es gab einen e-Mail-Austausch von Vertragsentwürfen. … erklärt Herr Bertram, dass für den Fall, dass aus der Zweier- eine Dreierfusion unter Einbindung der Grade KG erfolgt, dann Wege gefunden werden, uns die ehemaligen Grader Lieferrechte zu übertragen.

Zeuge Uwe Zeyn: Dass es die Meinung war von Bauer die Dreierfusion, dass das der Wunsch war und ein Problem gelöst wäre. Ende Oktober waren die Vertragsverhandlungen. Wir haben beschlossen das Problem Grade zu lösen. Das könne wir auch über das Lieferrecht entscheiden, wann und wie, nicht ob.

Richterin Ritz diktiert: Wir würden für Bauen ein Problem lösen … Grade --- mit dem Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten mit Grade. Hatten den Eindruck, dass – einschließlich von Bertram -, ….aus der Zweierfusion eine Dreierfusion zu machen. Es ging nicht um das OB. Sondern nur noch um das WIE und WANN. Im Gespräch am 11.02.10 reflektierte Bertram uns nun darüber, dass bei Übertragung des Lieferrechts von PVN an … Grade nur gegen Zahlung in Frage genommen werden kann. Die Lieferrechte müssen entsprechend den Umständen von Grade …. Aberkannt werden. 85 … 15 liegen bei PVN.

Zeuge Uwe Zeyn: Die Begründung: Er redete, dass ihm zur Kenntnis gelangt sei, auf dem Markt wären 30 Prozent. Hätten andere gehört 20 Prozent. In diesem Zusammenhang kam es zu Formulierung, die unschön war, fand ich. War … und fragt, ob so .. so sind, dass es nicht so sei. Hatte gesagt …. Formulierung gefunden. Damit hat er sich bei uns erledigt. Ich fragte Bertram, was eint er damit. Er sagt … ein Betrag wurde nicht verhandelt. Rechen… 670.000. In diesem Zusammenhang … PVN, die Eier abdrücken. Entschuldigen Sie mich für den Ausdruck.

Richterin Ritz diktiert: Zur Begründung der Zahlen führte Herr Bertram, aus, dass an Grade auch ein Kaufpreis zu zahlen sei, der vom Umsatz abhängt, und müsste als solcher an PVN gezahlt werden. Bertram nannte 30 Prozent. Sagte er hat auch andere Zahlen gehört. Nanntwe den Hintergrnd – OLG-Urteiel, dass der Grossist N… nur noch seine Röllchenbahn verkaufen konnte, sonst seien die Unternehmen nicht mehr wert. Das was an Grade bezahlt werde, müsse auch an PVN bezahlt werden. Wir verfolgten das verblufft.. Herr Bertram sagte, wir seien so naiv, das wir das umsonst erhalten. Ich erwiderte, ja. Nun hat sich das erledigt. Auf Nachfrage von Herrn Bertram wie er das meine, sagte ich, dass nun klar sei, woran wir sind. Er gab dann abstrakt ein Rechenbeispiel

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: „Abstrakt“ hatte der Zeuge icht gesagt.

Zeuge Uwe Zeyn: in diesem Zusammenhang nannte er die Zahl 670.000, ohne dass konkret über eine Kaufpreis verhandelt wurde.

Richterin Ritz diktiert: Die Zahl rechnete er wie …. von 2,2 Millionen. Es kam zu einem unschönen Ausdruck von Herrn Bertram. „Ich würde dem Geschäftsführer von PVN die Eier auf dem Rücken zusammenbinden, wenn er die Lieferrechte umsonst abgebe.“

Richterin Ritz fragt:' Kann es sein, sollte bei PVN bloss …

Zeuge Uwe Zeyn: Nein. Sagte, es bestehe keine Eile. …. Vier Wochen, dass nicht ….

Richterin Ritz diktiert: Auf die Frage des Gerichts, ob es sein könnte, dass Herr Bertram im Gespräch gesagt habe, können die Lieferrechte von PVN nicht verkauft oder nicht übertragen werden, sagte der Zeuge, es ging darum, dass keine Eile besteht …. Die Lieferverträge mit den Spediteuren sind kurzfristig … genehmigt werden.

Habe keine Fragen mehr.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wie geht es weiter?

Zeuge Uwe Zeyn: Gespräche waren zu ende. Wir sagten, wir wissen nicht ….

Richterin Ritz diktiert: Auf die Frage des Antragsgegner-Vertreters, wie auseinander gegangen worden ist, sagte der Zeuge, nachdem ich gesagt habe, nun hat es sich erledigt. Nun wissen wir, woran wir sind, war das Gespräch zu ende..

Zeuge Uwe Zeyn: Die Zahlen, diese Prozente in Raten oder in Form von Beteiligung.

Richterin Ritz diktiert: Herr Bertram erwähnte noch, dass er sich eine Ratenzahlung vorstellen kann oder eine Beteiligung, wobei er nicht konkretisiete durch wen. Das Gespräch endete dann mit der Aussage, wir würden uns melden. Auf die weitere Frage des Antraggegners, was war der Eindruck des Zeugen, was passiert wäre, wenn er gesagt hätte, wie zahlen die 670.000, erklärte der Zeuge aus meiner Sicht wäre das gelaufen.

Klägeranwalt Dr. Neben: Sind Ihnen die eidesstattlichen Versicherungen von Herrn Bertram und Frau …., die heute überreicht wurden, bekannt?

Zeuge Uwe Zeyn: Oberflächlich., ja. Ich habe diese nicht ganz gelesen, wie haben aber darüber gesprochen.

Richterin Ritz: Ist alles ordnungsgemäß diktiert worden? Andere Fragen ergeben sich nicht. Um 16:10 wird der zeuge mit Dank entlassen.

So, wir haben noch Ihren [Nebenintervent] Beweisantrag, Herrn Rüdiger Stettinski zu vernehmen. Wir sagen offen, das bereitet uns .. weil wir nicht wissen, wie Ihre Rechtsstellung ist.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Bin der Meinung, dass der Nebenintervent unabhängig davon, ob sie ihn zulassen oder nicht, berufen wird zur Richtigkeit der Aussagen des Antragsgegners, dass der Bauer Verlag die Übertragung von der Zahlung einer sechsstelligen Summe abhängig gemacht hat.

Richter Dr. Link: Wenn wir feststellen, dass die Anwesenheit des Nebeninterventen unnötig war, … .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Auch wenn sie die Anwesenheit für unzulässig halten, ist der Nebenintervent berechtigt, …

Richterin Ritz: Dass Sie das Recht haben, hier zusätzlich gemäß ZPO § 71, Abs. 3 [Solange nicht die Unzulässigkeit der Intervention rechtskräftig ausgesprochen ist, wird der Intervenient im Hauptverfahren zugezogen.] Anträge zu stellen, ist klar. Herr Stettinski hat am Gespräch nicht teilgenommen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Herr Stettinski hat mit Herrn Bertram gesprochen, und Herr Bertram hat gesagt, was Herr Stettinski bestätigen kann, dass es eine Abhängigkeit von der Zahlung gab.

Nebenintervent-Vertreter Nikolai Klute: Non liquet, ja oder nein?

Richterin Ritz: Wir haben nicht gesagt, dass wir ihn nicht hören wollen.

Richterin Ritz diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, ich berufe mich auf das Gespräch. Herr Bertram hat Herrn Rüdiger Stettinski bestätigt, das die Übertragung der Lieferrechte von der Zahlung abhängig gemacht wird. Der Zeuge soll gehört werden.

Zeuge Rüdiger Stettinski betritt den Saal, Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold verlässt den Saal, die Richter warten. Nach drei Minuten kehrt Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold zurüch in den Saal.

Richterin Ritz nach der Belehrung des Zeugen und der Aufnahme der persönlichen Daten: Zur Sache. Es geht um das Telefongespräch, welches Sie mit Herrn Bertram geführt haben, um den Inhalt des Gesprächs, welches Herr Bertram geführt hat.

Zeuge Rüdiger Stettinski: Ich habe einen Tag vorher die Information erhalten über die Besprechung zwischen Herrn Bertram und zwei Grossisten., dass ein Gespräch geführt wurde über die Zurückgabe unter der Bedingung, dass Geld gezahlt würde. Ein Mail darüber. …. Habe das Mail gesehen. Eine Stunde später habe ich angerufen und gefragt, ob die Geschichte stimmt. Er [Bertram] sagte, Herr Stettinskis ich habe … so schell … . Er hat es bestätigt.

Richterin Ritz: Mit welchem Wert?

Zeuge Rüdiger Stettinski: Den genauen Wert weiß ich nicht. Ja, das stimmt. Habe aber eine andere Formel angesetzt. Informiert haben wir uns über wie viele Anteile. Bin ausgegangen von 10 Millionen Umsatz. Fünfzehn mal fünfzehn Prozent, da kann man ausrechnen den Rückkaufwert. Haben uns mal gesehen. Er sagte 30 Prozent vom Umsatz daraus berechnet er … . Er hat …. Konnte hören am Telefon. Hat entweder 5 Millionen für den Wert des …. Reinbekommen. Wollen 15 Prozent, dann wären das 800.000.

Richterin Ritz: Bezog sich das auf das Gespräch mit den Grossisten?

Zeuge Rüdiger Stettinski: Es bezog sich eindeutig auf das Gespräch, welches er mit den beiden Grossisten geführt hatte. Er hat gesagt, sie waren schockiert.

Richterin Ritz: Ich versuche das zu diktieren. Zur Sache erklärt der Zeuge. Einen Tag vor dem Telefongespräch habe ich erfahren, dass Herr Bertram ein Gespräch mit den beiden Grossisten Carlsen und Zeyn geführt hatte über die Möglichkeit, dass PVN die Lieferrechte an Grade zurückgibt,. Herr Schoo, Bauerverlags-Geschäftsführer und Herr Bertram … Mail mit der Bitte um Stellungnahme. Eine Stunde später etwas rief ich Herrn Bertram an. Hatte mit ihm schon am tag zuvor Kontakt gehabt. Da ich mich ihm gut … meinte Herr Bertram, ich hätte ein Versteck unter seinem Schreibtisch. Darauf fragte ich, ob er …. Gegen Geld … Herrn Carlsen und Herrn Zeyn Angebot gemacht hat, hat mit s bestätigt. In meinem Mail hatte ich die Berechnung zur Rückführung auf das grader gebiet aufgestellt. Bin von der üblichen Formel ausgegangen, die mir die Firma …. Mitgeteilt hat. Herr Bertram nannte mit eine andere Formel, man nimmt 30 Prozent des Umsatzes und errechnet einen Wert bei 5 Millionen. Darauf sagte ich, bei einem Marktanteil von 15 Prozent des Grader Gebiets würde das 800.000 ausmachen. Er hatte mir mit ja geantwortet. Auf die Frage des Gerichts, ob diese Berechnungen sich auch auf das Gespräch mit den Herren Carlsen und Zeyn bezogen, sagte der Zeuge, ja. Er sagt, dass Herr Bertram ihm sagte, dass sie sehr schockiert waren über diese Option.

Richterin Ritz fragt: Ist weiter von Herrn Bertram gesagt worden, warum?

Zeuge Rüdiger Stettinski: Konnten nicht verstehen, warum so. Er sagte, sie dachten, dass man sich kostenlos … . Er sagte PVN hatte Anlagen zu … . Außerdem steht PVN gut da. Es gibt keinen wirtschaftlichen Grund. Außerdem sagte er noch, dass einzelne Verlage sich an ihn gewandt haben. Beide Urteile des OLG-Schleswig sahen so, dass PVN auf diesem Gebiet tätig wird, deswegen von Grade an PVN zu übertragen. PVN würde sich nie kostenlos zurückziehen. Dies alles sollte deutlich machen, warum sich PVM nicht kostenlos aus diesem Gebiet zurückziehen würde.

Richterin Ritz fragt: Ist auch gesagt worden, weshalb PVN sich zurückzieht.

Richterin Ritz diktiert: Der Zeuge sagt: Daran erinnere ich mich nicht. Weiß nur aus dem Vorgespräch mit Herrn Schoo und Herrn Bertram, dass man froh war, eine Lösung zu finden, wonach PVN sich aus diesem Gebiet zurückziehen wird. Ordentlich diktiert?

Zeuge Rüdiger Stettinski: Ja.

Richterin Ritz: Die Partei-Vertreter gestatten nach Diktat. Ja, Ich denke, jetzt haben wir … und umfassend … .

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir können präsente Zeugen ebenfalls .. . Unsere Auffassung, dass sich aus der Zeugenvernehmung nichts anderes ergibt. Präsente Zeugen.

Richterin Ritz: Müssen wir beraten. Fünfzehn Minuten.

Richterin Ritz nach Wiedereintritt: Wir haben das jetzt beraten und der Kammer scheint es nach wie vor, dass Aussage gegen Aussage steht. Keine irgendwelche … Die Zeugen waren glaubhaft. Haben … gesagt das Gleiche, was in den eidesstattlichen Versicherungen steht. Für uns in sich schlüssig. … Daraus … Wir sind gebunden im Urteil zu schreiben, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass der Sachverhalt nur so wie von den Zeugen dargestellt wurde. Müssen den benannten Zeugen die eidesstattliche Versicherungen gegenhalten. Wenn es eine Straftat wären, aber hier handelt es sich um ein Missverständnis. Vor diesem Hintergrund brauchen wir keine Zeugen mehr zu hören.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Wir berufen uns auch auf das Zeugnis des präsenten Zeugen Bertram.

Richterin Ritz: Wir müssen uns beraten.

Richterin Ritz nach Wiedereintritt: Zu welcher Behauptung?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Identisches Beweisthema. Gegenstand des Verfahrens ist die Behauptung meines mandanten zum Gespräch am 11.02.2010. Abhängig von der Zahlung. Behauptung … Bestätigung dieses gesprächs.

Richterin Ritz diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, dass zum Beweis der Tatsache, dass im gespräch am 11.02.2010 die Rückübertragung der Rechte von PVN …. . Beschlossen und verkündet: Der zeuge Herr Bertram wird vernommen.

Richterin Ritz zum Zeugen: Sie sind uns von der Antragsgegner-Seite als Zeuge genannt worden.

Belehrung, persönliche Daten.

Richterin Ritz: Es geht um das Gespräch und die Behauptung des Antragsgegners, die Übertragung der Lieferrechte wird von der Zahlung einer sechsstelligen Summe abhängig gemacht.

Zeuge Heribert Bertram: Nein.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Anlass und …

Zeuge Heribert Bertram: Das Gespräch mit Carlsen und Zeyn. Anlass war mir nicht bekannt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Was war Gegenstrand des Gesprächs?

Zeuge Heribert Bertram, Füße über Kreuz und zittern. Die Richter können das nicht sehen: Sekretariat … . Auch nach Nachfrage war mir der Inhalt nicht bewusst.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Welche Gespräche wurden mit Herrn Carlsen oder Herrn Zeyn geführt?

Zeuge Heribert Bertram: Verschiedene Gespräche.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Welche Gespräche?

Zeuge Heribert Bertram: Verschiedene.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Sie sind so spröde. In Ihrer eidesstattlichen Versicherung steht, es ging um die Fusion.

Zeuge Heribert Bertram: Es ging nicht nur um die Fusion. Die Fusion war abgeschlossen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Was war noch offen?

Zeuge Heribert Bertram: Nichts war offen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: … .

Zeuge Heribert Bertram: Herr Grade hatte keien Lust. Die Gespräche sind zum, Stoppen gekommen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Dass Herr Carlsen und Zeyn mit Grade fusionieren …

Zeuge Heribert Bertram: Am Ende des Gesprächs.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Und davor?

Zeuge Heribert Bertram: … Mir Grade auch fusionieren.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Herr Grade und Herr Zeyn sprachen von Dreierfusion. Sie hatten das begrüßt oder nicht?

Zeuge Heribert Bertram bewegt nervös seine Füße: Was heißt begrüßt. Mir war es egal.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Ist es Ihnen egal Ich mache Ihnen den Vorhalt, dass PVN in die Fusion mit werden sollte.

Richterin Ritz: Wenn ich Sie daran erinnern darf, es geht darum, ob es von einer sechsstellige Summe abhängig gemacht wurde. Was Sie fragen, ist relativ weit entfernt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Es ist nicht weit entfernt. Ich habe die Hoffnung, sie gehen die Dreierfusion ein, die die Lieferrechte für die Bauerprodukte erhält. Noch mal die Frage, dass die fusionierte Firma die für die Bauerprodukte erhält. Haben Sie abhängig gemacht. Dass Geld bezahlt wird.

Zeuge Heribert Bertram: Warum soll ich verkaufen? Hatte nicht die Absicht.

Richterin Ritz: Nehmen wir auf. Es ging um ein Update über die Fusionsgespräche. Wann konkret war mir nicht bekannt. Ob es die Fusion Carlsen und Lamisch …

Zeuge Heribert Bertram: Die Fusion war aus unserer Sicht bereits abgeschlossen. ' Aus unserer Sicht war nichts mehr offen. Gerade Ende … meines Wissens nach waren die Gespräche mit Grade unterbrochen.

Die Füße des Zeugen Heribert Bertram zittern.

Richterin Ritz diktiert: Das wurde am Ende des Gespräches angesprochen. Es wurde über die allgemeine Schwächen gesprochen, ob es bei einer Fusion kommt und über den Stand der Verhandlungen. Auf die Frage, dass Herr Bertram die Dreierfusion begrüßt hat, antwortet der Zeuge: Was immer sie unter Begrüßen meinen. Ich stand dem neutral gegenüber. Ich stand Grade neutral gegenüber, da ich zu Grade keine Beziehungen unterhalte.

Auf die Frage, ob zu Rückgabe der Lieferrechte gesprochen wurde, antwortet der Zeuge: Zum Schluss des Gespräches wurde die Frage der Rückgabe der Lieferrechte angesprochen, dass das für uns nicht in betracht kommt. Wenn ich noch mal gefragt werde, ob das von einem Geldbetrag abhängig gemacht wurde, antworte ich, nein, wir beabsichtigten nicht, keine Rückgabe, nein, beabsichtigten wir nicht.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Sie sagen am Schluss des Gesprächs. In der eidesttlichen Versicherung schreiben Sie, sie eröffneten das Gespräch.

Zeuge Heribert Bertram: Will verkaufen., … . Dass sie mit Herr Grade verhandeln, kam zum Schluss. Dass sie verhandeln …

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Sie machen eine Unterscheid zwischen Sprechen und Verhandeln?

Zeuge Heribert Bertram: Ja.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: 670.000

Richterin Ritz: Wenn Sie die Glaubhaftigkeit des Zeugen erschüttern wollen, dann müssen wir uns die Frage stellen, was folgt daraus.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Glaubhaftigkeit. Dann erst stellt sich die Frage nach der Beweislast.

Richterin Ritz: Der Zeuge hat das Beweisthema nicht bestätigt. Was folgt daraus? Möchte nicht das Gefühl vermitteln, dass ich an der Sachaufklärung nicht interessiert bin. Mir ging es nur darum, dass der Umstand, dass wir die Antwort, nein nicht glauben, dazu können wir die anderen Zeugenaussagen hinzuziehen.

Richterin Ritz diktiert: Nach der Verhandlung … Dass zu Beginn des Gesprächs die Dreierfusion abgesprochen wurde, erklärt der Zeuge, das ist richtig. Es ist so, wie ich es in der eidesstattlichen Versicherung dargestellt habe. Ist aber so, dass es erst am Ende des Gesprächs herauskam, dass die Herren Carlsen und Zeyn mit Grade verhandeln. … Die Zur Rückgabe der Lieferrechte haben die Herren gesagt, dass sie untereinander sprechen. Insofern macht es für mich einen Unterscheid, ob sie miteinander sprechen oder verhandeln.

Der Zeuge wir mit Dank um 17:30 entlassen.

Richterin Ritz: Welche Zeugen noch?

Klägeranwalt Dr. Neben: Möchte vortragen, wenn Sie erlauben.

Richterin Ritz: Ja.

Klägeranwalt Dr. Neben: Wir haben den Vortrag des Nebeninterventen. Zum Hintergrund möchte ich kurz Stellung nehmen. Wenn …. Unterlassungserklärung von Herrn Stettinski nicht ordentlich vorgelegt wird … Es ist die Unterlassungserklärung, eine eingeschränkte, nicht die vollumfängliche. Ist für alle Behauptungen abgegeben worden. Zweite Feststellung .. Richterin Ritz: Es ist der Textvortrag.

Nebenintervent-Vertreter Nikolai Klute: Die umfassende …

Klägeranwalt Dr. Neben: In den wichtigsten Punkten. Es wird behauptet, sechsundvierzigste Sitzung des Arbeitskreises Verlage … dort wird behauptet, Frau Bauer hat erklärt, man behalte sich vor, für Vertriebsrechte Geld zu verlangen. Das Protokoll trägt keine Unterschrift. Dieses Protokoll ist schlicht .. Diese Äußerung ist durch eine einstweilige Verfügung untersagt bei der Kammer. Sie ist schlicht falsch. Es gibt die eidesstattliche Versicherung der Moderatorin dieses Treffens. Diese einstweilige Verfügung ist inzwischen vom Medienhaus als endgültige Lösung anerkannt worden. Wieso … Gerhard M. gab am 20.04.10 eine Abschlusserklärung zu einstweiligen Verfügung 324 O 164/10 ab.

Richterin Ritz diktiert: Der Antragsteller-Vertreter überreicht im Hinblick auf den Vortrag des Nebeninterventen im Schriftsatz vom 22.034.10 den Beschluss der Kammer 324 O 164/10, die eidesstattliche Versicherung von M, sowie die Abschlusserklärung von Haymarket Medien GmbH und macht deren Inhalt zum Gegenstand der Sachinhaltes. Und weist ergänzend darauf hin, dass das Protokoll 86 der Sitzung … keinen Urheber erkennen lässt.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Bechthold: Möchte nicht sagen … Möchte micht dagegen verwahren, dass es eine Kampagne gegen den Bauerverlag seitens des Bundesverbandes der Presse-Grosse gibt. Schon die Frage, welches Interesse der verband hätte. Wir müssen die Möglichkeit haben, dieses Gespräch zu verwerten. S wird massiv Druck ausgeübt, es ist eine Kampagne des Bauerverlages.

Geschäftsführer des Grossistenverbandes: Es ist ersichtlich, dass … Symbolisch …. Wir bedauern, dass es soweit gekommen ist.

Klägeranwalt Dr. Neben: Der vertrieb hat das ausdrücklich verneint im November 2009. Alles ausgeschlossen, was irgendwelche Herren hier von sich geben. Ist schlichtweg abwegig. … anders wird ein Schuh daraus. Können wir mit nach Hause nehmen. 186 StGB.

Nebenintervent-Vertreter Nikolai Klute: Herr Dr. Neben hat das mit den eidesstattlichen Versicherungen … Darf ich auf die einleitenden Worte der Vorsitzenden hinweisen. Ws ist schmähend, wenn ein Kaufmann … Es geht nicht um die Neutralität … neu zu hinterfragen. Es ist … , wenn ich mich herausziehe, Geld dafür haben will. … Was die Zweifelfhaftigkeit der eidesstattlichen Versicherungen betrifft, erinnere ich an das …. Habe gehört gegen Zahlung. Was ist die Realität? Antwort, was ist los, spinnen Sie? Das ist nicht passiver Zweifel an der Erkläörung von Herrn Betram. Dass Herr Bertram sich auf die … eingelassen hat.

Richterin Ritz: Habe was Ungewöhnliches gehört. Drei Plädoyers im Zivilverfahren. Würde gern am Mittwoch verkünden. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Antragsgegner beantragt die einstweilige Verfügung vom 17.03.2010 aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragsteller beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Nebenintervent schlisst sich dem Antrag des Antragsgegners an.

Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung wird verkpndet am 28.04.10, 12:00 im Raum B334. Dankeschön.

28.04.10, Richterin Ritz: Die einstweilige Verfügung vom 17.03.2010 wird bestätigt. Der Nebenintervent wird zugelassen. Der Antragsgegner hat die Kosten zu tragen. Der Nebenintervent trägt die Kosten selbst.

[bearbeiten] Urteil

28.04.10, Richterin Ritz: Es ergeht ein Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 17.03.2010 wird bestätigt. Der Nebenintervent wird zugelassen. Der Antragsgegner hat die Kosten zu tragen. Der Nebenintervent trägt die Kosten selbst.

[bearbeiten] Kommentar

Der Sinn dieser Verhandlung entgeht dem gebildeten Bürger.

Eine Übersicht gibt es bei www.kress.de

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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