324 O 106/11 - 13.05.2011 - Bohlen-Walz-Clan gleich mit vier Verfahren

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht um eine Schwangerschaft, über die berichtet wurde, aber nicht berichtet werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Bohlen-Walz-Clan ./. VGS Verlagsgruppe Stegewaller und MIG Medien Innovation GmbH

LG Hamburg 324 O 106/11 Carina Walz vs. VGS Verlagsgruppe Stegewaller

LG Hamburg 324 O 107/11 Dieter Bohlen vs. VGS Verlagsgruppe Stegewaller

LG Hamburg 324 O 27/11 Carina Walz vs. MIG Medien Innovation GmbH

LG Hamburg 324 O 106/11 Dieter Bohlen vs. MIG Medien Innovation GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite:Kanzlei Nesselhaut; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer.; Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 106/11, 107/11, 26/11, 27/11

13.05.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Das sind vier Parallelsachen.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Frau Dr. Vendt hat den Antrag schon zurückgenommen. Müssen wir da überhaupt noch verhandeln? Habe Widerspruch eingelegt, die haben auf Rechtsschutz verzichtet, sie haben Antrag zurückgenommen. Kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Kläger-Vertreterin Vendt (drucksend, spricht leise, will vermutlich nicht stenographiert werden): Brabbelbrabbel.

Beklagten-Vertreter Herrmann: liegt nicht in meiner Hand, den Termin abzusagen.

Der Vorsitzende: Vielleicht kriegen Sie noch den [§] 195 [ZPO] reingedetscht.

Beklagten-Vertreter Herrmann: [§] 175 [ZPO]

Der Vorsitzende: Wir können uns darauf einigen, entweder wir klemmen es auf den 24.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Sie brauchen eigentlich nur den Termin aufzuheben oder auszusprechen, dass die Klägerin die Kosten zu tragen hat.

Kläger-Vertreterin Vendt: Grummelgrummel.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Antrag wurde zurückgenommen, damit ist … fällt das Rechtsschutzbedürfnis weg.

Die anderen Richter trudeln ein.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Ich habe irgendwo etwas von Erledigung gelesen in den letzten Schriftsätzen.

Der Vorsitzende: Sie können sich den Erledigungserklärungen anschließen, ohne dass Sie Ihre Rechtsposition aufgeben. Günstig, übereinstimmend erledigt erklären, Kostenvergleich.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Was spricht gegen die Antragsrücknahme?

Der Vorsitzende als Scharfrichter: Dass wir's erlassen haben!

Beklagten-Vertreter Herrmann: Dass Frau Walz Nachwuchs bekommt, (...) hat gesagt „Ich will ein Kind von Bohlen - Bohlen legt ständig nach, jetzt passierts!

Kläger-Vertreterin Vendt: Der Umstand, dass Kind unterwegs ist, ist frei. Der Schutzumfang im Bereich der Schwangerschaft ein anderer, als wenn das Kind da ist.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Vielleicht im Bildrecht. Wir haben nicht einmal das Wort „Schwangerschaft“ benutzt, haben von „Nachwuchs“ gesprochen.

Kläger-Vertreterin Vendt: Bekam von BILD Äußerungen in den Mund gelegt.

Richter Dr. Maatsch: Das Argument des Schutzbedürfnisses ist dieser Kammer bisher noch nicht genommen worden. Auch Wortberichterstattung. Jetzt haben wir nicht mehr die erste Frühphase. Diese Kammer ist bisher immer davon ausgegangen, dass das Argument des Schutzbedürfnisses ein tragfähiges ist.

Kläger-Vertreterin Vendt: Kam außerdem vom OLG.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Keine detaillierte Beschreibung ihres Zustands, wir sagen nur „Nachwuchs“.

Der Vorsitzende als ehemaliger Familienrichter: War schon „Schwangerschaft“, habe geguckt. Vom Himmel fallen die ja auch nicht, oder?

Beklagten-Vertreter Herrmann als Biologe: Die Menschen vermehren sich nun einmal. So gewaltig, wie die beiden damals angetreten sind ...

Richter Dr. Maatsch: Nun ist es einmal die Linie der Kammer. Wir sehen keinen Anlass, davon abzurücken.

Beisitzerin Dr. Wiese als Frau: Jede Frau will doch wohl ein Kind haben. Frühphase besonders geschützt. Die erste vier Monate kann man das nicht sehen. Im Normalfall will eine Frau das geheim halten. Da will eine Frau nicht darauf angesprochen werden

Beklagten-Vertreter Herrmann: Wir reden nicht über die Frühphase. Ließ sich optisch wahrnehmen, sonst wäre es nicht bekannt geworden.

Beisitzerin Dr. Wiese als Frauenzeitschriftenleserin: Die Gerüchte gingen schon im Februar 2010 los.

Der Vorsitzende als Familienvater: Das kann schnell gehen. Da muss einer nur mal ein bisschen was getrunken haben.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Wir hatten schon viele Verfahren, Simone Kahn, Fotos, Bäuchlein ...

Der Vorsitzende: Von Geldentschädigung sind wir weit weg.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Pure Mitteilung, dass Nachwuchs unterwegs ist. Muss man doch sagen dürfen, dass der Zeitpunkt wohl gekommen ist.

Der Vorsitzende als Gynäkologe: Irgendwann schon.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Dann möchte ich aber keinen Beschluss, sondern ein Urteil. Sonst ist es auf einer Ebene beerdigt worden, die mir nicht so furchtbar viel weiterhilft.

Der Vorsitzende: Verstehe ich nicht.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Ich möchte vielleicht noch meine Argumente woanders vorbringen.

Der Vorsitzende: Am OLG?

[Kostengeplänkel]

Beklagten-Vertreter Herrmann: Ich würde ein Drittel der Kosten nehmen, ist aber schon die Schmerzgrenze. OLG!

V: Da haben Sie gerade einen Lauf!

Kläger-Vertreterin Vendt: Kostenaufhebung ... würde ein Drittel akzeptieren, kommen mir schon die Tränen. (Druckst rum.)

Beklagten-Vertreter Herrmann: Vorschlag:Bei Walz heben wir auf, bei Bohlen nehme ich ein Drittel.

Der Vorsitzende: So machen wir es jetzt, wunderbar. Beklagten-Vertreter Herrmann: Das werden meinen Mandanten überhaupt nicht verstehen, muss das denen erklären.

Dr. Wiese als Motivationstrainerin: Das können sie, Herr Herrmann. Wenn einer, dann Sie!

Richter Dr. Maatsch als Amateuer: Was meinen sie eigentlich mit „anderer Stelle“. OLG?

Beklagten-Vertreter Herrmann: könnte Antrag nach § 926 stellen

Der Vorsitzende: In allen vier Sachen erklären die Parteien das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt. In Sachen 324 O 28/11 (Bohlen) und 324 O 107/11 (Bohlen) schließen die Parteien einen Kostenvergleich: Von den Kosten des Verfügungsverfahrens fallen dem AS 2/3 und dem AS 1/3 zur Last. Von den Kosten des Verfügungsverfahrens:fallen dem AS 2/3 und der AG 1/3 zur Last. Vorgelesen und genehmigt.

Kläger-Vertreterin Vendt: Die Kosten der Verfügungsverfahren werden gegeneinander aufgehoben.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Moment mal. Wenn wir die Kosten gegeneinander aufheben, kriege ich ja keine Rückfestsetzung. Wir müssen die Kosten teilen.

Richter Dr. Maatsch: Ach so ...

Beklagten-Vertreter Herrmann: Kostenaufhebung heißt, dass keiner Kosten geltend macht. Nicht, dass mir der Rechtspfleger nachher sagt, „so geht’s nicht“.

Dr. Wiese zum Vorsitzenden: Du musst noch einmal „vorgelesen und genehmigt“ sagen.

Kläger-Vertreterin Vendt: Wir hatten doch so schöne Schriftsätze vorbereitet.

… .

Der Vorsitzende (der den Abstieg von St. Pauli verkraften muss): Wenn das heute alles in allem ein „Unentschieden“ wird, würde ich dazu neigen, das hier zu bestätigen. Auch wenn die Antragstellerin auf ihrem Anwesen gesehen werden kann, dann ist das nach unserer Auffassung geschützt. .... . Häuslicher Bereich, Garten, Balkon, können üblicherweise eingesehen werden. (..) Auch der Umzug findet in öffentlichen Bereich statt, aber nur notgedrungener Weise. Es wurde nicht bewusst der private Bereich in die Öffentlichkeit getragen.

Kläger-Vertreterin Vendt: Wollte heiraten!

Beklagten-Vertreter Herrmann als Münchner: Wir sagen, sie ist auf dem Grundstück angekommen. Kenne die Gegend. Alles einsehbar. Wenn sie es gesagt hat, dass sie umzieht, dann ist es gerichtsbekannt. Wenn sie der Presse sagt, „wir wohnen zusammen“, dann muss man doch sagen ... Der Umstand, dass sie auf dem Grundstück rumläuft, auf dem sie wohnt?

Beisitzerin Dr. Wiese: Das bezieht sich auf eine andere Wohnung.

(..)

Beklagten-Vertreter Herrmann: Hatte noch für Simone [Kahn] gebaut.

Kläger-Vertreterin Vendt: Wissen sie nicht. Der möchte auch mit seinem Hund da einziehen.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Die haben jetzt ja Nachwuchs bekommen. Dürfen wir wohl berichten. Sind am untersten Bereich der Sozialsphäre angelangt. Erledigungserklärung?

Kläger-Vertreterin Vendt: Kosten: Drei Viertel?

Beklagten-Vertreter Herrmann: Sie haben ja noch ein Berufungsrisiko. Ein in letzter Zeit nicht zu unterschätzendes ...

Kläger-Vertreterin Vendt: Grummelgrummel.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Sie haben sich von mir über den Tisch ziehen lassen.

Kläger-Vertreterin Vendt: Kommen Sie!

Richter Dr. Maatsch: Gelegentlich wird ja auch etwas gehalten beim OLG.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Relativ harmlose Äußerungen. Ziehen in die Villa ein. (....)

Der Vorsitzende: (...) Sie müssten mitmachen. Es könnte so ein schöner, abgerundeter Tag heute sein.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Richtiger Brocken. Was ich machen werde? Erledigung und 2/3. Das auch nur mit relativ viel Bauchschmerzen. Wenn das nicht geht.

Kläger-Vertreterin Vendt: Ich nehme 30 %

Der Vorsitzende: Ich muss nur … .

Beklagten-Vertreter Herrmann: Kann man doch viel besser rechnen. Dann ist das auch für die Rechtspfleger einfacher.

Kläger-Vertreterin Vendt: Aus Prinzip nicht.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Also 1/3.

Der Vorsitzende: Jetzt müssen wir noch 4 % nehmen. Wir haben Zeit.

Alle warte. Dr. Wiese verlässt den Gerichtssaal, um die Gebührentabellen zu holen

Kläger-Vertreterin Vendt: Brabbelbrabbel.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Dafür sind die Passagen zu harmlos. Wir können inzwischen sehr gut bewerten, wie das zu bewerten ist. Es geht nicht um die Privatsphäre. Es sind Dinge nur am Rande der Sozialsphäre.

Kläger-Vertreterin Vendt: Ihre Meinung. Meines Erachtens ist das Grundstück nicht so sehr einsehbar. ... Frau Kahn rausgeschmissen, anderer Hintergrund.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Dann hätten sie aber nicht ... soll suggerieren, dass eigentlich nicht … gebaut wird.

Kläger-Vertreterin Vendt: Sie schreiben „Geliebte“, obwohl er schon lange geschieden ist.

Beklagten-Vertreter Herrmann: Werturteil!

Richterin Dr. Wiese: Machen Sie doch … .

Der Vorsitzende: 30/70? Gut! Mit den Parteien wird die sach- und Rechtslage erörtert. Die Parteien erklären den Rechtsstreit für erledigt … . Kreiert habe ich aus einer anderen Sache

Beklagten-Vertreter Herrmann: Kann man

Der Vorsitzende: Sodann schließen die Parteien den folgenden Vergleich: 30 % Antragstellerin, 70 % Antragsgegner. Vorgelesen und genehmigt. Wir müssen ihm das geben. Zauberhafter Tag.

Diskutieren die nächsten Sachen

Der Vorsitzende: Dann machen wie eine halbe Stunde Pause.

Die Parteien verlassen den Saal. Die Richter bleiben sitzen.

Auch in den anderen Sachen kam es zu einem Vergleich.

Der Vorsitzende: Schrecklich schön. Wir wünschen Ihnen ein ganz zauberhaftes Wochenende.

[bearbeiten] Kommentar

Die Kanzlei Prof. Schweizer vertritt große Verlage, die vor allem Leserinnen glücklich machen, die sich für das Privatleben Prominenter interessieren. Ein Großteil besonders empfindlicher Prominenten wird von der Kanzlei Nesselhauf vertreten, so dass die Zensur-Anwältin und der Presserechts-Anwalt sich nahezu jeden Freitag zum sportlichen Match in kollegialer Gelassenheit begegnen. Einer der treuesten Nesselhauf-Kunden ist Oliver Kahn nebst Familie, Gschpusi usw. Auch der Dieter Bohlens Clan, der ja selber das Privatleben seiner Mitmenschen verbreitet, wird hier mit Zensur bedient. Die Begegnung dieses Freitags war geprägt von der aktuellen Serie an Erfolgen der Kanzlei Schweizer am OLG, wo schadensbegrenzend ein Großteil der Buske-Entscheidungen korrigiert wird.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Datum|11.05.13]

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