324 O 103/10 - 21.05.2010 - Züchtung von Genies - Der Beklagte war nicht vertreten

Aus Buskeismus

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'''Richterin Ritz:''' Haben im einstweiligen Verfügungsverfahren … ausgeführt … ausgenommen. Die Beklagte ist gemäß Zustellungsurkunde am 01.01.2010 ordnungsgemäß geladen worden. …. 20.000 … Daraufhin erklärt die Klägervertreterin, ich nehme die 61,88 zurück. Die Klägervertreterin stellt klar, der Antrag bezieht sich nicht auf die zum Zeitpunkt des Urteils ausgelieferten Exemplare. Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.03.10 n ach Maßgabe der heutigen Rücknahme und beantragt der Erlass eines Versäumnisurteils. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkünden am Mittwoch, den 28.05.2010, 9:55, Saal B335. '''Richterin Ritz:''' Haben im einstweiligen Verfügungsverfahren … ausgeführt … ausgenommen. Die Beklagte ist gemäß Zustellungsurkunde am 01.01.2010 ordnungsgemäß geladen worden. …. 20.000 … Daraufhin erklärt die Klägervertreterin, ich nehme die 61,88 zurück. Die Klägervertreterin stellt klar, der Antrag bezieht sich nicht auf die zum Zeitpunkt des Urteils ausgelieferten Exemplare. Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.03.10 n ach Maßgabe der heutigen Rücknahme und beantragt der Erlass eines Versäumnisurteils. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkünden am Mittwoch, den 28.05.2010, 9:55, Saal B335.
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 +'''28.05.10, Richter Buske:''' Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen diverse Behauptungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen - Kindertherapie ... oder Psychoanalytiker versuchen ... ... eine Zelle zu lassen. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
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Version vom 18:46, 29. Mai. 2010

Corpus Delicti

Die Verhandlung war kurz. Über den Inhalt kann die Pseudoöffentlichkeit nur rätseln. Der Kläger betreibt "Little Gients", Krippen, in denen – wir würden sagen – Genies und zukünftige Eliten erzeugt werden. Die Kleinstkinder lernen Deutsch und Englisch zugleich, spielerisch erlernen die Kleinen die Schreib- und Rechenregeln, gehen in Museen. Ein Erzieher hat nur drei bis fünf Kinder, die Ausrüstung der Tagesstätte lässt nichts zu wünschen übrig.

Der Beklagte Wolfgang Bergmann, ein Kindertherapeut aus Hannover, hat da so seine Bedenken. Er muss etwas im Internet geschrieben haben, was dem Kläger nicht gefiel und bei dem der Kläger meint, die Hamburger Zensurkammer wird dem Kläger Recht geben

Die Klägeranwältin, Frau Tanja Irion ist bekannt für komplizierte Fälle fragwürdiger und umstrittener Kläger, für die Frau Tanja Irion horente Summen an Schmerzensgeld einzuklagen versucht.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Giant Leap GmbH & Co.KG vs. Wolfgang Bergmann

21.05.10: LG Hamburg 324 O 103/10 Giant Leap GmbH & Co.KG vs. Wolfgang Bergmann

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Irion; Rechtsanwaltin Tanja Irion
Beklagtenseite: Kanzlei keine

Die Richter

Den Vorsitzen führende Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.05.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwältin Irion: Die Verspätung werden wir rausholen.

Den Vorsitz führende Richterin Gabriele Ritz: Hätten so und so warten müssen.

Klägeranwältin Irion: Habe gestern lange telefoniert. Kommt heute nicht.

Richterin Ritz: Wir haben geprüft. Haben keine Bedenken. Nur hinsichtlich des Zahlungsanspruches. Streitwert 20.000. Bei zwei Beklagten 40.000. Wenn Einspruch erfolgt 1,3 der Geschäftsgebühr, so dass jetzt nur 0,65, wenn Einwand erfolgt.

Richter Dr. Link: Wird nicht eingewendet. Dann 61,88 zurück.

Klägeranwältin Irion: Würde noch heute machen.

Richterin Ritz: Haben im einstweiligen Verfügungsverfahren … ausgeführt … ausgenommen. Die Beklagte ist gemäß Zustellungsurkunde am 01.01.2010 ordnungsgemäß geladen worden. …. 20.000 … Daraufhin erklärt die Klägervertreterin, ich nehme die 61,88 zurück. Die Klägervertreterin stellt klar, der Antrag bezieht sich nicht auf die zum Zeitpunkt des Urteils ausgelieferten Exemplare. Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.03.10 n ach Maßgabe der heutigen Rücknahme und beantragt der Erlass eines Versäumnisurteils. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkünden am Mittwoch, den 28.05.2010, 9:55, Saal B335.

28.05.10, Richter Buske: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen diverse Behauptungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen - Kindertherapie ... oder Psychoanalytiker versuchen ... ... eine Zelle zu lassen. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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