2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08 - Fortsetzung des Berichts

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Inhaltsverzeichnis

mg Prozess; 13. Prozesstag

10.12.2008, 9:00 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess

Derzeit läuft in Berlin ein Gerichtsprozess gegen drei linke Aktivisten, denen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2007 auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN in Brandenburg drei Bundeswehrfahrzeuge anzünden gewollt zu haben. Zusätzlich werden sie der „militanten gruppe“ (mg) zugerechnet, die sich in den letzten Jahren zu über 20 Anschlägen auf Institutionen von Staat und Wirtschaft bekannt hat. Angeklagt sind Axel, Florian und Oliver wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB.

Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Rolf Schälike

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 10.10.2008 das Verfahren (1) 2 StE 2/08 (21/08).

Richter

1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin

Vorsitz Herr Josef Hoch
Richter Warnatsch (?)
Richter Hanschke (?)
Richter Stefan Finkel (?)

Die Parteien

Klägerseite: Bundesstaatsanwalt Weingarten; Bundesstaatsanwältin Gregor

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sven Lindemann, Rechtsanwaltin Sabine Weyers für den Angeklagten zu 1.
Rechtsanwalt Herzog, Rechtsanwalt Franke für den Angeklagten zu 2.
Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.

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mg Prozess; 13. Prozesstag

10.12.2008, 9:00 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess

Derzeit läuft in Berlin ein Gerichtsprozess gegen drei linke Aktivisten, denen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2007 auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN in Brandenburg drei Bundeswehrfahrzeuge anzünden gewollt zu haben. Zusätzlich werden sie der „militanten gruppe“ (mg) zugerechnet, die sich in den letzten Jahren zu über 20 Anschlägen auf Institutionen von Staat und Wirtschaft bekannt hat. Angeklagt sind Axel, Florian und Oliver wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB.

Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Rolf Schälike

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 10.10.2008 das Verfahren (1) 2 StE 2/08 (21/08).

Richter

1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin

Vorsitz Herr Josef Hoch
Richter Warnatsch (?)
Richter Hanschke (?)
Richter Stefan Finkel (?)

Die Parteien

Klägerseite: Bundesstaatsanwalt Weingarten; Bundesstaatsanwältin Gregor

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sven Lindemann, Rechtsanwaltin Sabine Weyers für den Angeklagten zu 1.
Rechtsanwalt Herzog, Rechtsanwalt Franke für den Angeklagten zu 2.
Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Fortzsetzung des Berichts vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)

Beginn des des Berichts 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08

14:03, Richter Herr Hoch: Wir setzen die Verhandlung fort.

Rechtsanwalt Herr Franke: ZumVerständnis der Ausssagegenehmigungen. Es steht in den Aakten: polizeiliches Ausweertngs- und Bekämpfungssystem. WaWas ist mit Bekämpfungssystem gemeint?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich muss das im Einzelfall sagen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Nennen Sie Beispiele.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich bin nicht in der Lage konkrete Beispiele zu nennen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: "Computerprgramm", würde das zum Auswertunssystem gehören? Bekämpfungsystem könnte das gleiche sein. Doppelt gemoppelt, wie weißer Schimmel.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Müssen Sie konkret ansprechen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Wasserschutz ... . Verfügen SSie darüber?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Dwen Begriff habe ich gehört. Bin mir nicht sicher.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Sie sind zur Zeit am Abarbeiten, ... Reste, ... die über die Staatsanwaltschaft an uns gelangen. Sie sagten, soe haben Dienstbesprechungen. Laufen die imemr npch jede Woche?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nicht mehr regelmäßig. Aber laufend. Ich würde das immer noch als regelmäßog bezeichnen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Werden Sachen besprochen? Ist das laufende Gerichtsverfahren gegenstrand der Besprechungen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwalt Herr Franke: Wird verucht sich ihaltlich zu unterhalten.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Der Lauf dieses Verfahrens ist nicht Gegenstand der Besprechung?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Ich nehme an,an dieser Besprechung nehmen BKA-Mitglieder teil, die hier noch als Zeugen auftreten werden.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Nehmen Leiter an den Besprechungen teil?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Anlassbezogen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Sitzen hier,um festzustellen,ob sich aus dem hiesigen Hauptsachverfahren neue Ergebnisse, ergänzende Ermittlungen eergeben?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wenn ja,könnte ich das nicht sagen.

'Rechtsanwalt Herr Franke: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein. Nicht, dass Sie mich auf die Inhalte festnageln.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Sie sind als Ermittlungsführerin eingesetzt. Die ideologische Einschätzungsfrage war nicht Ihre Aufgabe? Was ist mg politisch, nicht strafrechtlich?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist nicht mein Schwerpunkt.

'Rechtsanwalt Herr Franke: Gibt es jemanden, der das schwerpunktmäßig bearbeitet?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Aus der Akke ergibt sich, dass es der SOL ist.

'Rechtsanwalt Herr Franke:

Zeugin Frau Ulrike Alles:



Rechtsanwalt Lindemann fragte die Zeugin, ob sie sich beim Verfassen ihres Sachstandsberichtes auf den ersten oder den letzten Auswertungsbericht beziehe. Am Beispiel des Beschuldigten L. zeigte er auf, dass Auszüge aus dessen Personenraster in seinen Vorführungsbericht übernommen wurden. L. wurde vor Jahren festgenommen, weil er sich in einem Zug mit Tennis-Borussia-Fans befand. Im Bericht von Frau Alles war dann zu lesen, dies alles sei dem linken Spektrum zu zuordnen. Frau Alles konnte dazu keine nähren Angaben machen. Die fehlende Kontrollinstanz und Prüfung ein Mal erhobener und bewerteter Daten wurde von der Verteidigung kritisch hinterfragt.

Frau Alles wurde weiter befragt, ob der „Nobelkarossentod“ auch bei anderen Aktionen Verwendung gefunden hat und ob ein Postpaket dazu gehören würde. Frau Alles sagte, sie habe schon davon gehört, wie häufig dies gewesen sei, wisse sie aber nicht.

Bei der Durchsuchung von der Wohnung des Beschuldigten R. wurden „Toppits“ Gefrierbeutel (6 Liter) gefunden. Rechtsanwalt Lindemann merkte an, dass die Anleitung aber von 3 Liter Gefrierbeuteln ausgehe und fragte nach, ob dies mit 6 Liter Beutel einmal nachgebaut worden sei. Frau Alles gab an, es nicht zu wissen.

Nachfrage des Rechtsanwalts ob bei der Durchsuchung bei seinem Mandanten L. die auf dem Observationsfoto vom 22.02.07 erkennbare auffällige Mütze und Jacke gesucht und gefunden wurden. Die Zeugin antwortete wieder mit „weiß nicht“.

Auf die Frage wie der Beschuldigte L. identifiziert worden sei, sagte die Zeugin er sei erst am 19.04.07 identifiziert worden. Rechtsanwalt Lindeman fragte wie viele Fotos zur Identifizierung vorgelegt wurden. Frau Alles antwortete, dass die Identifizierung durch ein beigezogenes Foto des Einwohnermeldeamtes erfolgte. Auf dieses Foto seien sie gekommen, da sie die Adresse von L. hatten. Wie dieses Foto beigezogen wurde und von wem es angefordert wurde, ließ die Zeugin offen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorführbericht wurde KHKin Alles nach einem dort angeführten Text des Beschuldigten Dr. Holm aus der Zeitschrift telegraph befragt. Der Ermittlungshinweis sei möglicherweise das Ergebnis der Telefonüberwachung, so die Zeugin. Auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes befragt konnte sich die Ermittlungsführerin nicht mehr detailliert erinnern. RA Lindemann zitierte aus dem Vorführbericht, dass der Text Übereinstimmungen zu Positionen der mg zu den G8-Protesten aufweisen würde. Der Text zum G8 wurde als Verdachtsmoment für die Mitgliedschaft in der mg gewertet. Die Zeugin wurde dann zu einem Papier des Verfassungsschutzes befragt, in dem der Beschuldigte Dr. Holm dem Umfeld der militanten G8-Kampagne zugerechnet wurde. Auch hier konnte sich die Zeugin nicht eindeutig erinnern.

Sie wurde weiter gefragt, wann von den Durchsuchungen des 09.05.2007 in der Presse berichtet wurde. Da Frau Alles in ihrem Vorführungsbericht schreibt, dass von diesen Durchsuchungen kurz darauf in der Presse berichtet wurde und dies als Anlass für das Treffen zwischen L. und R. gewertet wurde. Die Zeugin antwortete, dass diese Information irgendwann „hochgekommen“ ist, aber nicht von ihr sei.

Dann fragte sie der Verteidiger welche Sitzordnung im Auto bei der Festnahme gegeben war. Die Zeugin sagte, H. sei der Fahrer, L. der Beifahrer und R. saß hinten. Der Verteidiger hält ihr aus den Akten entgegen, dass H. Fahrer war, R. Beifahrer und L. hinten saß. Frau Alles meinte, dann sei dies ein Fehler im Bericht.

Weiter wurde die Zeugin zum Thema Handlungsanweisungen bei der Anmietung von PKW (Stichwort: Notfallanmietung) aus ihrem Vorführungsbericht befragt. Bei einer Notfallanmietung solle die Person ein Fahrzeug anmieten, die am „cleansten“ sei. Frau Alles erklärte, es habe keine überwachten Telefongespräche dazu gegeben. Solche Gespräche hätten aber bestimmt vorher stattgefunden. Auf Nachfrage, ob denn der Beschuldigte H. am „cleansten“ sei, sagte sie, ihrer Meinung nach ja, da keine polizeilichen Erkenntnisse gegen ihn vorlagen. Verteidiger Lindemann hielt entgegen, dass H. aber doch Mitglied in einer linken Gruppe gewesen sein soll. Die Zeugin antwortete, er sei aber polizeilich nicht bekannt gewesen.

Neue beschuldigte Person

Der Verteidiger fragte nach, auf welchen Zusammenhang die Codierung der gefundenen E-Mail-Adresse hindeutet. Frau Alles sagte, es handele sich um eine Radikal-Codierung. Dies habe sie so in den Sachstandsbericht des mg-Verfahrens geschrieben. Die Zeugin sagte, dass eine Auswertung der Telefonüberwachung für die Zeiten der Anschläge gemacht wurde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte, wieso drei weitere Beschuldigte am 31.07.08 nicht vorläufig festgenommen wurden, da diese ja nach ihren Einschätzungen weitere Gruppenmitglieder sein sollen. Die Zeugin antwortete erneut mit: „Ich weiß nicht“. Auf die Frage, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen gab, schwieg die Zeugin lange und antwortete dann, wenn es so wäre, dürfte sie dies nicht beantworten. Auch auf die Frage, ob es jetzt konkrete neue Beschuldigte gibt, sagte sie, sie dürfe zu laufenden Ermittlungen nichts sagen. Als ihr vorgehalten wird, dass dies ja in den vorliegenden Akten stehe, sagte sie, sie darf dazu nichts sagen. Die Bitte von Rechtsanwalt Lindemann dies zu protokollieren, wurde abgelehnt.

Dann wurde eine Pause gemacht in der KHKin Alles ihren Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob sie Angaben zu der weiteren beschuldigten Person machen könne. Dieser entschied jedoch, dass Frau Alles dazu nicht aussagen darf.

Anschließend befragte Verteidiger Herzog die Zeugin. Er wollte wissen, ob sie an der Zusammenstellung der Suchworte mitgewirkt habe. Die Zeugin bejahte, im Rahmen von Besprechungen. Es wurden einige Begriffe genannt und gefragt, ob die Suchworteingabe etwas gebracht habe. Die Zeugin konnte sich an keine Ergebnisse erinnern.

Dann wurde die Zeugin zu Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) befragt. Zeugin Alles erklärte, in der Regel gehen diese SBS zwei bis drei Tage nach einem Anschlag ein. In Verbindung mit den tatrelevanten Zeiten seien auf dem Handy von H. Anrufe eingegangen. Diese dienten wohl dazu, H. mitzuteilen wo sein Auto stand oder ihm grünes Licht zu geben, ein SBS abzuschicken. Dies sei aber nur eine Vermutung so die Zeugin. Auf die Frage, welchen Schluss sie daraus ziehen würde, dass es nach dem 31.07.07 kein SBS gegeben habe, sagte sie, dies sei ein Anhaltspunkt dafür, dass es einen Anschlag gegeben habe.

Des weiteren wurde die Zeugin zu einem Resonanzanschlag in der Schweiz befragt. Die Zeugin sagte, bei einem Anschlag auf eine MAN-Niederlassung in der Schweiz sei Bezug auf das hiesige Verfahren genommen worden. Es gäbe aber keine belegbaren Verbindungen zur mg oder Anhaltspunkte das Personen die hier an Anschlägen beteiligt waren auch im Ausland beteiligt sind.

Dann sagte die Zeugin aus, dass die Datenträgerauswertung im Groben abgeschlossen sei. Im Einzelnen laufen aber noch Ermittlungen von KHK Damm.

Unterbrechung der Verhandlung

Rechtsanwalt Lindemann beantragte die Protokollierung, dass die Zeugin die Aussage auf die Frage nach weiteren Beschuldigten in dem Verfahren verweigerte. Diese wurde abgelehnt. Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Lindemann einen Beschluss, da die Zeugen nun auch zu Punkten die Aussage verweigerten, die bereits in den Akten protokolliert sind. Dies habe mit einem fairen Verfahren nichts zu tun. Zudem werde das Verfahren vom BKA gesteuert.

Bundesanwalt Weingarten regte eine Unterbrechung an, um zu überdenken die Aussagegenehmigung der Zeugin zu erweitern. Verteidiger kritisieren, dass die Verhandlung immer in kritischen Momenten unterbrochen werde und die BAW sich dann immer mit den Zeugen berate. Außerdem lenke die BAW nun erst an einem Punkt ein, wo dies aktenkundig gemacht werden soll. Eine Entscheidung über den Antrag wurde verschoben.

Die Verhandlung wurde an diesem Punkt unterbrochen und wird am 11.12.08 fortgeführt. Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Alles erfolgt am 18.12.08 um 9 Uhr.

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