29.11.13 - Für die Vorsitzende Richterin Käfer ein erfolgreicher Zensurfreitag

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Inhaltsverzeichnis

29.11.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)

!! Lustig, lustig, lustig !!


BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

29. November 2013



Was war heute los?

15.11.2013

Heute gab es nur eine alte Bekannte mit ihren Kollegen, Rechtsanwältin Tanja Irion, Rechtsanwalt Simon A. Fischer und Rechtsanwalt Konstatin Pistorius. Anwältin Tanja Irion ist bekannt für den Versuch, amerikanische Strafen in Millionenhöhe auch in Deutschland durchzusetzen.

Als Beklage war Qype, eine Online-Community, deren vorrangiger Inhalt nutzergenerierte, standortbezogene Bewertungen auf lokaler Basis waren. Jetzt ist Qype verschmolzen mit YELP, ein US-amerikanisches Internetunternehmen, das ein Empfehlungsportal für Geschäfte und Locations betreibt.

Auch Google wurde verklagt von Hopeful Hearts GmbH. Was die so richtig machen, ergibt sich nicht so weiteres aus der Google-Suche. Hat was mit Jugendhilfe, Altersheimen, Seniorenheimen und anderen Geschäften zu tun.

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Die Terminrollen wie schon lange, ohne Angaben der Kanzleien und der Richter.

Weshalb die Richter, im Gegensatz zu den Terminrollen der anderen Kammern, fehlen, können wir erahnen. Es herrscht eine unüberschaubare Unordnung bei der Kammer der Vorsitzenden Simone Käfer, was die Zuordnung von Richtern zu den einzelnen Sachen, geschweige denn der Hinzuziehung von Richtern zur Durchführung von Verhandlungen betrifft. Eine Garantie, den gesetzlichen Richtern gegenüberzusitzen gibt es in der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg nicht.

Verkündung

Die Verkündungen las die Vorsitzende Richterin, Simone Käfer, vor: Diese fanden in der Geschäftsstelle statt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erleben wir heute in einer eng ansitzenden schwarzen Hose mit einem grauen Jäckchen. Eine schöne neue Garderobe.

Richterin Käfer saß, die Pseudoöffentlichkeit durfte wieder stehen. So demonstriert die Vorsitzende Ihre höchst privaten Vorstellungen von den Persönlichkeitsrechten, wenn sie die Möglichkeit hat, praktisch zu werden.

Vier Verkündungen. Drei Verbote, ein Aussetzungsbeschluss. Gutes Ergebnis für diese Zensoren. Wieder herrscht in Deutschland etwas mehr Ordnung. Burda und Springer wurde die Grenzen aufgezeigt, was deren Geschäftsgebaren betrifft.

Der Aussetzungsbeschluss betraf Stephanie zu Gutenberg. Na ja.

Was war heute sonst noch los?

Gegen Google wurde die Klage zurückgenommen. Mit seinem Blog-Angebot haftet Google erst nach Kenntnisnahme. Hätte Rechtsanwältin Tanjy Irion eigentlich wissen müssen. Um so schönen dann der Erfolg beim Informaten, dem Herrn Mathias Kindt-Hopffer.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Auch heute hat Richterin Simone Käfer viel gelacht, gelächelt und machte einen glücklichen Eindruck. Ob der vielen Zensurentscheidungen mehr als verständlich. Immerhin brauchen sie und die Kollegen in zwei Verfahren nichts zu schreiben. Einmal wurde die Berufung, das andere mal die Klage zurückgenommen.

Insgesamt wird es dieses Jahr an die 550 Verfahren geben. Gegenüber den knapp 1200 Verfahren zu Buskes Zeiten im Jahre 2007 eine Verringerung um mehr als. 50 %. Damals, vor sechs-sieben Jahren, waren es vier Richter, die zensierten: Buske, Dr. Korte, Dr. Weyhe und Zink. Heute sind es fünf Juristen/Innen, die die Hamburger Zensur in der Pressekammer hochhalten: Richterinnen Käfer, Mittler, Dr. Gronau und Richter Dr. Link und Dr. Linke.

Wahrscheinlich ist der Aufwand, die Zensurregeln widerspruchslos anzuwenden und weiter zu entwickeln enorm gewachsen. Wir prognostizieren: 2020 wird es nur noch 200-300 Verfahren mit sechs Zensurrichtern geben. Kann auch sein, dass die Kammer wegen Geldmangel aufgelöst wird, obwohl gegenwärtig Hamburg mit Oberbürgermeister Scholz Spitzenführung, was Ordnung betrifft, anstrebt.

Verhandlungen

11:15

Anders, M. vs. Qype GmbH a YELP Company 324 O 273/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende, Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Philip Link.

Die Namen der Rechtsanwälte hat die Pseudoöffentlichkeit nicht so richtig verstanden.


Die Vorsitzende: Fangen wir mir der 275 an. Was soll ich sagen. Habe telefoniert. Ihr (Kläger) Mandant hat begriffen. Am 28. 28.11.13 Erledigung. Sie erklären für nicht erledigt.

Die Vorsitzende lacht: Kommt keine ... Es kann sein, dass die Rechtschutzversicherung nicht zahlt. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Das Gericht verweist auf seine bereits erteilten Hinweise. Klägervertreter stellt den Antrags aus dem Schriftsatz vom 20.08.13. Beklagtenvertreter beantragt die Klage anzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 10.01.2013, 9:55, Saal B335. I

Die Vorsitzende: In der Begründung wird nicht viel dazu stehen.

Alle quatschen, lachen. Der Klägeranwalt geht. Dem Beklagtenanwalt wird von den Richterinnen Hamburg nahegebracht.

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11:30

Klaka Rechtsanwälte GbR vs. Qype GmbH a YELP Company 324 O 273/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende, Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Thomas Linke.

Auf der Beklagtenseite erschien niemand. Es ging um die Auskunft. Die Pseudoöffentlichkeit erfuhr, dass die einstweilige Verfügung anonymisiert im Internet verbreitet wird.


Die Richter warten auf die Klägervertretung.

Richterin Dr. Gronau telefoniert mit der Kanzlei. Dr. linke geht in die Geschäftsstelle, um ein mögliches Schreiben zu holen.

Richter Dr. Linke nach Wiedereintritt: Die Klage ist wohl zurückgenommen.

Die Vorsitzende: Herr Henkel ist nicht erschienen. Er hat mitgeteilt, dass die Berufung zurückgenommen ist. Ja, wissen Bescheid. Sowieso ... .

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12:00

Hopeful Hearts GmbH u.a. vs. Google Inc. 324 O 484/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richterin Barbara Mittler.

Google erschien mit drei Anwälten und einer Vertreterin aus der Geschäftsstelle.

Auch die Klägersete war mit drei Juristen vertreten: Rechtanwältin Tanja Irion, Rechtsanwälte Simon A. Fischer und Konstantin Pistorius.


Vorsitzende laut: Bin etwas überrascht (angesichts der vielen Anwälte) .So. Es geht darum, dass die Beklagte nicht in einen Blog postet. Sie stellt die Infrastruktur zur Verfügung. Die Klägerin beanstandet drei-vier URLs. Die Inhalte wären unwahr, ehrverletzend. Auf die Rechtsverletzung wurde vorher hingewiesen. Anlage K9 ... .Alle Äußerungen sind inzwischen gelöscht. Der Kernpunkt des Verfahren: welche Anforderungen werden an die Abmahnung gestellt. Wir haben die BGH-Entscheidung (VI ZR 93/10) zum Ping Pong. Die Abmahnung muss so konkret verfasst sein, dass klar ist, wo es steht und dass zu erkennen ist, was verboten werden soll. Insbesondere muss die Begründung überprüfbar sein. BGH sagt, die Persönlichkeitsrechtsverletzung muss unschwer zu erkennen sein. Es ist ein Unterschied, ob die Rechtsverletzung offensichtlich ist, oder nicht. Wir haben uns die Abmahnung angesehen. Es muss auch der Aufwand zumutbar sein, der notwendig ist, den ort der Rechtsverletzung zu finden. Da die reale Abmahnung – K9 – nicht ausreichte. Es wurde keine URL genannt. Wenn es um den Blog-Eintrag geht, muss auch die Unter-URL genannt werden. Das Verfahren muss möglich einfach sein, die Rechtsverletzung zu finden. Es wird gefragt, hat die beklagte einen Wortfilter.

Vorsitzende: Wir wissen, was ein Wortfilter ist. Wir haben die Frage verworfen, weil wir den Filter als nicht notwendig erachten. Man braucht den Kontext. Beim Blog muss die Unter-URL genannt werden. Bei den Kommentaren die Uhrzeit, der Name. Hier haben wir gar nichts – K9. Dann haben wir noch die K11. Erst bei K23. Da haben wir ein hinreichendendes Konkretisieren geordert. Es stellt sich die Frage, war noch verbreitet worden. Die Beklagte sagt, im neuen Blog nicht. Wenn man unterstellt, dass identisch eingestellt wurde, .. . Der BGH hat angeregt, dass es konkret erkennbar sein muss. Kann nur diese Äußerung betreffen. Die Rechtsverletzung muss erkennbar sein. Hier ist es nicht so. Wir würden wohl die Unterlassungsverpflichtungserklärung bei beiden Äußerungen bejahen. Aber es stellt sich die Frage, on die Rechtsmäßigkeit gegeben ist. K9, K11. Da sind nicht sämtliche Äußerungen, die hier streitgegenständlich sind, genannt. Die Beklagte hätte v ergleichen müssen. Wir haben einen Schriftverkehr. Der wurde nicht unterbrochen. Wir hatten in einem anderen fall entschieden, .... Die Schreiben kamen nacheinander. Einen solchen Fall haben wir hier nicht. Es ist komplizierter. Es heißt, ein ergänzendes Schreiben vom 17.06.13. Wir haben kein Schreiben vom 17.06.13 gefunden. Vielleicht ging es um ein Mail vom 17.06.13. Die Beklagte hätte im Ergebnis zuordnen müssen. Wir haben natürlich überlegt, abgewogen. Welcher Seite ist was zuzumuten. Kläger ... URL ... das ist ... .Dadurch wurde es in der Tat unübersichtlich. Wir würden die Klage abweisen. Es ist unstrittig, dass gelöscht wurde. Hatten nicht gelöscht. So jedoch spätestens mit dem Einreichen der Klage.

Klägeranwalt Fischer: Sie können sich vorstellen, dass wir das anders sehen. ... Haben danach versucht, konkreter zu werden. ....- Weil die Beiträge der Grundlage entbehrten.

Vorsitzende: Die Beklagte hätte fünf Schreiben nebeneinander legen müssen.

'Klägeranwältin Irion: ... . ' Vorsitzende: Wir müssen jetzt entscheiden. Für uns nachvollziehbar, was sie gemacht haben. Das Gute ist, es ist gelöscht.

'Klägeranwältin Irion: Können wir einmal unterbrechen. ' Die Klägerseite verlässt den Gerichtssaal. Rechtsanwältin Irion nach Wiedereintritt: Wir kölnnen Sie erfreuen.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Klägervertreterin erklärt, auf Grund der Hinweise des Gerichts auf GRUZR 2013, S. 311 nehmen wir die Klage zurück. Die Beklagtenseite stellt Kostenantrag.

'Google-Anwältin Heymann: Wir hätten gerne in Protokoll, die Hinweise des Gerichts.

Vorsitzende: ... Die Beklagte hätte auf den konkreten Ort der Veröffentlichung deutlicher hinweisen müssen. Das betrifft die Anlagen K9 und K11. Zur ANLAGE k“§ DÜRFTE DER Hinweis ausreichend gewesen sein. In dem hier zu entscheidendem Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass die weiteren Äußerungen aus den Anlagen K9 und K11 nicht hinreichend genau genannt wurden. Es fehlten die URLs. Das mag nicht in jedem fall notwendig sein. Sauf grund der zahlreichen Schriftsätze der Parteien und der zahlreichen inkriminierenden Äußerungen war das hier jeweils erforderlich.

Beschlossen und verkündet: Der Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte zu bei einem Streitwert von € 100.000,- tragen.

______________

12:30

Hope Hearts GmbH ua. vs. Mathias Kindt-Hopffer 324 O 216/13

Am Richtertisch saßen wieder die Vorsitzende Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richterin Barbara Mittler.


Geklagt wurde gegen Mathias Kindt-Hopffer den Informanten der streitgegenständlichen Äußerungen. Vertreten wurde der Beklagte von Rechtsanwältin Katrin Schindler

YouTube : bad video ID !
Vorsitzende: Es geht um Äußerungen in verschiedenen Blogs. Vorgeworfen wird, dass Sie es selbst eingestellt und die Blogs selbst betrieben haben. Wir müssen und Gedanken machen um die Passivlegitimation. Der Blog wird anonym betrieben. Die Kläger müssen viel mehr vortragen. ... Der Beklagte sagt, es geht nur um eigenes Erleben seiner Tochter. ... unstreitig ... betreiben. MKA wie ... Es geht schon um Frau M. und Frau H. Ist Freundin. Auch bei denen ist es unstreitig. Es stellt sich die Frage, reicht das uns? Wir würden bejahen. OLG sagt reicht nicht (Az. 7 W 62/12 -> 324 O 451/11. Wir möchten vermeiden, dass OLG aufhebt. Halten es aber für sehr naheliegend. Halte es nicht für ausgeschlossen, dass Frau H. nicht eingestellt hat. Werden Beweis erheben. ... Lissen, Hessel werden gehört. Halten Beweis für ausreichend. Wir haben einen schlüssigen Beweisantrag. Es ist nicht schön, was da läuft im Internet. Sie sind beteiligt.

Beklagtenanwältin Schindler: Streite nicht an, dass es sich im Internet befunden hat. Aber der Beklagte war es nicht, der das in den Blog gesetzt hat,

Vorsitzende: Gaben Sie die Informationen weiter zur Veröffentlichung?

Mathias Kindt-Hopffer: Ja.

Vorsitzende diktiert: Der Beklagte erklärt, ich bestreite, dass ich die Informationen weiter geben.

Mathias Kindt-Hopffer: Ja, so ist es.

Klägeranwalt Fischer: Der Beklagte hat geschrieben, dass die Tochter ... Handy ... ... die ersten drei Blätter. Die Umlaute sind nicht ausgeschrieben. Auch auf Seite 4. Urlaubszeit ... Umlaute sind nicht ausgeschrieben. Seite 8 steht: Mathias ist heute Nacht aus dem Urlaub zurückgekehrt. ... Das weist deutlich darauf hin, dass der Beklagte da aus dem Urlaub kam.

Richterin Mittler: ... .

Mathias Kindt-Hopffer: Es gibt Informationen, dann Copy Paste. Wenn ich was weiter gebe. Da gibt es die Eigentümlichkeiten dieses Schreibens. Habe das jemanden gegeben. Meine Frau hatte auch Interesse. ..

Beklagtenanwältin Schindler: .. darüber reden ... .

Vorsitzende fragt: Ihnen war klar, dass es veröffentlicht wird? Haben Sie die Äußerung noch Mal gesehen?

Mathias Kindt-Hopffer: Ich besitze eine Kassette. 1,5 Stunden. Es sind Prügel angedroht worden in der Therapiesitzung.

Richterin Mittler: Sind das die von Ihnen erstellten Texte.

Mathias Kindt-Hopffer: Teilweise kopiert, teilweise geändert.

Vorsitzende fragt: Welche sind geändert, welche kopiert?

Beklagtenanwältin Schindler: ... .

Mathias Kindt-Hopffer: Dass da andere Leute mitfuschen, ... .

Beklagtenanwältin Schindler: Hat .... aber was in Blog.

Vorsitzende fragt: War aber weitgehend zur Veröffentlichung bestimmt?

Mathias Kindt-Hopffer: Wir haben einen Stapel eidesstattlicher Versicherungen, die Missstände in der Einrichtung der Klägerin beschreiben.

Vorsitzende diktiert: Nach mehr als zwei Jahren weiß ich nicht mehr konkret, welche Äußerungen ... .

Mathias Kindt-Hopffer: Ist im Google-Cache

Vorsitzende: Wir haben 46 Äußerungen. Wenn Sie sagen würden, welche tatsächlich von Ihnen sind.

Mathias Kindt-Hopffer: Kann die ganzen Dinge zurücknehmen.

Richterin Mittler: Darum geht es nicht. Es geht darum, ob sie noch Material haben.

Mathias Kindt-Hopffer: Weiß ... ist ein Hakenkreuz. Diesen Menschen gibt es nicht. Weiß nicht. Es ist zwei Jahre her.

Beklagtenanwältin Schindler: ... .

Vorsitzende: Wir können versuchen zu rekonstruieren. Weiß aber nicht, ob uns das gelingt.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Klägerseite verlässt ebenfalls den Gerichtssaal.

Die Vorsitzende kehrt lachend in den Gerichtssaal zurück. Die Klägerseite lach ebenfalls.

Vorsitzende: Zum Fall. Habe den Eindruck, man kommt das nicht drum ... . Auch wenn Sie selber nicht eingestellt haben, aber wussten, dass es eingestellt wird. Sie haben auch gesagt, es ist zwei Jahre her. Für die Vergangenheit war es so. Es stellt sich die Frage, was machen Sie in Zukunft. Kann man nicht eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Man kann sich dann nur noch über die Kosten unterhalten. Kostenaufhebung.

Die Beklagtenseite möchte den Gerichtssaal verlassen.

Vorsitzende: Schadensersatz, nein. Bei Ihnen bleibt nichts

Mathias Kindt-Hopffer: Es ist solch ein Ding.

Vorsitzende: Wir haben alle gelacht wegen dem Schild an der Tür. Eine Woche später. Nikolaus oder Kranz war auch eine schöne Idee.

Richterin Mittler verlässt mit der Gerichtsakte den Gerichtssaal.

Klägeranwältin Irion nach Wiedereintritt: Wir haben Rechtsschutz. Brauchen etwas für den Rechtsschutz wie, auf dringendes Anraten des Gerichts.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Insbesondere .,.. Informationen des beklagten ... . Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien sodann den folgenden Vergleich:

1. Der beklagte verpflichtet sich, die aus der Klageschrift vom 26.04.2013 Pkt. I ersichtlichen Äußerungen sowie das in Pkt. II ersichtliche Photo nicht erneut zu verbreiten. Es wird insoweit auf die Klageschrift, die als Anlage zum Protokoll genommen wird, verwiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben
3. Der Klägerseite wird nachgelassen von diesem Vergleich mittels eines Schriftsatzes, eingehend bei Geicht bis zum, 06.12.13 zurückzutreten

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf € 100.000,- festgesetzt. Der Wert der Vergleichs übersteigt den Wert des Verfahrens nicht.

Beim Rücktritt prozessleitende Maßnahmen.

Mathias Kindt-Hopffer beim Weggehen: Danke.

Kommentar

Wir fragen uns, ob dem Beklagten, einem Detektiv, bewusst war, dass seine Kosten € 5.000,- übersteigen.

Für die Anwältinnen ein gutes Geschäft. Immerhin, jeweils an die € 5.000,--.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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