29.08.2017 - AG Ahrensburg - Rechtsgespräch

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen

Berichte im Internet über den 10. Verhandlungstag

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AG Ahrensburg (li), Kanzlei Roß&Partner (mi)

Es gibt im Internet zwei Berichte.

Den einen von der Hamburger Abendblatt-Journalistin Dorothea Benedikt, welche an der Verhandlung teilnahm und fleißig mitschrieb. Das Ergebnis finden wir auch im Internet. „ Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe“

Auch Harald Dzubilla konnte sich nicht halten und schrieb, genauer pöbelte als Satire getarnt, viel Falsches und Unzulässiges. Auch bei diesem „Bericht“ „Verhandlung vor dem Amtsgericht Ahrensburg und weiterhin Ermittlungen gegen den Pöbler aus Großhansdorf“ entpuppt sich Harald Dzubilla als unseriöser Blogger, der mehr das schreibt, was ihm gefällt und gerade einfällt. Gründliche Recherchen sind diesem Werbefritzen offenbar fremd. Ein Manipulator alter Schule, der sich einbildet, mit der Zeit zu gehen. Tatsächlich hat dieser Type seine Nazinähe offenbar noch nicht überwunden.

Wir haben diesen Verhandlungstag protokolliert und bieten das Protokoll des 10. Verhandlungstages (29.08.2017) Interessenten für 10,- € an.

An dieser Stelle sehen wir uns den Artikel von Dorothea Benedict näher an und kommentieren diesen diesmal relativ wahren Artikel.

Den Pöbeleien von Harald Dzubilla widmen wir uns heute ebenfalls und geben dazu unsere Meinung kund.

30.08.2017, Hamburger Abendblatt mit Kommentaren von RS

Hier der Abendblatt-Artikel „ Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe“ von Dorothea Benedikt in vollständiger Kopie. Unsere Kommentare dazwischen.

Ahrensburg: Pöbler droht Geld- oder Freiheitsstrafe

HA-DB Um den feinen Unterschied zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit geht es derzeit vor dem Ahrensburger Amtsgericht

RS Wie so häufig und für Nichtjuristen schwierig zu verstehen um was es juristisch gesehen tatsächlich ging. Denn es ging nicht um den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinungsfreiheit, sondern darum, welche Beleidigungen sind zulässig und von den Meinungsfreiheit gedeckt, welche eben nicht zu lässig.
Es ging ebenfalls darum, welche unzulässigen Beleidigungen sind nicht strafbar, obwohl zivilrechtlich unzulässig.
Dann ging es bei einer Äußerung auch um Verleumdung. Das ist ein anderer Paragraph (§ 187 StGB) des Strafgesetzbuches als der der Beleidigung (§ 185 StGB)
Dass die Äußerungen von Klaus Schädel Beleidigungen sind, war unstrittig. Anders als z,B. bei diesem Kommentar. Beleidige ich Dorothea Benedikt oder nicht wäre strittig.

HA-DB Ahrensburger Richter deutet bei Bestandsaufnahme an, welches Strafmaß angeklagten Großhansdorfer erwartet.

RS Es war weder eine Bestandaufnahme, denn zu den fast 40 Anträgen wurde nichts gesagt, auch nicht zu dem Befangenheitsantrag vom 07.08.17.
Welches Strafmaß Klaus Schädel erwartet, wurde so nicht hat gesagt. Richter Holtkamp: sagte: Man müsste halt rechnen. Bin bei oberhalb 200 Tagessätzen. Grobe Vorentscheidung, es ist jetzt zu viel verlangt, genau zu sein. Wir sind noch nicht am Ende. Einiges hat unterschiedliche Qualität. Ist nur angedacht. Bei der Gruppenzuordnung, vielleicht Freiheitsstrafe. Die Gesamtstrafe wird nicht größer werden als 1 Jahr. Es sind nur Überlegungen, die ich anstelle. Falls, dann zur Bewährung.
„Ist nur angedacht“ ist doch was anderes als „erwartet“.

HA-DB Ahrensburg. Was ist noch Meinungsäußerung und was schon Beleidigung? Mit dieser Frage wird sich der Ahrensburger Richter Paul Holtkamp beschäftigen müssen, wenn er gegen Erwin T. (Name geändert) ein Urteil fällt. Soweit war es aber am Dienstag noch nicht. Dennoch ließ der Richter in einem Rechtsgespräch durchblicken, wie er die Tatvorwürfe bewertet und welches Strafmaß dem wegen Beleidigung angeklagten Großhansdorfer (58) droht.

RS Das habe ich oben kommentiert. Verzichte auf Wiederholung.

HA-DB Wie berichtet, wurden bereits alle Tatvorwürfe fallen gelassen , in denen T. seinen Erzrivalen, einen Ahrensburger Blogger (73), beleidigt haben soll. Der Grund: Bei gegenseitigen Beleidigungen bleiben beide straffrei. Damit blieben 26 weitere Taten, deren Aufklärung größtenteils simpel sei, so der Richter: "Es gibt umfangreiches schriftliches Material, was zweifelsfrei von Ihnen stammt."

RS Nicht alle Tatvorwürfe, welche fallen gelassen wurden, betrafen Harald Dzubilla. Ein Tatvorwurf, die Tat 1, betraf den Rechtsanwalt Tomas Roß. Ist ebenfalls fallen gelassen worden. Bei diesem Tatvorwurf konnte die Zeugin, Richterin Grawe, nicht bestätigen, dass es die verfolgte Äußerung gab.
Harald Dzubilla ist herauskatapultiert worden nicht nur wegen der Aussichtslosigkeit, seinen Strafanträögen Genüge zu tun, sondern auch deswegen, weil damit die Verteidigung von Klaus Schädel enorm erschwert wurde. Klaus Schädel hatte keine Möglichkeit, Harald Dzubilla zu befragen. Eine Befragung dieses Pöblers hätte, auch wenn er als Zeuge gelogen hätte –was er bei der Befragung durch den Richter und den Staatsanwalt auch tat – zu Tage gebracht, welche rechtsmissbräuchliche Rolle der Rechtsanwalt Tomas Roß, und einife Ruchter in des Ahrensburger Cause „Klas Schädel“ speilten nund möglicherweise noch spielen. Das galt für Richter Holtkamp offenbar zu verhindern. Jetz hat er es etwas leichter Klasu Schädel zu verurteilen., ob wohl die Ursachen bei Harald Dzubilla, einigen Rechtsanwälten und einigen Ahrensburger Richterinnen und Richter zu suchen wären. Das tut Richter Holtkamp bis jetzt nicht.

HA-DB In zahlreichen Fällen sei eine Beleidigung nachweisbar

RS Diese Überschrift ist schlicht falsch. Dass die verhandelten Äußerungen Beleidigungen darstellen ist unstrittig. Darum geht es nicht.
Es stimmt, dass Richter Holtkamp meinte, die Beleidigungen sind nachweisbar. Allerdings in dem juristischen Sinn, dass diese tatsächlich juristisch gesehen auch stattfanden. Da Klaus Schädel zu den Beweisen nicht sagt, muss Richter Holtkamp nachweisen, dass alle Schriftsätze, E-Mail etc. tatsächlich von Klaus Schädel stammen. Ob Richter Holtkamp das gelungen ist, ist strittig. Richter Holtkamp meinte ja, es ist mir gelungen.
Allerdings bedarf es einer formal juristischen Prüfung, ob das tatsächlich der Fall ist. Bisher sind es nur Indizien bzw. Zeugenaussagen vom Hören-Sagen her.

HA-DB Als weniger einfach bezeichnete der Richter die Bewertung der Taten und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Danach kann Kritik auch polemisch und überspitzt sein." Entscheidend sei, welchen Sachbezug es gab. Dafür ging der Richter jeden Tatvorwurf durch und gab eine Einschätzung ab. So könnte eine Äußerung von T., eine Richterin solle in ein Zimmer gesperrt werden, in das Staub geblasen werde, als Beanstandung eines richterlichen Verfahrens von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Doch die Äußerungen gegen die Richterin, die in einem Zivilverfahren nicht im Sinne von Erwin T. entschieden hatte, gingen weiter: Ihr sollte mit dem Hammer auf ihren Kopf geschlagen werden. Holtkamp: "Hier muss zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden."

RS Das ist richtig beschrieben. Darüber wird gestritten werden.

HA-DB Bei anderen Tatvorwürfen gab es für die Bepöbelungen jedoch keinen Sachbezug. Somit sei in zahlreichen Fällen eine Beleidigung nachweisbar und deswegen rechnet der Richter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr.

RS Das stimmt wieder so nicht. Den Sachbezug sah Richter Holtkamp schon bei fast allen Beleidigungen, war aber noch nicht fertig mit der Betrachtung im Kontext. Diese Srbeit muss er noch leisten.

HA-DB Ob nach dieser Bestandsaufnahme weitere Zeugen benötigt werden, müssen Ankläger und Angeklagter bis zum nächsten Termin am 13. September entscheiden.

RS Stimmt so auch nicht. Richter Holtkamp benötigt nach den jetzigen Stand seiner Erkenntnis keine weiteren Zeugen. Sieht er sich die noch nicht beschiedenen Anträge und das Befangenheitsgesuch von 7.08.17 – hat es noch nicht gelesen – an, kann es durchaus sein, dass Richter Holtkamp seine Meinung ändert.
Ob neue Zeugen gehört werden oder nicht hängt ab von Klaus Schädel, ob er überzeugend neue Zeugen bzw. weitere Befragung beantragt. Es liegt in der Hand von Klaus Schädel, nicht in der Macht des Richters Holtkamp, möchte er nicht Willkür schalten walten.

HA-DB Erwin T. sagte offenbar in der Hoffnung auf einen Freispruch: "Ich verpflichte mich, gegenüber anderen nicht mehr so etwas zu sagen – außer gegen ..." Dann nannte er seinen Erzrivalen und einige Anwälte.

RS Harald Dzubilla ist nicht Schädels Erzrivale. Das scheint nur so.
Zu Harald Dzubilla im nächsten Absatz. Aber ersat nach dem Kaffeetrinken

Harald Dzubillas Pöbeleien mit Kommentaren von RS









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