28 O xxx/09 - 21.04.2010 - GEMA kann nichts beweisen - Vergleich

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BUSKEISMUS


Bericht


GEMA vs. Gaststätte

21.04.10: GEMA vs. Gasstätte font color="#800000">28 O xxx/09

Corpus Delicti

Soweit die Pseudoöffentlichkeit das Juristen-Deutsch verstehen konnte, ging es um eine Forderung der GEMA über 9.425 € wegen einer unangemeldeten Tanzveranstaltung, die in einer Kölner Gaststätte stattgefunden haben soll. Die GEMA fordert deswegen von der Gaststätte die Zahlung gemäß ‚Diskothekentarif’.

Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht Reske
Richterin am Landgericht
Richterin am Landgericht

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei xxx pp. Rechtsanwältin
Beklagtenseite: Kanzlei xxxx; Rechtsanwalt

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.04.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Hagen Matthaei und Rolf Schälike

Pseudoöffentlichkeit: Guten Morgen. Der Gruß zum Eintritt wird nicht erwidert. Der Saal ist völlig leer. Dass man die neue Pseudoöffentluichketi aber zur Kenntnis genommen hatte, wurde im Laufe der Verhandlung klar, als diese ab und an Blicke aus dem Richterkollegium trafen. Die öffentlichen Verhandlungen finden wohl eher selten tatsächlich unter den Augen der Öffentlichkeit statt.

Mit einiger Verspätung erschien die klagende Partei, eine junge Rechtsanwältin und – vermutlich – eine Mitarbeiterin der GEMA, deren Namen der Pseudoöffentlichkeit im Verborgenen blieben. Beide wurden freundlich begrüßt. Keine mit Namen. Man kennt sich offenbar. Die Pseudoöffentlichkeit wurde das Gefühl nicht los, dass es der GEMA lästig, vor Gericht zu erscheinen.

Schweigen in den nächsten Minuten.

Die Gegenpartei, vertreten durch einen Rechtsanwalt, erschien, ebenfalls mit deutlicher Verspätung. Der Rechtsanwalt wurde ebenfalls freundlich begrüßt. Auch hier: keine namentliche Begrüßung. Man kennt sich ...

Die Verhandlung wurde - endlich - durch Richterin Reske eröffnet. Zu den Verspätungen der Parteien fiel kein Wort.

Beklagtenanwalt wehrte sich gegen diese Behauptung und zeigte sich empört: Es habe gar keine Tanzveranstaltungen stattgefunden.

Die junge Anwältin der GEMA leise, aber eindringlich: In der Gaststätte sind ab einem bestimmten Zeitpunkt Tische und Stühle beiseite gerückt worden seien, um tanzen zu können.

Beweisen konnte sie dies jedoch nicht. Kein Zeuge. Kein Beleg. Nur ein Foto. Dies monierte laut die Gegenpartei.

Anwalt der Gaststätte höflich, zeigte sich aber weiterhin empört angesichts dieser unbewiesenen Mutmaßung.: Auf den vorliegenden Fotos sind einige Personen rauchend auf der freien Fläche zu sehen seien. Sonst nichts.

Es stellte sich die Frage: Also Tanz oder kein Tanz?

Souverän wies Richterin Reske auf die Möglichkeit eines Vergleichs hin, um in der Sache endlich weiterzukommen.

Die GEMA-Seite zeigte sich von der Idee eines Vergleichs angetan – der Anwalt der Gaststätte ebenfalls. Eine Lösung schien in Sicht.

Anwalt der Gaststätte unterbricht das Protokolldiktat: Ich bitte um Widerruf. Wir möchten im Zweifelsfall von diesem Vergleich zurücktreten können. Derzeit seien die Verantwortlichen alle unterwegs. Man wisse ja, das europaweite Flugverbot... Einer der Parteien sei vermutlich in Brasilien – oder sonst wo...

Ohne weiteren Kommentar nahm Richterin Reske dies ins Protokoll auf, las den Inhalt des Protokolls nochmals vor, fragte den Rechtsanwalt der Gaststätte äußerst höflich nach seinem Terminwunsch für die nächste Verhandlung. Danach wurde die Angelegenheit auf Mai verschoben.

Kommentar

Für den unbedarften Zuschauer, stellt sich die Frage: Warum hatten sich die Parteien getroffen? Hätte das alles nicht vorher telefonisch geklärt werden können? Wie viele Fälle verlaufen derart ineffizient? Was kostet das den Steuerzahler?

Das Volk, in dessen Namen ja Recht gesprochen wird, hätte ohne diesen Besuch im Kölner Landgericht nicht erfahren, dass Geld des Steuerzahlers verschleudert wurde.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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