28 O 525/10 - 10.11.2010 - Kanzlei Boehmert & Boehmert nimmt den Antrag zurück

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Pseudoöffentlichkeit hat nicht mitbekommen, um was gestritten wurde. Geheimjustiz eben.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Kann eine andere Firma sein, nicht die Antragsgegnerin

[bearbeiten] STOKKE AS vs. Wohnstyle GmbH u.a.

Landgericht Köln Az. 28 O 525/10 STOKKE AS vs. Wohnstyle GmbH u.a.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richter: Müller

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Löhde Lea Schmidt – Hollburg & Witte
Beklagtenseite: Kanzlei Boehmert und Boehmert

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Richterin Reske: ... Erledigungserklärung ... Feststellungsklage ... es ergibt sich jetzt das ... zusätzlich reinkommt ... streitig oder unstreitig ... nicht in der Funktion in ... wir meinen, es dürfte nicht erledigt sein ... Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ... Unterlassungsanspruch ... Carlo 1 ... meinen wir mit der Kerntheorie ... Zwangsvollstreckung ... ändert sich ... Carlo 1 ... sehen wir eigentlich auch nicht ... ja, Sie haben ... Ehefrau ... ein bisschen spekulativ ... der Firma ... der Abgemahnte braucht nicht zu antworten, wenn ... nicht gegeben ist ... letztendlich wieder angekommen.

Beklagtenanwalt: ... wenn Carlo 3 ...

Richterin Reske: ... es ist natürlich in gewisser Weise ...

Klägeranwalt: ... nachvollziehen ... als Geschäftsführer ... steht nicht ... außerdem ... und Streit ...

Richterin Reske: ... natürlich auch den Vortrag ... der Geschäftsführer ... auch der deutschen ... dem Kern nach ...

Klägeranwalt: ... kann ich ja mal vorlesen!

Richterin Reske: ... Streitwert definiert ...

Beklagtenanwalt: ... kommen wir zu dem Ergebnis ... Verletzungshandlung ... jede einzelne zu ... den Carlo 1 ... Problem wegen der Verletzungshandlung ...

Klägeranwalt: ... Kenntnis davon ...

Richterin Reske: wie gesagt ... dass ich das austauschen kann ... ist es doch in jedem Fall ... da hatten wir gesagt ok ... andere Verhältnisse ...

Beklagtenanwalt: Sie haben ja schon ... in den verschiedenen Varianten Erkenntnis ... oder sind wir schon ... anhand des ... Kerntheorie ... Erkenntnis ...

Richterin Reske: ... dann kommen wir vom Streitgegenstand runter.

Klägeranwalt: ... sowohl die Ehefrau ... unter dem Haftungsdeckmantel ...

Richterin Reske: Wie gesagt, ist mir im Laufe der ... dass wir entscheiden müssen ...

Klägeranwalt: ... Abmachung gesagt ... ich versteh´ auch nicht ... Carlo 1 und Carlo 2 ... überhaupt keinen Sinn.

Beklagtenanwalt: Sie haben den falschen Stuhl erwischt. ... damit man meint ...

Richter Büch: ... möglicherweise ausgelöst ... aber das ändert an diesem Verfahren nichts. ... ZPO insofern ... ... unschön ist ... Feststellung ...

Richterin Reske: ... ja also ich ... Sollen wir entscheiden ... ist es jetzt so oder ist nicht so.

Klägeranwalt: ... Kosten ... ausgelöst werden ...

Beklagtenanwalt: ... darum spreche ich Sie ja an.

Klägeranwalt: Meine Mandantin möchte einfach ...

Beklagtenanwalt: Sie ziehen den Schlussstrich ...

Klägeranwalt: Ich kann in diesem Verfahren nur Abweisung beantragen ...

Richterin Reske: ... Kosten Gegenstand sein.

Beklagtenanwalt: ... der die Erledigungs...

Richterin Reske: ... Rechtsauffassung erhalten ...

Beklagtenanwalt: ... Erledigungserklärung ...

Richter Büch: ... Unterschied besteht darin ... anzufechten wäre. ... Streitwert ohnehin ...

Richterin Reske: Sie erklären also ...

Klägeranwalt: ...

Richterin Reske: ... Antrag zurücknehmen ...

Richter Büch: ... 1. Instanz ... nur Gerichtsgebühren ... Verhandlungsgebühren ... die Gerichtsgebühren ... kann man leicht rechnen ... lohnt sich nur dann ...

Richterin Reske: ... OLG ...

Hier wurde das Verfahren unterbrochen.

Der Klägeranwalt verlässt den Raum um sich abzustimmen.

Zwischenzeitlich wurde allgemein der Stand der Renovierungsarbeiten des Hauses („ ... wie schön und besser alles wird ... „ erörtert.

Fortsetzung der Verhandlung.

„Richterin Reske: (diktiert) ... der Prozessbevollmächtigte erklärt, ich nehme den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück ... . Kosten der Antragstellerin auferlegt, weil sie den ... der Streitwert ... 200.000 € ... ... ...

Das Diktat erfolgte mit leiser Stimme. Starke Nebengeräusche durch eintretende Rechtsanwälte, Taschenklappen, Gemurmel zwischen den Anwälten usw.

[bearbeiten] Kommentar

Bei diesem Verfahren waren viele Störungen gegeben. Ob das mit dem anstehenden Martinstag und/oder mit der Eröffnung der Karnevals-Session in Köln zu tun hatte, konnte nicht sicher festgestellt werden.

Im Geiste trugen alle Beteiligten Karnevalskappen. Damit war es vergnüglich!

Die Pseudoöffentlichkeit musste alledings trotzdem sehr angestrengt lauschen.

[bearbeiten] Kommentar


Ist das gute Werbung mit der Kanzleie Boehmert & Boehmert?
Vielleicht ist es besser, das Video aus dem Netz zu nehmen!!

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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