28 O 337/10 - 28.07.2010 - Pseudoöffentlichkeit versteht Bahnhof

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Urheberrechtsverletzung durch die unbekannte Beklagte durch Verwendung von Bildern in ihren Schulungsunterlagen

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Euroweb Internet GmbH vs. unbekannt

Landgericht Köln Az. 28 O 337/10 Euroweb Internet GmbHl vs. unbekannt.

Die Abschrift der Terminrolle war umständlich, da die Anwälte sich dauernd informieren wollten und die Abschrift dadurch unterbrochen wurde. Dadurch wurde der Name der Beklagten zu Punkt 2 der Terminrolle nicht notiert.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht Reske
Richter am Landgericht Grewe (?)
Richter Müller

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Berger u.a.; Rechtsanwalt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Michael Evert

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Landgericht Köln Az. 28.07.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Die Vorsitzende stellte zunächst fest, dass die beteiligten Parteien anwesend, bzw. vertreten waren. Der Geschäftsführer der Beklagten war neben seinem Rechtsanwalt ebenfalls erschienen.

Zur Eröffnung des Verfahrens übergab der RA der Beklagten ein Schriftstück an die Vorsitzende und den RA der Klägerin.

Vorsitzende Richterin Frau Reske: ….vielleicht lange gebraucht...

Klägeranwalt: Termin war der 5.7.

Vorsitzende: es geht um Vertragsstrafe...Unterlassung ... was ist überhaupt benutzt worden...Bilder mehr nicht...Vertragsstrafe...

Klägeranwalt:...wir meinen ...Kosten......der einfache Teil...

Vorsitzende Zweitens...Unterlassungsantrag......positive Entscheidung...eingereichte Urkunde.. Nur die vier Seiten oder....exemplarisch.

Klägeranwalt: ... neu verhandelt ... beschränken auf vier Fälle ... in Düsseldorf. .. das Nachspiel... Unterlassungsverpflichtung...soweit bekannt ist... Stufenklage, wenn wir Informationen ... rechtskräftig vor ... Berufung.

Beklagtenanwalt: ...nicht bekannt ... nicht eingelegt worden ... man kann sogar ... erlaubt ist...

Vorsitzende: ..angegeben...wir gehen davon aus...Schulungsunterlagen ... Frage, ist das Ganze schutzfähig...auch... Teile... urheberrechtlich... sehen wir so nicht... denn Schlagwort...wirtschaftliche Erkenntnis...

Klägeranwalt:...Schutzfähigkeit der Kombination...seit 15 Jahren...erheblicher Aufwand ... Aussage frei.. Schulungsunterlagen ... kreative Leistung...

Vorsitzende: ... da haben Sie Rech ... anders in diesem Zusammenhang...

Klägeranwalt: .. .falscher Vergleich ... Werbung ... ausdrücklich betonen...

Vorsitzende: ... angewandte Kunst...

Klägeranwalt:.. ist .nicht Werbung ... zur Schulung von Teilnehmern...

Beklagtenanwalt: ...dazu benutzt ... um Akquise zu machen.

Vorsitzende: ... letztendlich ... warum muss man das nachmachen...

Beklagtenanwalt:...Anspruch ... Recht, das nur wir haben ... anderer Meinung ... hier eigenständig ... Wettbewerbsrechtliche Eigenart...aufzubauen .. ... isches Konzept ... warum nicht...

Vorsitzende:... wir erkennen das...umgekehrt...müssen nachberaten .. .in Konkurrenz keine Notwendigkeit auf diese Unterlassung...

Beklagtenanwalt:...Darstellung sehr unterschiedlich ... hat das absolute Monopol ... alles ... ob über Dänemark oder Deutschland...der Limitid kann das völlig egal sein...geht das über die Ltd.

Klägeranwalt: ...in jedem Land ein Kooperationspartner...über Dänemark illegal...unzulässigerweise...ein legitimes Interesse

Beklagtenanwalt: Auch das ist falsch ...

Vorsitzende: Wir bewegen uns weg...

Beklagtenanwalt: ...ob...wo es nicht... Sie (zum Klägeranwalt) haben keine ... Bindung

Vorsitzende: ...verwirrt sein dürfte...vergleichen ... gegenseitige Kostenanrechnung ... Sache beerdigt.

Beklagtenanwalt: Nein.

Vorsitzende:... warum eine Unterlassungserklärung, aber dann ...

Klägeranwalt: ... unsere Unterlagen sollen nicht verwendet werden. Das darf jawohl nicht wahr sein ... Die E-Mail war falsch gewesen. Was hindert Sie daran, .. .ein für allemal. .. nichts damit zu tun haben

Vorsitzende: Beklagtenseite ... Verpflichtungserklärung ...

Klägeranwalt:... wenn sichergestellt wird, das alle sich nicht wieder hier treffen … … nicht mehr verwenden, auch nicht in modifizierter Form... .mit London kommunizieren alle ... strafbewehrt abgesichert...

Vorsitzende:... Die Inhalte sind nicht übernommen ... wissenschaftliche Erkenntnisse ... muss völlig klar sein...

Klägeranwalt::...kein Problem ... dass unsere Unterlagen nicht ...

Beklagtenanwalt: ...

Klägeranwalt: … e gesamte Darstellung...

Vorsitzende: ...wenn man wissenschaftliche ... ich will das nur sagen ... ... übernehmen

Beklagtenanwalt: ...

Klägeranwalt: ...nicht unsere Sache ...

Vorsitzende: … nicht ...

Klägeranwalt: ... andere Form ...Vorschlag.: Sie haben Berufung eingelegt ... vorsorglich längere Spruchfrist...

Beklagtenanwalt:...im Kern sind wir uns einig...

Vorsitzende: ...wenn wir heute telefonieren ... wird nichts bringen ... wenn wir das beseitigen lassen ... Wir haben ja Zeit...

Vorsitzende: (Diktat ) ...einschließlich der Möglichkeit einer gütlichen Einigung ... der Kläger stellt das... die Darstellung exemplarisch... weiter nehmen die Parteien ... Düsseldorf eingelegt ... Eine gütliche Einigung mit... heute... nicht ... Ein Vergleich selbst...oder der Bevollmächtigte der Klägerin ... zu Ziffer... ohne das Wort „exemplarisch“... der Bevollmächtigte der Beklagten. ... Beschlossen und verkündet: 1. Beiden Parteien wird ... bis zum 01.09.2010, ob eine Einigung getroffen werden kann ... Einwurf

Beklagtenanwalt:... ich bin nicht ganz sicher. Text des bisherigen Diktats nochmals verlesen...nach § 218... die Klagen bis 15.09.2010 ... das müsste aber reichen. Oder eine Woche weniger? ….

[bearbeiten] Kommentar

Diesen Bericht erhielten wir von einem unbedarften Zuhörer. Mehr kann die Pseudoöffentlichkeit nicht verstehen. Es bleibt ein absurdes Theater. Auch in Köln.

Der unbedarfte Beobachter bekommt nicht einmal mit, ob es sich um eine Pressesache handelt.

Vorsitzende: Welche Pressesachen heute anliegen, sage ich Ihnen nicht. Sie müssen die Pressestelle fragen.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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