28 O 1005/11 - 06.01.2012 - Insolvente Großbaeckerei und Firmeneigentuemer klagen gegen einen Arbeiter

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Wallraff arbeitete 2008 verdeckt bei der Gebr. Weinzheimer GmbH, welche billige Brötchen für LIDL liefere. Wallraff berichtete über fehlende Reparaturen und Verbrennungen der Mitarbeiter. Darüber gibt es ein Buch und einen Dokumentarfilm sowie Fernsehauftritte von Wallraff.

Gegen den Firmeneigentümer von Gebr. Weinzheimer GmbH läuft ein Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Beklagte – Betriebsratsvorsitzender - behauptete in einem TV-Interview, dass es Mangel und Mängel an Sicherheitshandschuhen gab. Diese hatten Löcher, man bekam keine neuen. Außerdem wäre die Arbeit in der Großbäckerei moderne Sklaverei gewesen.

Dagegen wehren sich der Betrieb und der Firmeneigentümer und bitten um Bestrafung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Gebr. Weinzheimer GmbH & Co. KG u.a. vs. Alban Ademaj 28 O 1005/11

Landgericht Köln: Gebr. Weinzheimer GmbH & Co. KG u.a. vs. Alban Ademaj 28 O 1005/11

Das war der das zweite Wallraff-Verfahren am heutigen ersten Zensurtag beim Langgericht Köln.

Das erste Wallraff-Verfahren: [28 O 999/11 - 06.01.2012 - Günter Wallraff wird zum Vergleich gezwungen|28 O 999/11]]

Das dritte Wallraff-Verfahren 28 O 968/11.

Richter

Vorsitzende Richterin: Margarete Reske
Richter am Landgericht: Dr. Robertz
Richter am Landesgericht Dr. Strunk

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höcker Rechtsanwälte; Kachelman-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, RA Engel

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp; Alban Ademaj persönlich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.01.2012: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die Vorsitzende: Herr Jipp, die Originale von Ihnen, .....(Schriftsätze und eidesstattliche Versicherungen werden ausgehändigt.)

Die Vorsitzende: Der Antrag ist insofern fehlerhaft, weil der Bericht vom 20.10.11 stammt.

Kläger-Anwalt Engel: Richtig.

Die Vorsitzende: Aktivlegitimation des Klägers zu 1. Es ist immer so, wenn es um juristische Personen geht, ist es so, dass die Rufbeeinträchtigung beseitigt werden kann. Es ist natürlich so, dass ... nicht nur die Verfügungsklägerin zu 1), die GmbH, sondern auch die KG zugemacht hat, dass der Firmenname aber manchmal überlebt. Gebäude bewirkt nicht automatisch unternehmerische Identität. Ist gerügt worden. Erkennbarkeit ist auch gerügt worden, aber die nehmen wir an.

Zu Löcher in den Handschuhen. Der Verfügungskläger versichert an Eides statt, dass solche Handschuhe aussortiert wurden. Es hab zu jeder Zeit ausreichende Handschuhe. .... . Der Antragsteller räumt ein, dass es aufgrund Abnutzung löchrige Handschuhe gab, wurden aber immer ausgetauscht. .... eidesstattliche Versicherung des Verfügungsklägers ist sehr dünn. Wie konnte man gewährleisten, dass das Herausnehmen der Handschuhe sichergestellt war? Wie wurde das kontrolliert? Sehen aber auch Darlegungslast bei der Gegenseite.

Klageantrag zu b): ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Entschuldigung, da möchte ich gerne ...

Die Vorsitzende: Können sie auch, ich führe gerade in den Sachstand ein.

Klageantrag zu b) ..... Nicht herabsetzend, .... Es kommt also auf die Handschuhe an. Eidesstattliche Versicherung steht gegen Eidesstattliche Versicherung.

Beklagten-Anwalt Jipp: Diese eidesstattliche Versicherung ist nicht dazu geeignet, wie sie ausgetauscht wurden. Wie er zu dieser Erkenntnis gekommen ist, wäre das Mindeste gewesen.

Die Vorsitzende: Die neue eidesstattliche Versicherung verhält sich zu dem ... der Handschuhe nicht.

Kläger-Anwalt Engel: Arbeiter mit löchrigen Handschuhen konnten ins Büro gehen und dort ein neues paar Handschuhe bekommen. Ist nicht in der eidesstattlichen Versicherung.

Kläger-Anwalt Höcker: Handschuhe bekommen Löcher. Vier eidesstattliche Versicherungen, dass es ausreichende Handschuhe gab und aussortiert wurde. Der Antragsgegner lehnt sich sehr weit aus dem Fenster, man kann es nur so verstehen, dass es überhaupt keine ...

Die Vorsitzende: Entschuldigen sie mal!

Beklagten-Anwalt Jipp: Keine Aussage über löchrige Handschuhe!

Kläger-Anwalt Höcker: Der Antragsgegner erweckt den Eindruck, dass es des Öfteren vorgekommen ist, dass er keine intakten Handschuhe bekommen konnte ... .. intakte ...

Beklagten-Anwalt Jipp: „Intakte“ steht da nicht, Herr Hoecker.

Kläger-Anwalt Höcker: Stand bei .... es gab ausreichend Schutzkleidung. (Beruft sich auf eine eidesstattliche Versicherung eines Herrn B und eines Herrn S.)

Beklagten-Anwalt Jipp: Der Herr S., der unter Betreuung steht, ist geistig behindert.

Kläger-Anwalt Höcker: Das gehört nicht hierher.

Beklagten-Anwalt Jipp: Er steht unter dem Einfluss ihres Mandanten.

Die Vorsitzende: Wir haben Herrn Ademaj da. § 145 ZPO: Befragung zur Aufklärung. Die Gegenseite sagt, man konnte ins Büro gehen und welche holen. Sie müssen sich nicht äußern, aber wenn sie bereit sind? Gab es ein Regal?

Beklagter Ademaj: Nein. Waren im Büro. Es hieß: „Passt auf die Handschuhe auf, oder kaufen Die sich doch selber neue!“ Der Herr B. kann das gar nicht bezeugen, war doch gar nicht auf dieser Seite. Zum Schluss war das Büro sogar komplett abgeschlossen, mussten anrufen.

Kläger-Anwalt Engel: Wer hat ihnen denn die Handschuhe verweigert und mit welcher Begründung?

Beklagter Ademaj: Der Herr .... „Kosten Geld!“

Die Vorsitzende: Wie oft sind sie da reingegangen?

Beklagter Ademaj: Mindestens zweimal. Wenn die einen jedes Mal abwimmeln ...

Kläger-Anwalt Engel: Ich möchte noch Ausführungen zu Ziffer b) machen. OLG Dresden-Entscheidung September 2011, Äußerung, arbeitsrechtlich ... in einem Betrieb grenzen an Sklavenarbeit, ist zulässig, und engen Umständen. Die Äußerung des Herrn Alban (gemeint ist Ademaj, stand falsch auf der Temrinrolle) geht wesentlich weiter, hat gesagt war Sklaverei.

Kläger-Anwalt Höcker: Geht in Richtung eines strafrechtlichen Vorwurfs. Sklavenarbeit ist verboten.

Beklagter Ademaj: Wie soll man das anders nennen?

Beklagten-Anwalt Jipp: Kenne das Urteil. War da auf Antragsgegner-Seite ... Menschenverachtend. Beschreibung für menschenverachtenden Umgang mit Arbeitnehmer.

Kläger-Anwalt Engel: Diese Tatsachen klingen in dem Beitrag gar nicht an.

Die Vorsitzende: Wir haben eine Entscheidung dieser Kammer, dass .. gar nicht.

Kläger-Anwalt Engel: Bestritten, ob ... Einzelfälle.

Beklagten-Anwalt Jipp: Verbrennungen, steht seit zwei Jahren unangregriffen im Buch.

Die Vorsitzende: Wir reden nicht über Sklavenarbeit, sondern über „moderne Sklaverei“.

Kläger-Anwalt Höcker: Ist das gleiche!

Die Vorsitzende: Schwarze aus Afrika importiert.

Kläger-Anwalt Höcker: Immer noch mehr!

Kläger-Anwalt Engel: Zweimal wurden ihnen da ihrer Auffassung nach verweigert.

Die Vorsitzende: Hat er so nicht gesagt, sondern er ist halt nicht mehr reingegangen.

Kläger-Anwalt Engel: Wie haben Sie es ohne Handschuhe gemacht?

Beklagter Ademaj: Mit dem Ärmel.

Kläger-Anwalt Höcker: Haben einen präsenten Zeugen. Einigung müsste mindestens so aussehen .... zähneknirschend .... dass als „Sklaverei“ bezeichnet werden darf. Gut, dann soll er halt weiterhin solche Kraftausdrücke, aber keine Möglichkeit, die Handschuhe auszutauschen.

Die Vorsitzende: Das sagt er nicht, sagt „des öfteren“.

Beklagten-Anwalt Jipp: Wir haben mehrere präsente Zeugen. Können nicht akzeptieren.

Die Vorsitzende: Äußerung im Vergleich fast nicht zu formulieren.

Kläger-Anwalt Höcker: Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, ..... „uns“ ...

Die Vorsitzende: Was sagen Sie dazu, Herr Jipp?

Beklagten-Anwalt Jipp: Leuchtet mir nicht ein.

Die Vorsitzende: Was man tun könnte: Herr Ademeij ist jemand, der demnächst als Zeuge aussagen soll. Ist kein Journalist. Sie können sich verpflichten, bis zum Prozess keine Aussage mehr gegenüber der Presse zu tätigen.

Kläger-Anwalt Höcker unterbricht die Vorsitzende und zeigt auf Wallraff, der mehrfach zu Anwalt Jipp läuft und mit ihm tuschelt, obwohl er nicht Partei ist: Herr Wallraff hat hier nicht mitzuverhandeln! Vielleicht setzen Sie sich mal wieder hin, Herr Wallraff! Ich weiß nicht, wie die Kammer das sieht, dass er hier ständig nach vorne läuft!

Die Vorsitzende: Entschuldigung, HERR WALLRAFF!!

Wallraff setzt sich wieder in die Zuschauerbänke.

Kläger-Anwalt Höcker: Aber wie soll man ...?

Beklagten-Anwalt Jipp: Aber das wäre ja ein Maulkorb.

Die Vorsitzende: Er ist Privatperson. Wir haben eben über die Geschichte gesprochen. Vereinfacht die Situation nicht. Mein Gedanke, für erledigt erklären. Erklärung und man einigt sich über die Kosten.

Beklagten-Anwalt Jipp: Und wie soll diese Einigung über die Kosten aussehen?

Die Vorsitzende: Wir zeihen uns zurück!

Beklagten-Anwalt Jipp: Mein Mandant, sozialer Status. Nur ihr Mandant profitiert. Entspricht Rücknahme. Dann hören wir die vier präsenten Zeugen.

Kläger-Anwalt Höcker: Wird nicht herauskommen (zitiert noch mal falsch).

Die Vorsitzende: Wir ziehen uns jetzt zurück.

Kläger-Anwalt Höcker: Werde das jetzt mit Herrn W. besprechen.

Die Vorsitzende: ...

Unterbrechung, Höcker telefoniert. :

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Haben tatsächliche eine Frage. Die Mitarbeiter an den Bändern, hatten die immer ein Paar am Mann, oder lagen die am Band?

Beklagter Ademaj: Lagen da für alle.

Kläger-Anwalt Höcker: Habe gerade mit Herrn W. gesprochen. Lagen im Büro.

Die Vorsitzende: Würden Beweis erheben wollen. Wenn jeder welche hatte, dann müsste da jeder auch darauf achten. Aber wenn die da so rumlagen...

Beklagter Ademaj: Das Büro hatte auch nicht immer offen, war Freitag Abend zu.

Die Vorsitzende: Für allgemeines Arbeitsmaterial ist der Chef zuständig.

Kläger-Anwalt Engel: Bis 2008 war es so, dass gemeinsame Ausrüstungen, nach 2008 jeder persönlich. Aber überall Aushänge, dass auf ausreichende ...

Die Vorsitzende: So ist unser Stand. Müssen hierüber nicht Beweis erheben. Einigung: Für den Fall einer offenen Beweisaufnahme ¾ zu ¼, ansonsten Kosten zu teilen. Da wir aus Rechtsgründen keine Beweisaufnahme machen möchten ... . Wenn man sich auf ... dass sich Herr Ademaj ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Ist wahrscheinlich besser, dass es zum Spruch kommt.

Die Vorsitzende diktiert: …. .

Beklagten-Anwalt Jipp ergänzt: Herr Ademaj ist im Februar 2008 ausgeschieden.

Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 20.02.2011, 15:00, Raum 2020

Kommentar

Es war bestimmt ein Genuss, den bissigen Anwalt Helmuth Jipp zu erleben.

Spitzfindigkeiten über Spitzfindigkeiten.

Die heutigen Zensoren – Richterin Margarete Reske, Richter Dr. Michael Robertz, Richter Dr. Ludger Strunk, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtanwalt Engel, Rechtsanwalt Helmuth Jipp und Bernd W., Günter Wallraff saßen im Prinzip in einem Boot..

Der Beklagte, Herr Alban Ademaj, war nur Objekt im Spiel der Macher.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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