28 0 728/10 - 02.02.2011 - Heidi Klum klagt in Köln auf Geldentschädigung

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Corpus Delicti

Heidi Klum möchte Geld. De Bauerverlag hatte ihr Bild genutzt udn wohl entstellt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Heidi Klum ./. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG

LG Köln 28 0 728/10 Heidi Klum ./. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht:Reske
Richter am Landgericht: Büchy
Richter: Dr. Strunk

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Höcker und Partner
Beklagtenseite:

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.02.2011: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske: Es geht darum ... Ist die Gegenseite bereit, eine Geldentschädigung zu zahlen... Haar verändert... Frage des Kleides... würde uns das nicht reichen... Oberweite verändert worden... Tatsache... Bearbeitung hat stattgefunden. Wir haben überlegt, ist es eine ..Verletzung... ist, so in der Öffentlichkeit zu repräsentieren... Unterwäschemarke... sie hier für... Titelbild... mag an der Wirkung des Bildes was ändern... kann sich überhaupt nicht wehren... nicht nötig... ...Verletzung... jemand so gesehen werden... scheint uns der Punkt zu sein... dies mit dem Busen... Ausschnitt... nicht... Fotomontage... auch eine Entschädigung gezahlt worden... nur ob man hier... so (an Beklagtenseite gewandt)... nun zeigen Sie uns mal, was Sie meinen.

Beklagtenseite: .Es sind technische Anpassungen vorgenommen worden ... kaum mehr stört sich... Oberteil... es ist nicht am Dekolleté manipuliert worden... auch unter Beweis gestellt worden... eingeräumt... aus... Gründen... passiert... wie die Kammer das auch immer bewerten mag...

Vorsitzende Richterin Reske: ... es muss mehr als... angewandt worden...

Beklagtenseite: ... Dekolletés sprechen... nicht gemahnt...

Vorsitzende Richterin Reske: ...wenn man sich mal anschaut...

Beklagtenseite: ... jeder kriegt den Schriftsatz vorgelegt... Druckmaschinen... wir können das ja...

Vorsitzende Richterin Reske: Moment! Jetzt bin ich dran!

Beklagtenseite: ... vermag ich nicht zu erkennen.

Vorsitzende Richterin Reske: ...

Vorsitzende Richterin Reske: ... es kommt darauf an... Veränderungen in ihrem Bereich...

Beklagtenseite: ... würde ich evtl. dann tun... damit nicht der falsche Eindruck... ich verstehe ja die Kammer... nicht auf der Ebene des Unterlassungsanspruches... wir haben vorgetragen... deutlich gemacht...

Vorsitzende Richterin Reske: ... Ruf... etwas ungünstiger... einfach mal geprüft...

Beklagtenseite: ...verstehe ich auch noch... wir haben hier drei Ebenen... dann zur Grundlage... in der Klageschrift vorgeworfen, wir... Verfassungsgericht... nicht dramatische Veränderungen...

Vorsitzende Richterin Reske: ... das ist die Frage.

Beklagtenseite: ... Bundesverfassungsgericht... nochmals... es handelt sich um Heidi Klum... ich finde es ja überhaupt nicht schlimm. Nur die Klägerin.

Vorsitzende Richterin Reske: ...Einigung...

Vorsitzende Richterin Reske: Also. Sie...

Beklagtenseite: ... dass die Größenordnung... Falschaussage... wir müssen das hier auch nicht durch die Instanzen treiben.

Richter Dr. Strunk: ... Kosten gegeneinander aufheben

Beklagtenseite: ... mir würde eine Woche reichen.

Vorsitzende Richterin Reske: ... der Prozessbevollmächtigte der Beklagten überreicht die Zeitschrift im Original … bestreiten... die Kammer schlägt vor ... 8000 €... beide... Rücktrittsmöglichkeit... beantragt Klageabweisung... beschließen folgenden Vergleich...

Beklagtenseite: ...

Vorsitzende Richterin Reske: ... zum Ausgleich zahlt die Beklagte an die Klägerin 8000 €...

Beklagtenseite: ... da muss ich aber auseinander...

Vorsitzende Richterin Reske: Natürlich, das war unser...

Beklagtenseite: ... deutlich machen...

Klägerseite: ... Unterlassungsverpflichtungserklärung...

Vorsitzende Richterin Reske: ... Kosten werden gegeneinander aufgehoben...

Klägerseite: ... kommt ja noch... hier...

Vorsitzende Richterin Reske: ... beide Parteien zurücktreten... dies unter... Viertens. Beide Parteien... zurücktreten... im Hinblick auf die heute überreichten Schriftsätze. Schriftsatzfrist bis zum.. 23.2.2011, 15:00 Uhr...

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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