28.10.2016 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer bereitet sich auf die Böhmermann-Verhandlung vor

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Heute nur Verkündungen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer braucht Ruhe für die Erdogan ./.Böhmermann-Verhandlung am nächsten Mittwoch

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<center>Norbert Haugs bewegende Laudatio auf Michael Schumacher | Lifetime Award | Nürburgring </center>

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FREITAGSBERICHT

28.10.2016


<center>Best of Oliver Welke und Oliver Kahn | ZDF - EM2016</center>

Was war heute los?

Heute waren nur Verkündungen. Neu an die Zahl. Verkündet werden sollte im Geschäftszimmer der Zivilkammer 24, welches die Vorsitzende Richterin Simone Käfer immer mit „Saal“ bezeichnet.

Vor dem Geschäftszimmer versammelten sich Journalisten und Kamerateams. Angetrieben offenbar von der hohen Schadensersatzsumme von 100.000,- €. in der Schumacher-Sache.

Vom NDR,Radio Hamburg 90,3, erschien Heiko Sander, welche um12:00 auf Sendung ging. Von MEDIA, welche darüber berichtete, kam Marvin Schade und berichtete über das heutige Ergebnis.

Die Journalisten rechneten offenbar mit der Verlesung eines Urteils und wollten auch filmen. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erlaubten aber weder das Filmen noch das Fotografieren, auch waren den die vielen Interessenten zu viel. Die Verkündung wurde kurzerhand in den Saal B 335 verlegt. Zur Klärung von Formalitäten und Angabe von Erklärungen erschien auch der Leiter der Gerichtspressestelle Richter Dr. Kai Wantzen.

Zu Sicherung der Ordnung kam auch die Justizwachtmeisterin und wies darauf hin, dass im Gerichtssaal nur ohne den Richtern fotografiert und gefilmt werden darf, auch nicht von Gang her in die Tür. Das entscheidet die Vorsitzende Simone Käfer. War dann auch am Mittwoch so. Richter Andreas Buske ist da anders:

<center>[ meyer_buske_weyhe.jpg]</center>

Richterin Simone Käfer hat noch einiges zu lernen an Sicherheit und Souveränität.

Der Gerichtssprecher wurde auf die Schippe genommen und war formal überfordert, als er gefragt wurde, ob dem in Saal B335 fotografiert werden dürfe, die schriftliche gegebene Fotografiergenehmigung galt nämlich nur für den Raum B334. Auf Formalitäten wurde verzichtet.

ImEnde4ergenis entstand das folgende Bilde des Gerichtssaals der Zivilkammer 24

<center>[justiz230_v-contentgross.jpg</center>

Nachdem die Kameraleute und die Fotografen den Gerichtsaal verlassen haben, trat die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ein. Die Zuschauer blieben wohlsitzen

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man steht aus, wenn das Gericht eintritt.

Bis auf die Pseudoöffentlichkeit standen alle daraufhin auf.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie können sich setzen. Wegen welcher Sache sind Sie heute da.

Aus dem Publikum: Wegen der Schumacher-Sache.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir beginnen mit der Schumacher-Sache. In der Sache 324 O 189/16 Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH (BUNTE) ergeht ein Beweisbeschluss. Tanya May wird als Zeugin für „Er kann schon wieder … „ geladen.

In der Sache 324 O 49/15 Isabell Werth vs. YouTube, LLC ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird verboten, die Äußerungen in der Bildsequenz 4:46 in zwei URLs .... zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt jede Seite die Hälfte.

Die Journalisten verlassen den Gerichtssaal. Die Pseudoöffentlichkeit bleibt als einziger Zuhörer in Saal.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer setzt die Verkündung mit den Worten fort: Man steht eigentlich auf, wenn das Gericht eintritt. In der Sache 324 O 84/1615 Care-Energy Holding GmbH vs. Thomas Bremer ergeht ein Beweisbeschluss. Der Kläger kann auf den Schriftsatz des Beklagten binnen zwei Wochen Stellung beziehen.

In der Sache 324 O 241/16 Sonja Gerhardt vs. Axel Springer ergeht ein Beschluss. Der Verkündungstermin wird ausgesetzt auf den 11.11.16, 9:45, Saal B334.

In der Sache 324 O 1/16</font> AXON LEASING AG vs. Szary, Breuer,Westerath & Partner Rechtsanwälte u.a. ergeht ein Beschluss. Der Verkündungstermin wird ausgesetzt auf den 18.11.16,9:45,Saal B334

In der Sache 324 O 553/15 Michael Dahlmann vs. Norddeutscher Rundfunk, u.a. ergeht ein Beschluss. Der Verkündungstermin wird ausgesetzt auf den 18.11.16,9:45, Saal B334.

In der Sache324 O 424/16 A. Kahn vs. BILD GmbH & Co.KG ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 13.07.16 wird im Kostenpunkt bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten bei einem Gegenstandswert von 28.000,- € zu tragen.

In der Sache 324 O 487/16 A. Kahn vs. Axel Springer SE ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 29.07.16 wird im Kostenpunkt bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten bei einem Gegenstandswert von 40.000,- € zu tragen.

In der Sache 0324 O 592/16 Susanne Klatten vs. Funtoric Mediaergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 30.09.16 wird im Kostenpunkt Ziffer 2 bestätigt.

Auf dem Flur wird mit Dr. Kai Wantzen ein Interview geübt und dann aufgenommen. Die Pseudoöffentlichkeit wollte nicht stören, verschwand höflicherweise.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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