27 S 11/08 - 03.03.2009 - Honorarstreit - Eisenberg - Moser; BGH entscheidet

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 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Hier haben wir die schöne, spannende Frage, ob man bei Unterlassungserklärungen und Gegendarstellungen getrennt abrechnen kann. Es gilt auch zu schauen: sind die Texte in der Internet- und in der Print-Version identisch?
 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' ... mangelhafte Beratung ... Der 9. Senta gibt seine Rechtsprechung [...] auf. Bild und Text getrennt ... gegen FAZ - das wollen die aufgeben. Nix gegen, wenn das geklärt wird. Wenn wegene einer Veröffentlichung drei Ansprüche geltend gemacht werden, dann ist es eine Sache, gemäß § 15 RVG - egal wie das beim Anwalt vertragstechnisch geregelt ist. Wenn es keinen sachlichen Grund für verfahrenstrennung gibt ... Man muss auch gucken, wie der Anwalt die Partei berät. llgemein besteht eine Schadensminderungspflicht, nicht trennen ... Jetzt habe ich von ihnen gelernt, dass ich einen Fehler mache.
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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ich weiß nicht, ob man das Verfahren streitig durchziehen muss. Was da im Offenen Kanal gelaufen ist - kann man streiten. Evtl. unterlassen. Sowas in Zukunft nicht mehr behaupten. Sonst ihr Anliegen zu verfolgen ist ihr gutes Recht, soweit keine Beleidigungen kommen. 
-'''Klägeranwalt NN:''' Die Parteien kennen sich gar nicht. Haben sich nie gesehen.+ 
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 + Die Parteien kennen sich gar nicht. Haben sich nie gesehen.
'''Beklagter Henselder:''' Doch. Angerufen. Er machte überall Werbung. [...] '''Beklagter Henselder:''' Doch. Angerufen. Er machte überall Werbung. [...]

Version vom 22:23, 4. Mär. 2009

Inhaltsverzeichnis

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH vs. Hunzinger

03.03.09, 12:00 27 S 11/08 TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH vs. Hunzinger


Im vorliegenden Fall Terminrolle Berlin


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Moser Bezzenberger GbR; vertreten durch RA Moser

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Hier haben wir die schöne, spannende Frage, ob man bei Unterlassungserklärungen und Gegendarstellungen getrennt abrechnen kann. Es gilt auch zu schauen: sind die Texte in der Internet- und in der Print-Version identisch?

Klägeranwalt Eisenberg: ... mangelhafte Beratung ... Der 9. Senta gibt seine Rechtsprechung [...] auf. Bild und Text getrennt ... gegen FAZ - das wollen die aufgeben. Nix gegen, wenn das geklärt wird. Wenn wegene einer Veröffentlichung drei Ansprüche geltend gemacht werden, dann ist es eine Sache, gemäß § 15 RVG - egal wie das beim Anwalt vertragstechnisch geregelt ist. Wenn es keinen sachlichen Grund für verfahrenstrennung gibt ... Man muss auch gucken, wie der Anwalt die Partei berät. llgemein besteht eine Schadensminderungspflicht, nicht trennen ... Jetzt habe ich von ihnen gelernt, dass ich einen Fehler mache.








Die Parteien kennen sich gar nicht. Haben sich nie gesehen.

Beklagter Henselder: Doch. Angerufen. Er machte überall Werbung. [...]

Klägeranwalt NN: Sie sprechen hier im pluralis majestatis. Der Kläger ist nie vom Beklagten eingeladen worden. Es gibt keine Briefe.

Beklagter Henselder: Doch, Briefe gibt es. Auch telefonisch. Hat aber abgelehnt. Auch auf Originalaufnahmen ist der Kontakt festgehalten. Er kann nicht behaupten, dass er mich nicht kennt. Er kennt mich sehr gut. Wir wissen sogar, in welchem Lokal die Party stattfand.

Vorsitzender Richter Mauck: Nur wenn auf seiner Besucher-Webseite seine Teilnahme steht, heißt das nicht, dass er auch Veranstalter ist.

Klägeranwalt NN: Ich habe auch schon beim Verfahren in Neukölln einen Vergleich vorgeschlagen. Bisher nichts.

Vorsitzender Richter Mauck: Lassen sie doch die Lufthansa dabei raus. Sie sagen, dass der Kläger möglicherweise in die Verienskasse gegriffen hat. Lassen sie das doch raus. Dem geht es doch auch nicht um € 500,-

Beklagter Henselder: Verfügung betr. Lufthansa aufheben.

Vorsitzender Richter Mauck: Künftig nicht mehr an Lufthansa wenden. Sie diskreditieren sich ein bisschen selbst, wenn sie zu Mitteln greifen, die mit der eigentlichen Aufklärungsarbeit nichts zu tun haben.

Beklagtenanwalt Kirchhof: Der Kläger hat ja eigentlich etwas völlig anderes beantragt.

Vorsitzender Richter Mauck: [...]

Beklagtenanwalt Kirchhof: Wir sind natürlich vergleichsbereit.

Klägeranwalt NN: [...]

Vorsitzender Richter Mauck: Stillschweigen über Vergleichsmöglichkeit.

Klägeranwalt NN: Mit dem Stillschweigen wäre ich zufrieden.

Vorsitzender Richter Mauck: Über den Kläger zu berichten, will ihnen auf Dauer keiner verbieten. Ich würde anregen, die Kosten aufzuheben, sie [Beklagter] haben Prozesskostenhilfe.

Klägeranwalt NN: [...]

Vorsitzender Richter Mauck: Die Kammer weist darauf hin, dass die Äußerungen gegenüber der Deutschen Lufthansa AG unzulässig gewesen sein dürften. Ein Unterlassungsanspruch wird für unbegründet erachtet. Es gab keine unzulässige Schmähkritik. Die Kammer hat sich die Sendung angesehen. Der Beklagte hat sachliche kritik am Verhalten des Kläger [...] geäußert, so dass die beanstandete Aussage nicht in schmähender Absicht erfolgt sein dürfte. Hinsichtlich der Widerrufsansprüche käme es auf die Beweisaufnahme anderen Ausgang offen ist. ... Vergleichsschluss ... formell eine Unterlassungserklärung abzugeben ... Der Beklagte verpflichtet sich, hinsichtlich des Arbeitgebers des Klägers ... bei Zuwiderhandlung Vertragsstrafe im Ermessen des Klägers, gegenüber der Deutschen Lufthansa AG nicht wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen, a) der Kläger veranstalte Bare-Back-Partys, der Kläger führe wissentlich Veranstaltungen durch, die eindeutig darauf abzielten, ungeschützten Sex zu haben; b) der Kläger habe Gelder aus der Vereinskasse des Vereins "Berlin Leder & Fetisch e.V." veruntreut. Der Klägervertreter nimmt diese Unterlassungserklärung an. 2.) Der Beklagte ist damit einverstanden, dass dieser Vergleich vom Kläger der Deutschen Lufthansa AG vorgelegt wird. Im Übrigen sind sich die Parteien einig darüber, dass über diesen Vergleich und den zugrundeliegenden Sachverhalt Stillschweigen gewahrt wird. 3.) Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert ist auf € 37.500,- festgesetzt. Vielleicht ist das ein bisschen hoch? Insgesamt € 10.000,-? - Im Hinblick auf den Verbreitungsgrad, nur der Offene Kanal.

Beklagtenanwalt Kirchhof: Nö.

Vorsitzender Richter Mauck: Dann lassen wir´s dabei.

Beklagtenanwalt Kirchhof: € 20.000,- höchstens.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Parteienvertreter erklären, dass sie mit einer Wertfestsetzung auf € 20.000,- einverstanden sind. Ich danke für die gute Mitarbeit. Ich denke, dass damit der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist.


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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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