27 O 953/10 - 24.03.2011 - Comedian Merio Barth eingespielt als Zensor

Aus Buskeismus

Version vom 18:40, 9. Jul. 2011 von Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Öffentlichmachung von Mario Barths Verhältnis zu seinem Vater.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Mario Barth vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

24.03.11: LG Berlin 27 O 953/09

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richterin am Landgericht: Frau Maus

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; RAin Claaszen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.03.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht darum, ob seinerzeit Mario Barth mit seinem Vater im Streit stand oder umgekehrt. Der will Unterhalt von ihm haben. Hier der Millionär, da der arme, kranke Vater. Wir haben schon mal in einem ähnlichen Fall ein Urteil gefällt. Schein und Wirklichkeit … Hier wird aber der Streit zum Anlass genommen, um über Mario Barths Vermögensverhältnisse zu berichten. Das ist der Unterschied zum Johannsen-Verfahren beim Kammergericht.

Beklagtenanwältin Claaszen: Da wurde gesagt, er hat sein Privatleben geöffnet. Hier sein Werdegang: Plötzlich reich geworden, daher auch das öffentliche Interesse.

Klägeranwalt Reich: Das Kammergericht hat es an der Äußerung festgemacht „wohnt zur Miete in Kreuzberg“. Dann darf man mal beleuchten, wie es denn jetzt ist. Aber nicht in diesem Fall.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Fürs Protokoll: Der Klägervertreter überreicht einen DVD-Mitschnitt aus der Sendung mit Mario Barth bei Markus Lanz.

Beklagtenanwältin Claaszen: Er hat sich detailliert mehrfach geäußert. Außerdem ist der Vater selber an die Öffentlichkeit gegangen. Das berechtigt auch das öffentliche Interesse: wie verhält es sich da jetzt?

Klägeranwalt Reich: []

Beklagtenanwältin Claaszen: Jetzt gibt es eine neue Linie vom Kammergericht.

Klägeranwalt Reich: Nein. Das Kammergericht hat doch …

Beklagtenanwältin Claaszen: Nein.

Klägeranwalt Reich: Doch.

Beklagtenanwältin Claaszen: Es war aber nicht punktuell beschränkt.

Die von der Klägerseite mitgeführte DVD wird zur Vorspielung gebracht. Alle Verhandlungsteilnehmer schauen lange diesem Mitschnitt zu.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich möchte das auch nicht als Lebensbeichte sehen. Das mischt sich mit Comedy.

Beklagtenanwältin Claaszen: Ja, aber er zeigt sein soziales Engagement. Er nimmt sein Privatleben zum Anlass für sein Programm. Er begibt sich damit in die Öffentlichkeit.

Klägeranwalt Reich: Das ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die Vatersache.

Beklagtenanwältin Claaszen: Das Karitative kann man doch auch ganz leise machen. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nehmen wir erst mal auf: Die DVD wurde abgespielt. Der Antragsteller hat sich in der Sendung u.a. zu seinem Engagement für die „Arche“, nicht aber zu seinem Vater geäußert. Noch etwas: Sind die Parteienvertreter einverstanden, wenn wir ins schriftliche Verfahren übergehen, da wir an der Kammer eine Richterwechsel haben werden.

Klägeranwalt Reich: Nö.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ok.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Das Verhältnis des Comedian Mario Barth zu seinem Vater ist ein sicherer Gegenstand vieler Zensurverfahren und damit eine stabile Einnahmequelle für die Kanzlei Schertz Bergmann.

Ob Mario Barth gut beraten ist, sich auf diese Art und Weise gegen die Presse zu wehren, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge