27 O 947/10 - 15.09.2011 - Die Revalin klagt gegen Ehefrau (VV)

Aus Buskeismus

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Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Äußerungen der betrogenen Frau Angela Wepper über ihre Rivalin.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Wehret den Anfängen!

[bearbeiten] Susanne Kellermann Kellermann vs. Martin

15.09.11: LG Berlin 27 O 947/10 Susanne Kellermann Kellermann vs. Martin

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Damm; RA Damm
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Romatka & Collegen u.a.; RA Prof. Dr. Himmelsbach

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

15.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Die Parteien haben im Hauptsacheverfahren 27 O 197/11 einen Vergleich geschlossen, in dem sie das vorliegende Verfügungsverfahren in der Hauptsache für erledigt erklären. Für den Fall des Widerrufs jenes Vergleichs erklärt die Antragstellerin das Verfahren in der Hauptsache für erledigt, soweit es um das Verbreiten und / oder verbreiten lassen der Äußerungen geht. Im Übrigen beantragt die Antragstellerin, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Antragsgegnervertreter schließt sich der Erledigungserklärung an und nimmt Bezug auf den Antrag aus der Schriftsache vom …

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Romatka]

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