27 O 942/10 - 17.03.2011 - Bilder vom Intimbereich verschwinden; Kosten trägt die Klägerin

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[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um umfangreichere Nacktaufnahmen auch des Intimbereichs.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Katzenberger vs. Peters

17.03.11: LG Berlin 27 O 942/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richterin am Landgericht: Frau Maus

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Wegner Ulrich Müller Hell; RAin N.N.
Beklagtenseite: Kanzlei Wimmers; RA Wimmers


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

17.03.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier nicht nur um eine Unterlassungsanspruch, sondern auch um eine Geldentschädigung. Es ist ungewiss, wie so was ausgeht. Die Klägerin will doch sicher vor allem., dass die Bilder verschwinden. Ein wirtschaftliches Interesse kann man dem Beklagten nicht unterstellen. Vermarkten können sie die Bilder sowieso nicht.

Beklagtenanwalt Wimmers: Ich kann es mir so vorstellen, wenn die Verfahrenskosten nicht bei ihm bleiben.

Klägeranwältin N.N.: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … das vor allem die Bilder verschwinden … .

Klägeranwältin N.N.: In die Richtung könnte es gehen. []

Beklagtenanwalt Wimmers: Mein Mandant befindet sich aber gerade in der Chemotherapie

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Vielleicht lässt sich ja ein Vergleich auf Widerruf schließen. Es ist sicher nicht vorstellbar, dass sie bei einem vierstündigen Termin nicht gemerkt hat, dass nicht nur der Kopf- und Brustbereich gefilmt wurde, obwohl heutzutage auch Aufnahmen des Intimbereichs nicht mehr so doll sind. Wollen wir mal einen Vergleich versuchen? Für den Fall des Widerrufs wären sie dann bereit, ins schriftliche Verfahren überzugehen, weil wir einen Richterwechsel in der Kammer haben?

Die Parteienvertreter drücken ihr Einverständnis aus.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen, ab heute. Der Streitwert liegt bei € 30.000,-

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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