27 O 851/08 - 30.09.08 - Schrödel

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Inhaltsverzeichnis

Sache Schrödel

30.09.2008, 12:00 27 O 851/08 Kaufmann Schrödel ./. Axel Springer AG
30.09.2008, 12:30 27 O 862/08 Schrödel ./. BILD digital GmbH & Co. KG

Autor für die Pseudoöffentlichkeit

B:W.

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 30.09.2008 das Verfahren 27 O 856/08. Das Verfahren27 O 851/08 fiel aus.

Richter

Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Schork; RA Herr Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartsson Raue L.L.P.; RA Prof. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Vorsitzender Mauck: Der Antragsteller kommt mit Schriftsatz vom 29.09.2008 ... Er ist unternehmerisch tätig. Wir haben es mit einem alltäglichen Unfall zu tun. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine Person ... , dass man über ihn berichten kann? Spektakulär ist daran nur der Wert des Autos.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Ich sehe es anders. Das ist nicht alltäglich ... Folgt aus der Person des Klägers. Kaufmännischer Unternehmer des Jahres. Geschichte. Das jemand innerhalb von 2 Jahren zwei solche Autos zerschreddert. Kurz und gut, das Bild das hier entsteht... dass es diesseits der Schwelle ist, wo wir identifizierbar berichten dürfen.

Klägeranwalt Eisenberg: Dass ich mir vor Ort... Akte an Staatsanwalt schicken. Die liegen bei der Polizei. “Nö wir haben die Akte nicht weitergeschickt. Nur weil das ein reicher Mann ist... Haben wir das Auto angeschaut, freigegeben... . Beide Airbags ausgefahren. Beifahrertür ... der an der Beifahrerseits gesessen hat, konnte nicht raus. Zeugen hatten nur eine Person gesehen. Es ist gar nicht sicher, das er das Auto geführt hat. Er hat ein Aussageverweigerungsrecht. Möglicherweise ... weil die Polizei anonymisiert. Aston Martin. Frei kombiniert ... er ist es ... ihn zwingen, sich zu rechtfertigen. Bedenklich, wenn er besoffen Auto gefahren ist.. er macht völlig andere Dinge ... Es ist ohne Bezug zu seiner Berufstätigkeit. Der Unterschied, das stand fest... dass seine Pappe... und keiner, der sein Privates in die Öffentlichkeit kehrt. ...Mit unserem Antragsteller nicht zu vergleichen. Bevor sie..... ihn in Ruhe lassen...

Beklagtenanwalt Prof Hegemann: Ob er es war oder sein Bruder, das ist egal. Es bleibt aber der Aston Martin und er war dabei. Vor Ort. Ist der Fall so gelegen. Umstände so, das berichtet werden darf.

Klägeranwalt Eisenberg: Hier ist die Täterschaft nicht feststeht. Das die Polizei ihm kein rechtliches Gehör ... . Man muß doch abwegen, welche Interessen stehen dafür oder dagegen, das zu veröffentlichen ... frühe Phase, ihn zwingen sich zu rechtfertigen, plakativ darstellen, er muß jetzt argumentieren. Naja, bleibt... Unter dem Aspekt der Abwägung kommen sie zu dem Ergebnis....jemanden in eine Situation bringen... Kennen nur einen Zeugen. Er ist ja nicht weggelaufen, hat sich unterhalten...jemanden gesucht... nicht geeignet dieser Fall ... .

Vorsitzender Mauck: Gut. Antragsteller beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen... . Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einswielige Verfügung iwrd in beiden Sachen 27 O 851/08 gegen die Spruinger Verlag AG und 27 O 862/08 gegen BILD digital GmbH & Co. KG
bestätigt

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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