27 O 84/09 - 04.06.2009 - Republikaner vs. Axel Springer

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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Die Republikaner vs. Axel Springer AG

04.06.09: LG Berlin 27 O 84/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Berichterstattung, in der fälschlicherweise erwähnt worden sei, dass die Beobachtungen des Verfassungsschutzes der Partei „Die Republikaner“ wegen ihrer mangelnden Größe eingestellt worden seien. Richtig sei aber, dass es keine hinreichenden Verdachtsmomente gegeben habe und die Beobachtungen deshalb eingestellt worden seien.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Loder, RA Loder
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA Prof. Dr. Hegemann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter beantragt, die Beklagte zu verurteilen, eine Richtigstellung in der nächstmöglichen BILD-Gesamtausgabe zu veröffentlichen. Richtig ist, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung der Partei „Die Repblikaner“ eingestellt hat, weil nachhaltig keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Ziele festgestellt werden konnten. – Dann verhandeln wir hier über etwas ganz was Neues. Die Frage ist, ob sie sich darauf einlassen wollen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es ist nicht meine Aufgabe, hier eine Richtigstellung zu formulieren. Die Gegenseite ist beweislastig. Ich muss das erst mal mit Nichtwissen bestreiten. Das ist ja auch eine Klageänderung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das kann aber unter gegebenen Umständen dienlich sein.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: […]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist die Aktualitätsgrenze noch eingehalten? Die Nachricht war klein, ihr Kern ist richtig. Das ist jetzt schon so lange her, dass meines Erachtens die Grenze der Aktualität überschritten ist. Eine Gegendarstellung wurde damals nicht versucht, wäre auch nicht gegangen.

Klägeranwalt Loder: Eine Einstellung der Beobachtung, weil die Partei zu klein ist stimmt nicht – das ist uns wichtig. […]

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Für BILD-Leser ist die damals gewählte eine der kleinsten denkbaren Überschriftsgrößen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, da kommen wir heute nicht weiter.

Richterin Frau Becker: Ein völlig neuer Antrag liegt ein Jahr zurück.

Klägeranwalt Loder: Wichtig ist, weshalb diese Einstellung der Beobachtungen erfolgte, nämlich weil keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte für Verfassungsfeindlichkeit vorliegen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Der neue Text geht ungefähr in diese Richtung. Aber es ist etwas völlig anderes. Das OLG hat festgestellt, dass die Partei nicht rechtsextrem ist. Jetzt kommen sie mit einem vollkommen anderen Text. Es gibt dafür kein berechtigtes Interesse mehr und auch keinen Aktualitätsbezug.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dem kann ich mich nur anschließen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich schließe mich der Klageänderung nicht an. Ich brauche Belege, dass der Verfassungsschutz so gesagt hat. Das ist eine Bringschuld.

Es wurde beschlossen, das Verfahren weiter auf schriftlichem Wege zu führen.

Verkündung einer Entscheidung am 20.08.09, 11:00 Saal 143.

Mitteilung des Gerichts: Die Klage wurde zurückgenommen.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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