27 O 823/08 und 27 O 816/08 - 11.12.08 - Wittstock Klägerismus – hier gewinnt sie mal wieder

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 +[[Kategorie:Bericht Datum|8.12.11]]

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Inhaltsverzeichnis

Wittstock vs. Burda Senator Verlag GmbH und M.I.G. Medien Innovation

11.12.08, 13:00 27 O 823/08 und 27 O 816/08 Wittstock vs. Burda Senator Verlag GmbH und M.I.G. Medien Innovation

In den Sache 27 O 823/08 und 27 O 816/08 klagte wieder einmal Frau Wittstock.

Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall ; vertreten durch RA Herr Lehr
Beklagtenseite: Kanzlei: Prof. Dr. jur. Schweizer; vertreten durch RA Herr Hermann

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: E Schälike

Richter Mauck Zusammenfassung: ...823... schon durch... Unterlassung einer Textberichterstattung... Wittstock mit kleinem Hund auf Balkon... zulässig?... Hinweisbeschluss des Kammergerichts... hat Berichterstattung irgendetwas mit Zetgeschichte zu tun oder geht es nur darum, wieder etwas über die Klägerin auszugraben... dass sie sich bewusst in Postur stellt, um mit Fürstin Gracia verglichen zu werden?...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Satz... ganz Monacco wartet auf Verlobung... und was Sie geschrieben haben...

Richter Mauck: ....ist ja schon verstanden, dass man sich dort abspricht... es geht darum, dass man immer wieder die Klägerin....

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Aufhängepunkt ist, dass Monacco auf Verlobung wartet...

Klägeranwalt Herr Lehr: ...es geht gar nicht darum, sondern wie sie aussieht und ob sie Hunde mag...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...aber ihre Amtsvorgängerin hat auch Hunde gehabt...

Klägeranwalt Herr Lehr: ...naja, Amtsvorgängerin, Fürstin Gracia...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...ich sehe keine Unterschiede...

Richter Mauck: ....hier geht´s um Verlobung... Bildberichtserstattung heißt ja nicht, dass sie jetzt vogelfrei werden...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...9. und 10. Senat sagen, was auf dem Bild zu sehen ist, darf auch beschrieben werden... wir brauchen keine Debatte um Sachverhalt... kein Foto aus Privatsphäre... hier öffentlicher Auftritt...

Richter Mauck: ....dann brauchen Sie noch ein zeitgeschichtliches Ereignis... um das bild zu veröffentlichen... Grand Prix... nach dieser Agentur dort entstanden... 11.5.2008

Klägeranwalt Herr Lehr: ...ist kein Auftritt... nicht posiert...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Hinweis des 10. Senats... Bildnis während des 10. Karnevals... man muss nicht darauf hinweisen, dass Foto während Grand Prix entstanden ist... kein Wort über Privatleben...

Klägeranwalt Herr Lehr: ...na klar... Hund... ob man Hunde mag... ist Privatsphäre...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...mehr wohl Sozialsphäre...

Richter Mauck: ....keine anlassbezogene Berichterstattung... in Mittelpunkt gezogen...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Prinz Albert ist doch hier auch... wenn man über seinen Verlobtenstatus spricht...

Richter Mauck: ...Prinz Albert lenkt doch nicht so die Blicke auf sich... nichts gegen ihn zu sagen... aber hier ist doch eindeutig... wann ist das Berufungsverfahren?... 15. Januar? ...wir entscheiden das, wie auch immer...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...ich hätte gern noch einen Schriftsatz... ob Sie verkünden am 15.1.?

Richter Mauck: ....Anträge... Bezug... beantragt weiter Erklärungsfrist... dann 816... da geht es um eine Fotoberichtserstattung vom 28.10.2008... Textberichtserstattung hat Kammer bereits untersagt... warum Fürst nicht heiratet, ob Klägerin nicht gut genug? Wir haben sikutiert... ob sie sich das gefallen lassen muss... nun sind sie 2,5 Jahre zusammen, wann nimmt er sie endlich mal... Spekulationen... Scheidewegen... Hinweis des kammergerichts nicht so wirklich wirksam... man braucht zeitgeschichtliches Ereignis... Debatte mit Sachgehalt... aber nicht wilde Spekulationen, warum Alberto sich nicht traut...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Textberichtserstattung das eine, Fotos was anderes... Fotos in Öffentlichkeit entstanden.... bewusst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt... Zirkusfestival... ereignisbezogen... warum Bildunterlassungsverbot... vielleicht nur Text zu beanstanden... dann kann ich jedes Bild untersagen...

Klägeranwalt Herr Lehr: ...alle Fotos, schon wegen texte unzulässig... wildeste Spekulationen... Foto kann rechtswidrig sein durch Text... Grundgedanke... krasses Paparazzifoto... Foto kann rechtmäßig werden... wenn im Text was entsprechendes steht... es geht um 6 Stück... um 2 Fotos... Fotomontage... private Geburtstagsparty... anderes Foto, da kannte sie den Fürsten noch gar nicht... nur über private Geschichten berichtet...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...es darf unabhängig von öffentlichem Auftreten über die Beziehung berichtet werden...

Richter Mauck: ....wir kommen hier zur Frage der Privatsphäre... muss sie sich das gefallen lassen... ob sie mal Schwimmerin gewesen ist oder gemodellt hat...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Fotos... zeitgeschichtliches Ereignis...

Richter Mauck: ....Bild kann man nicht vom Text trennen... in diesem Kontext... wer ist denn das... mit wem zieht er durch die Gegend...

Beklagtenanwalt Herr Hermann: ...Foto im Badeanzug... für die Öffentlichkeit hergestellt... es darf Presse erlaubt sein... was hat denn die Frau gemacht... wenn sie sich jetzt als Fürstin bewirbt...

Richter Bresinsky: ....so wie gute Partie...

Richter Mauck: ....Kammer ist sich nicht klar, wie hier die Grenze zu ziehen ist... Anträge... Erklärungsfrist...

Am Schluss der Sitzung: Beide Klagen stattgegeben.

Kommentar

Presse und Leser haben wirklich Glück, dass nicht jede Freundin eines Prominenten so klagefreudig ist wie Frau Wittstock. Unvorstellbar, dass sie Presse nichts mehr zu schreiben hätte und der arme Leser nicht mehr erfahren würde, wer, was, wo und mit wem was macht und wie... Und was würde denn mit unseren Gerichten passieren, wenn sie überflutet werden würden mit mehr und mehr Klagen von Freundinnen?

Weiterführende Links

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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