27 O 799/11 - 19.01.2012 - Martin Semmelrogge nutzt Schertz

Aus Buskeismus

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Version vom 16:14, 23. Mai. 2012

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es stärker um Formalita des Falles als um die eigentliche Sache, was auch die Kammer überraschte.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Martin Semmelrogge vs. Ullstein GmbH Berliner Morgenpost Digital

19.01.12: LG Berlin 27 O 799/11 Martin Semmelrogge vs. Ullstein GmbH Berliner Morgenpost Digital

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtstgericht: Herr Dr. Dieter Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Wolfgang Hagemeister


Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Dr. Amelung


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es ist ja die Echtheit des Beschlusses bestritten worden. Eine Ladung wurde noch nicht zugestellt. Der Beschluss ist sicher authentisch. Daraus ergibt sich, dass der Antragsteller nicht erst nach drei Versuchen angeschrieben wird, sondern eben jetzt.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Wir bestreiten mit Nichtwissen. Die Übersetzung ist falsch. Was hier als Staatsanwaltschaft übersetzt wurde ist falsch. Es ist eine Person zwischen Anwalt und Staatsanwalt. Das passt hier nicht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Das Ganze ist ein Eingangsstempel. Im Rest ist alles klar.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Nein. [] Dieser … ist gar kein Staatsanwalt, also kann er auch gar nicht beauftragt werden.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Können sie all dies überhaupt bestreiten? Herr Semmelrogge ist Teil des Verfahrens. Daher ist ihm das alles aber als Kenntnis zuzuordnen. Ist Herr Semmelrogge Teil des Verfahrens gegen Herrn Ochsenknecht?

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Es gibt weder Haft- noch Suchbefehl.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es gibt einen gerichtlichen Beschluss.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Nein. Es gibt keine Umsetzung.

[]

Vorsitzender Richter Mauck: Na gut. Es ist eine vereidigte Übersetzerin. Es ist ein Zustellversuch an den Antragsteller geschickt. Die weiteren polizeilichen Maßnahmen sind im Dunkeln. [] Wir hatten hier andere Erörterungen erwartet. Wir werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

Kommentar

Um was es ging, hat die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren.

Im Internet finden wir ledgilich, dass der Kläger "goodbye Deutschland" sagt.

Weshalb er dann die Kaznlei Schertz Bergmann für die Vertretung seiner Interessen nimmt, bleibt sein Geheimnis.

Videos

…..

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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