27 O 799/08 - 27.11.08 - Heesters vs. Kühn - Steht die juristische Wahrheit über der geschichtlichen?

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Johannes Heesters vs. Volker Kühn

27.11.08, 13:30 27 O 799/08 Johannes Heesters vs. Volker Kühn

In der Sache 27 O 799/08 Johannes Heesters vs. Volker Kühn ging es Heesters darum , dass Herr Kühn zu widerrufen hat, dass er [Heesters] im KZ Dachau vor der SS gesungen hat, obwohl er [Heesters] nicht bestreitet, im KZ Dachau zu Besuch gewesen zu sein.

Terminrolle Berlin


[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Corpus Delicti finden wir im Internet einen Spiegel-Artikel vom 22.08.2006:

Berlin - ...Johannes Heesters: "Ich schwöre bei meiner Familie, es ist nicht wahr." ...

Schauspieler und Sänger Heesters bei der Eröffnung des Berliner Admiralpalastes: "Ich schwöre bei meiner Familie, es ist nicht wahr!"

Es ist nicht das erste Mal, dass Heesters mit dem Vorwurf konfrontiert wird, 1941 vor SS-Männern im KZ-Dachau gesungen zu haben. Vor 30 Jahren hatte ein niederländischer Journalist seinen Landsmann Heesters beschuldigt, das KZ nicht nur besucht zu haben, sondern dort die Nazis bespaßt zu haben. Ein Foto, auf dem ein Orchester aus Häftlingen spielt - Heesters steht ihnen gegenüber - sollte das belegen. "Heesters singt für SS" titelten Zeitungen im Jahr 1976.

Einen Vorwurf, den Heesters immer von sich gewiesen hat. Er habe das KZ in Dachau lediglich besucht, dem Orchester nur zugeguckt. Aber auch diesen Besuch, zu dem er als Mitglied des Ensembles des Münchner Gärtnerplatztheaters aus Propagandazwecken gezwungen worden sei, hat Heesters im Nachhinein bereut. Er hätte es nicht tun sollen, sagte er immer wieder. 1978 schrieb er in seiner Autobiografie: "Das Lager wirkte auf uns wie ein typisches Soldatenlager, es sah so aus wie ein Arbeitsdienst- oder Hitlerjungenlager, die man aus den Illustrierten kannte. Wir trafen ein, heuchelten Interesse, ein Soldat knipste uns mit seiner Privatbox, und wir fuhren wieder nach Hause. Am Abend, so glaube ich, hatte ich bereits wieder Vorstellung."

Seine Kritiker - vor allem in den Niederlanden - konnte Heesters Dementi nicht beruhigen. Dass der Schauspieler zu den meistbeschäftigten Stars in den deutschen "Ablenkungsfilmen" der Kriegsjahre zählte, haben seine holländischen Landsleute ihm sehr übel genommen. Da passte der Verdacht, in Dachau zur Erheiterung der Nazis musiziert zu haben, gut ins Bild.

Aber jetzt könnte sich etwas ändern für Johannes "Jopie" Heesters. Seine Frau Simone Heesters-Rethel ist bei ihrer Recherche für einem Bildband über ihren Gatten auf 27 bislang unbekannte Fotos gestoßen, auf denen Heesters bei seinem Besuch in Dachau zu sehen ist. Auf keinem einzigen der gestern bei "Beckmann" gezeigten Motive spielt oder singt er für die SS-Männer in dem Konzentrationslager. Wäre etwas dran an den Vorwürfen gegen ihren Mann, dann würde es auch Fotos geben, die Heesters beim Singen zeigen würden, argumentiert Heesters-Rethel. Der Stiefsohn des ehemaligen Intendanten des Münchner Theaters, an dem Heesters spielte, habe die Bilder in seinem Keller entdeckt. "Es war wie im Krimi", so Heesters-Rethel bei "Beckmann". 30 Jahre habe der Schauspieler auf diese Beweisstücke gewartet. Heesters als Phänomen.

Die Fotos könnten auch dem Präsidenten der Berliner Akademie der Künste, Klaus Staeck, Erleichterung bringen. Denn Ende dieser Woche beginnt in der Berliner Akademie der Künste eine Ausstellung über das Leben des 1903 geborenen Schauspielers und Sängers Johannes Heesters. Heesters hatte der Akademie sein Archiv unter Staecks Vorgänger geschenkt - im Gegenzug wurde ihm eine Ausstellung zugesichert. Dass aber ausgerechnet Staeck, der die Ausstellung der Werke des Nazi-Günstlings und Bildhauers Arno Breker in Schwerin scharf kritisiert hatte, das Leben der niederländischen Ufa-Filmlegende ("Der Bettelstudent", "Das Hofkonzert") in seiner Akademie zeigen will, hatte Kritiker auf den Plan gerufen.

Staeck reagiert darauf, indem er die Rolle Heesters' deutlich von der des Bildhauers Arno Brekers abgrenzt. "Breker und Heesters sind nicht miteinander vergleichbar. Breker hat sich das Menschenbild der Nazis zu eigen gemacht und illustriert. Das kann man von Johannes Heesters so nicht sagen", sagte Staeck zu SPIEGEL ONLINE. Mit der Rolle des Danilo in der "Lustigen Witwe" - Hitler war begeistert über Heesters Darbietung - habe er das Gegenbild eines Rassemenschen verkörpert, so Staeck. Genau wie in der Bundesrepublik sei Heesters auch in der DDR verehrt worden - das mache ihn zum Phänomen.

Um aber Vorwürfe auszuräumen, Heesters Leben und seine Rolle in der Nazizeit würden in der Ausstellung beschönigt, werde seine Akademie das Leben des 102-Jährigen in allen seinen Facetten darstellen, so Staeck. Der Schauspieler sei in der NS-Zeit in die Lücke derer gesprungen, deren Stelle "durch Immigration oder Berufsverbot durch die Nazis frei geworden ist", erklärt der Präsident der Akademie der Künste.

Ob nun die neuen Fotos Heesters von dem Verdacht, zur Erheiterung der SS-Leute in Dachau aufgetreten zu sein, endgültig reinwaschen oder nicht - die Diskussion um seine Person zeigt vor allem eines: Die meisten Menschen - insbesondere "unpolitische" aber dennoch bekannte wie Johannes Heesters - hätten in der NS-Zeit eine changierende Rolle gespielt, so Staeck. "Jopie" Heesters jedenfalls ist bei "Beckmann" bei seiner alten Fassung geblieben: "Ich habe in Dachau nicht gesungen." Und um noch einmal zu unterstreichen, wie er zu den Nazis gestanden hat, erzählt Heesters wie er sich bei dem siebenmaligen Besuch Hitlers bei seinen Aufführungen der "Lustigen Witwe" gefühlt hat: "Ich war gar nicht stolz darauf und bin sehr kalt geblieben."

Nun sollen die Berliner ZensurrichterInnen entscheiden, was Wissenschaftler veröffentlichen dürfen.


[bearbeiten] Richter

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Richter Michael Mauck mit Journalisten groß

Vors. Richter am Landgericht Michael Mauck

Richterin am Landgericht Dr. Hinke

Richterin am Landgericht Becker

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Richterin Dr. Hinke, Richter Mauck, Richterin Becker
groß

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schoepe, Fette, Pennartz, Reinke; vertreten durch RA Herrn Fette
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson; vertreten durch RA Prof. Dr. Raue, Frau Müller, Herr Volker Kühn persönlich


[bearbeiten] Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: E. Schälike

Selten ist der Saal so voll ... Spezialfragen seitens der Presse an Herrn Kühn ... ob Leute gut unterhalten worden wären, etc.

Richter Maucks Zusammenfassung: ... Beklagtenvertreter erhalten Abschriften... Frage ... ist Herr Johannes Heesters mal im KZ Dachau gewesen und hat er vor der SS „gesummt"... vorwegzunehmen... Wir werden hier diese Frage heute nicht klären können ... Es gibt Indizien ... Heesters sagt, so war es nicht ... Herr Kühn sagt, ... so genau können Sie auch nicht sagen ... .

Beklagtenseite: ... aus Respekt vor einem 105jährigen Kläger ... Angebot [wir veröffentlichen es nicht wieder] ... Kläger will aber einen Widerruf ...

Richter Mauck: ... Es geht nicht um einen Widerruf ... Nachdem im Prozess gesagt worden ist, ... es gibt Gründe gegen Ihre Auffassung Es gibt ... andere Erkenntnisse...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... Es sind ja gar keinen neuen Erkenntnisse ... .

Beklagtenseite: ..."Ich war zur Truppenbetreuung dort"... Uns ist untersagt worden „wir bagatellisieren KZ Dachau"... Diese Sache ist für uns abgeschlossen ... Wir sagen nichts mehr ... Das Kapitel ist für uns abgeschlossen ... Es wird nichts widerrufen ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Maß an Unwahrheiten ... in der Tat Prof. Raue ... hat geantwortet ... „damit steht fest, dass Herr Heesters vor der Wachmannschaft aufgetreten ist"... „Mein Mandant hat soviel Respekt vor seiner Leistung"... „dass er in Zukunft sich darüber nicht mehr äußern wird" ... Die Antwort war eine Ablehnung...

Beklagtenseite: ... das Angebot, dass Herr Kühne sich darüber nicht mehr äußert ... daran halte ich fest ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Sie sagen, dass Herr Heesters zur Truppenbetreuung eingesetzt war ... Ihre Presseerklärung vor 2 Wochen ... Sie haben bestätigt, dass es neue Erkenntnisse gibt ...

Richter Mauck: ... Frage stellen, ob Herr Kühne von seiner Seite her Anhaltspunkte hatte, das so zu schreiben ... Das Zitat von Herrn Heesters, dass er selber gesagt habe, er sei vor Truppen aufgetreten ... ist falsch... Er hat das nie gesagt...

Beklagtenseite: .. ."Er hat den Vorhang aufgezogen."

Klägeranwalt Herr Fette: ..."Habe nachts den Vorhang aufgezogen"... „bin Nachts aus dem KZ geführt worden, damit es die anderen nicht sehen"... „So hab´ ich das Glück gehabt als Vorhangzieher nachts, als es sehr dunkel war"... 22 Uhr... da ist es im Mai noch nicht dunkel...

Beklagtenseite: ... [zitiert] ... sie sind da Nachts....

Klägeranwalt Herr Fette: ... Das ist eine absurde Vorstellung...

Beklagter Herr Kühn persönlich: ... Schauen Sie sich das an ... Er beschreibt, wie er aus dem SS Lager geführt wurde ... das war am Morgen ... Sie wissen doch, wie das am Theater üblich ist ...

Richter Mauck: ... Er sagte dann nachträglich, dass irgendeine wandernde Truppe...

Klägeranwalt Herr Fette: ... das war nicht irgendeine wandernde Truppe, sondern es war das Staatstheater ...

Beklagtenseite: ... Heesters dabei ... getingelt ... Belustigung ... zur Ermunterung und Erheiterung der Leute aufgetreten ... .

Richter Mauck: ... [zititiert] ...

Beklagtenseite: ... Da wird Herr Heesters wohl auf dem Klo gewesen sein ... es geht darum, dass Herr Kühne eine Fülle [von Indizien hat] ... dass Herr Heesters dort auch gesungen hat... dem 95jährigen Beklagten wird seine Erinnerung vorgeworfen, aber der 105jährige hat es ... weil er Heesters ... Der Beklagte hat das Recht, diese Kenntnis zu verbreiten ... 5 Zeitungsberichte aus den 78er Jahren ... mehrfach diese Behauptung ... Kläger hatte sich damals nicht gewehrt ... angeblich erst 2003 zur Kenntnis gebracht ... solange es im Bereich der wissenschaftlichen Erkenntnis ist... er wird doch bestimmt nicht gesagt haben, ich singe doch nicht vor der SS ... mit diesen Indizien ... darf ich das in wissenschaftlicher Äußerung behaupten ... das Verhalten beurteilen ... wir sind im Wissenschaftsbereich ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Darf ich zu angeblichen Zeugen aussagen ... nur Auszug ... komplette Aufzeichnung vorzulegen ... ohne Schnitte ... auf Widersprüche der Aussage habe ich hingewiesen ... man kann keine Wanderbühne annehmen ... nicht beweiskräftig ... Brief in die Hände gefallen ... Brief vorgelegt... zum Teil abgedeckt ... persönliche Äußerungen des Schreibers ... Respekt mit fremden Briefen... „Heesters verfolgt ein Leben lang mit einer Feindseligkeit..." „als er mir das Fotoalbum zeigte, hat nicht andeutungsweise was erwähnt, dass Heesters dort aufgetreten ist" ... 1957 keine Erinnerung, dann aber 1990 ... Erinnerungen eines 90jährigen! ... Vielleicht hatte er nicht danach gefragt? ... weiter ... angebliche Zeugen ... nein ... Schauspieler, Ballettänzerin ... wissen nur etwas von Hörensagen ... Fotoalbum ... Kühn ist durch Land gezogen und hat Heesters vorgeworfen, dass er lügt ... Fotoalbum würde beweisen... Fotoalbum war verschollen ... Ist 2006 Frau Heesters in die Hände gekommen ... ist komplett ... enthält kein einziges Foto, welches Herrn Heesters in einem Auftritt zeigt ... seit 1978 behauptet Herr Kühn wider besseren Wissens ...

Beklagter Herr Kühn persönlich: ... hab´ ich nie gesagt ...

Beklagtenseite: ... das Album ist ein Beweis ... er hat gesagt ... aus diesem Album ergibt es sich eindeutig, dass Heesters mit der Theatergruppe im KZ Dachau war und die Truppe dort aufgetreten ist ... Sie sagen, Heesters ist in dem Brief nicht erwähnt ... Namen des Harmonikaspielers genannt ... der schaut auf dieses Foto ... was hier vorgetragen wird ... Frechheit ... der ganze Brief hat mit Heesters zu tun ... Sie haben ausgeschwärzt ... das ist eine solche Frechheit ... vorsätzliche Fälschung eines Textes, der sich mit Kühn, Matejka... [liest]... es wird nicht zurückhalten, weil Pietäten ausgetauscht wurden ... Ich empfinde das als Prozessbetrug ... das können Sie ins Protokoll nehmen ...

Klägeranwalt Herr Fette: ...der Brief befasst sich mit Kritik an Heesters Biografie ...

Beklagtenseite: ... Was ist denn daran so geheim?...

Klägeranwalt Herr Fette: ... das ist ein persönlicher Brief ... ich kann den Brief vorlesen ...

Richter Mauck: ... [zur Beklagtenseite]... Sie behaupten, dass ... einen Brief vorsätzlich fälscht... das ist aber eine Zumutung ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Es geht um Biografie und nicht um Freundinnen...

Richter Mauck: ...können Sie mal die DVD...

Richter verlassen den Saal, um die DVD anzuschauen ... geht nicht ... kommen zurück ... fragen im Saal nach einem Laptop ...

Beklagter Herr Kühn persönlich: ... dem Kläger war es damals sehr wichtig, eine Unterscheidung zu treffen zwischen dem Häftlings- und SS-Lager ... deswegen beginnt das Interview ...

Laptop ist nun startbereit ... DVD für 5 Minuten ...

Beklagtenseite: ... Da spricht nicht ein seniler Mann ... da spricht ein sehr, sehr präziser Mann ... 89 ist nicht ... .

Klägeranwalt Herr Fette: ... Das habe ich auch nicht behauptet ... Es entschuldigt nicht die Verbreitung falscher Tatsachen ... dunkel ... mehrfach ... kann nicht sein ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... von anderen Theatern... nicht auf Heesters bezogen...

Klägeranwalt Herr Fette: ...Theater engagiert ... Tag der Offenen Tür ... [Audienz lacht] ... Audienz... mangelndes Zeitverständnis ... das ist so genannt worden ... Tag der Offenen Tür... dazu sind sie eingeladen worden...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... Jürgen Trimborn... viel zitierter Biograf ... er stellt das nicht zur Abrede, sagt nur ... Auftritt muss ja am Nachmittag stattgefunden haben ... in der gesamten Literatur ... kein einzige Künstler wurde zum KZ beordert, wenn damit kein Künstlerauftritt verbunden war ...

Beklagtenseite: ... Erinnerungen bei Heesters so dünn... „KZ Dachau ... man wusste, dass immer wieder Kollegen da 'reingesteckt wurden..."

Klägeranwalt Herr Fette: ... dass man hinterher schlauer war ...

Beklagter Herr Kühne persönlich: ... lesen Sie doch seine Bücher erst Mal, bevor Sie hier ...

Beklagtenseite: ... wenn er es damals für ein normales Soldatenlager gehalten hat, warum sollte er dort nicht singen ...

Richter Mauck: ... beide Seiten haben Ihre Argumente ... ob die gut oder schlecht sind ... müssen wir sehen ...

Beklagtenseite: ... Wir werden uns zu dieser Frage nicht mehr äußern ... .

Klägeranwalt Herr Fette: ... Sie lügen schon wieder ... wenn Sie sagen, dass Herr Kühne sich dazu nicht mehr äußern würde ... Gegenbeweis gerade selbst erstellt ... im Vorfeld der Verhandlung ... Pressekampagne ... alles in Presse wiederholt... „Heesters bagatellisierte die Grauen der KZ"... ihrem Ansatz, dass er sich dazu nicht mehr äußern wird ... ist ... Sie sind nicht mehr ganz bei Trost!

Beklagtenseite: ... Ich hatte Ihnen angeboten nach Ihrem Abmahnschreiben, uns darüber nicht mehr zu äußern ...

Klägeranwalt Herr Fette: ... Na klar, sie haben sie an die Presse gegeben ...

Richter Mauck: ... Nein, ich hab´s an die Pressestelle gegeben ...

Beklagtenseite: ... Man darf sich zu einem Prozessgegenstand äußern ... Heesters würde KZ Dachau bagatellisieren... wertende Erkenntnis... darf man äußern...

Klägeranwalt Herr Fette: ... in Text Behauptung ... eine Beschuldigung...

Beklagtenseite: ... [zitiert] ... „Dieser Satz ist eine gnadenlose Verkennung"... „aus diesem Satz die Schlussfolgerung zu ziehen"... zulässig!

Klägeranwalt Herr Fette: ... Beantrage ... Passagen auf CD 1... seine Äußerungen seien gerechtfertigt... wenn jemand wider besseren Wissens behauptet ... ein Fotoalbum ... Herr Heesters Auftritt... im Fotoalbum kein einziges Foto von einem Auftritt ...

Richter Mauck: ...Bezug auf die Klageschrift... Bezug auf Antrag....

Klägeranwalt Herr Fette: ... Wenn das Gericht es für notwendig erachtet, den Brief vollständig ... dann gebe ich den Ihnen selbstverständlich ...

Richter Mauck: ... verkünden ... Termin zur Verkündung am 11.12.2008 11:00 Uhr

Beklagtenseite: ... da ist Geburtstagsfeier von Herrn Heesters ...

Richter Mauck: ... dann den 16.12.08, 11:00 in diesem Saal.

[bearbeiten] Kommentar ES

Ich verstehe nicht, wo hier das Problem ist ... man war im KZ, hat dort vielleicht auch gesungen... na und? Da gab es wirklich schlimmere Naziverbrechen! Und damit müssen sich Gerichte beschäftigen ... . Auch verstehe ich nicht, warum es Herrn Heesters so wichtig ist, NICHT im KZ aufgetreten zu sein. Für mich, bereits 2 Generationen weiter, ist ein Auftritt nachvollziehbarer und entschuldbarer als ein profaner Besuch im KZ. Einen Auftritt kann ich als Schauspieler schlecht absagen, ohne mich selbst in die Nesseln zu setzen, einem „Besuch" kann ich mich einfacher entziehen.

[bearbeiten] Verkündung am 16.12.2008

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Kühne - der Sieger groß

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Jornalisten im Gerichtssaal groß

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Öffentlichkeit im Gerichtssaal groß

Die Verhandlung war am 27.11.2008 und erfreute sich bereits ungewöhnlich hohem Medieninteresse. Zum heutigen Verkündungstermin erschienen wiederum jede Menge Journalisten, Kameraleute und der Beklagte selbst, Herr Kühn.

Ungewöhnlich... ungewöhlich....

Normalerweise erfolgt die Verkündung irgendwo zwischen Tür und Angel. Man muss den vorsitzenden Richter abfassen und fragen, was denn nun beschlossen wurde. Die Anwälte rufen in der Geschäftsstelle an. Dieses mal war es ganz formal und feierlich.... Die drei Richter saßen majestätisch in ihren Roben in der Front, das Publikum erhob sich zur Verkündung, Kameras mussten ausgemacht werden, feierlich verkündete Herr Mauck den Beschluss des Gerichts, dann durfte sich das Publikum wieder setzen und es gab eine kurze Begründung zur Entscheidung...

Warum ist das nicht öfter? Warum kommt außer, wenn sich der Beklagte öffentlich zur Wehr setzt, keine Öffentlichkeit...? Die Richter schienen etwas nervös anbetrachts des ungewohnten Zulaufs, schienen es jedoch zu genießen...

16.12.08: Es ergeht eine Urteil: Die Klage wird abgewiesen, da seitens des Klägers nicht genügend Beweise für einen Widerruf bzw. Unterlassung angeführt werden konnten, die die Unwahrheit des Beklagten bewiesen, welche die Grundlage für einen Widerruf bzw. Unterlassung wären. Sofern es sich bei den beanstandeten Passagen um Meinungsäußerungen handele, seien die Grenzen der unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten worden. Volker Kühn habe die im Rahmen der journalistischen Recherche erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten. Die Kosten hat der Klöger zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen BVollstreckbarkeit.

Der Kläger - Heesters - ging in Berufung.

[bearbeiten] Berufung 10 U 6/09

Johannes Heesters' Dachau-Rechtsstreit durch Vergleich beendet

22.04.10: 10 U 6/09: Der Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler und Sänger Johannes Heesters und dem Publizisten Volker Kühn über dessen Äußerungen zu einem Auftritt Heesters' im Konzentrationslager Dachau im Jahre 1941 ist einvernehmlich beigelegt worden.

Kühn erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem 10. Zivilsenat des Kammergerichts, er sei weiterhin davon überzeugt, dass Heesters in Dachau aufgetreten sei, werde ihn aber künftig nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er einen Auftritt in Dachau bestreite. Daraufhin erklärten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Kühn hatte Heesters in einem Interview mit einer niederländischen Zeitung im Februar 2008 vorgehalten, er habe seinen Auftritt im Konzentrationslager stets bagatellisiert und wahrheitswidrig bestritten, dort gesungen zu haben. Nachdem seine Unterlassungs- und Widerrufsklage hiergegen vor dem LG Berlin erfolglos geblieben war, hatte Heesters, der im Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat, Berufung zum Kammergericht eingelegt.

Heester übernahm die Kosten.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für die Pseudoöffentlichkeit wurde die Verhandlung miterlebt und mitgeschrieben von E Schälike

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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