27 O 780/11 - 24.01.2012 - Anwaelte und Richter unter sich

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Statthaftigkeit von Filmaufnahmen einer im weitesten Sinne eine Person der Zeitgeschichte zu einer Gerichtsverhandlung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Hegemann vs. rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

24.01.12: LG Berlin 27 O 780/11 Hegemann vs. rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtstgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg, RA Dr. König
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich und Justitiarin Naujoks


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: [zu RA Eisenberg] Brauchen sie etwas Zeit zum durchlesen des Fax?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Ja. [liest] Schwachsinn hier! So ´ne Scheiße würde ich auch erst in der Verhandlung einreichen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Wir haben die Eidesstattliche Versicherung von Dr. Norbert Siegmund und Dr. Bosse gelesen – das trifft aber so nicht zu.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Ich rüge, dass der Zeuge Dr. Siegmund keine ladungsfähige Adresse angibt. Er verbirgt sich, wird nur als freier Mitarbeiter bezeichnet. Zu den Mindestanforderungen gehört eine solche ladungsfähige Adresse. Der Störer setzt seine Tätigkeit fort. Ansonsten widerspreche ich und rüge ich.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: []

Vorsitzender Richter Mauck: Ich nehme das jetzt zu Protokoll.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Das ist ein reines Scheingefecht. In anderen Verfahren wurde alles zugestellt. Über den rbb wurde alles angenommen. Er ist jederzeit über den Arbeitgeber erreichbar.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Darüber ist aber der Leumund nicht …

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Mal etwas zur Sache. War die Antragsgegnerin überhaupt befugt, uns in der Sitzungspause zu filmen? Das stellt doch dort einen geschützten Raum dar. Wenn sie selbst vor Gericht stehen und plötzlich Kameras und Mikrofone auf sie gerichtet sind, dann ist doch kein vernünftiges Gespräch zwischen Anwalt und Mandant möglich. Sonst war nur noch ein Referendar der Staatsanwaltschaft da, die Öffentlichkeit war schon draußen. Die Protokollführerin saß weiter weg. Wir waren schon im Gespräch. Das kann ich auch anwaltlich versichern. Dr. Sigmund sagte, der Vorsitzende hätte die Aufnahmen erlaubt. Auf Nachfrage musste ich den Vorsitzenden erst suchen im Hause, und er sagte mir dann, dass er auf keinen Fall etwas erlaubt habe.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Es geht um das Zustandekommen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Ausreden lassen! Unmittelbar davor darf man filmen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wo denn?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Doch.

Vorsitzender Richter Mauck: Das führt doch nicht weiter.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Das ist so. Das muss ich doch sagen, weil Dr. Sigmund sagte, ich sei Prozessbetrüger.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: In einer Sitzungspause darf da jeder reinmarschieren.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Nein, nirgends.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wenn so ein Gespräch sogar auf dem Gang geführt werden muss – selbst dann besteht Schutzanspruch. [] Das hat auch bisher kein BGH entschieden, dass so etwas hingenommen werden muss. Artikel 5 spielt da eine Rolle, bezieht sich aber nicht auf die Verhandlungspausen, Gespräche im Anwaltszimmer etc. Sonst würde ein Prozess vollkommen undurchführbar.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Wenn Vertraulichkeit nötig gewesen wäre, dann wäre man woanders hingegangen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Wohin denn?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Es wurde ja gar nichts daraus veröffentlicht. Allenfalls die Bildaufnahmen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Vielleicht kann uns ja mal das Gericht seine vorläufige Einschätzung mitteilen.

Vorsitzender Richter Mauck: Also evtl. ist Herr Hegemann im weitesten Sinne eine Person der Zeitgeschichte. Aber es ist klar, dass sie das Recht auf Vertraulichkeit haben.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Selbst wenn dieser Status so wäre …, aber trotzdem [] Vielleicht gerade für eine Person der Zeitgeschichte, dass der dann Schutz braucht. Er stand das erste Mal vor Gericht. Wenn es denn schon Bilder von ihm gibt, warum hat man darauf nicht zurückgegriffen?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Sie bringen mich doch jetzt in die Notlage, sagen zu müssen, worum es in dem Gespräch ging.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Es war ein Steuerstrafverfahren. Es war keine Strafkammeranklage – offensichtlich kein Vorwurf mit drohender Freiheitsstrafe. Aber es gibt auch ein Steuergeheimnis. Prof. Dr. Hegemann wurde nie ein Vorwurf gemacht. Er hat nur eine Aussage gemacht. Er muss sich nicht vorführen lassen. [] Herrn Hegemanns Prominenz wird falsch beschrieben. Er sagt von sich, er sei [nur] Ideengeber, nicht so wie Raue [] Muss er es hinnehmen, bei einem nicht schweren Vorwurf in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden? Dem Dr. Siegmund scheint es nur scheißegal zu sein, was verboten wurde. [] Es scheint auch nicht festzustehen, dass er verurteilt wird. Er hat doch auch nicht die Öffentlichkeit gesucht. []

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht nur um das Bildnis.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Herr Hegemann ist eine gewisse Legende.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Sind noch weitere Glaubhaftmachungen nötig?

Richter Dr. Himmer: Ist die Anklageschrift verlesen worden?

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Gesamtstrafe beläuft sich auf ca. € 200.000,- von 2001 bis 2006.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Das ist insgesamt hochstreitig. Es ist bewiesen, dass wir uns in einem Verteidigergespräch befunden haben.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Reich: Er darf sowieso in der Pause filmen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Dr. König: Eine nicht erteilte Genehmigung ist doch keine Erlaubnis fürs filmen.

Vorsitzender Richter Mauck: RA Dr. König versichert anwaltlich, dass [keine Genehmigungen für Aufnahmen erteilt wurden]. Ok. Wir beraten und entscheiden.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Eine Verhandlung mit halbwegs ausreichend Theaterdonner für eine nicht besetzte Galerie. Letzten Endes ging aus sehr kurzen Nebenbemerkungen hervor, dass es nur um Bild-/Filmaufnahmen ging und etwaige Gesprächsfetzen gar nicht erst Veröffentlichung fanden. Ein solches Fetzen in der Verhandlung wäre daher vielleicht gar nicht nötig gewesen, aber RA Eisenberg ist allemal gut dafür, um mit Verve Grundsätzliches in jeden Krach einzuführen, auch wenn es ohne ihn eigentlich gar nicht kracht. Interessant bei dieser Verhandlung: feine Momente des Wechselspiels der verschiedenen Anwälte aus der Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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