27 O 777/09 - 24.09.2009 - Pechstein verliert auch das dritte Mal, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 20:50, 12. Nov. 2009 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(<font color="#800000"> Pechstein vs. Kistner</font>)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (21:37, 3. Aug. 2010) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Corpus Delicti=)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 6 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
 +=Corpus Delicti=
 +
 +Im vorliegenden Fall geht es um strittige Äußerungen zu den Blutproben der Eisschnelläuferin Pechstein in der Online-Ausgabe der Süddeutschen- Zeitung.
 +
 +{| border="0" cellpadding="6"
 +|-
 +| rowspan="1" width="500" align="left" | __TOC__
 +| rowspan="1" width="300" align="center" | <font face"Arial" size="6"><b>[http://www.buskeismus.de BUSKEISMUS]<br><br><br>
 +<font face"Arial" size="6">Bericht
 +| rowspan="1" width="1000" valign="top" align="center" |<youtube>-vcTCWxrcOs</youtube><br>
 +[http://www.youtube.com/watch?v=-vcTCWxrcOs Video] bei YouTube
 +|}
 +
= <font color="#800000"> Pechstein vs. Thomas Kistner</font> = = <font color="#800000"> Pechstein vs. Thomas Kistner</font> =
Zeile 12: Zeile 25:
In allen drei Sachen verlor die Klägerin am heutigen Tage, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann. In allen drei Sachen verlor die Klägerin am heutigen Tage, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann.
- 
-==Korpus Delicti== 
- 
-Im vorliegenden Fall geht es um strittige Äußerungen zu den Blutproben der Eisschnelläuferin Pechstein in der Online-Ausgabe der Süddeutschen- Zeitung. 
== Richter == == Richter ==
Zeile 35: Zeile 44:
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Anträge zurückgewiesen wurden. Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Anträge zurückgewiesen wurden.
 +===Urteil 20 O 777/09===
 +
 +Urteil [http://www.buskeismus.de/urteile/27O77709.pdf <font color="#800000">'''27 O 777/09'''</font>] vom 24.09.2009.
 +
 +'''Tenor:'''
 +
 +::1. Der Antrag der Antragstellerin vom 7. August 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfüguhg wird zurückgewiesen.
 +
 +::2. Die Antragstelletin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
 +
 +::3. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleiastung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
 +
 +Klägerin hat beim Kammergericht Berufung eingelegt. Az. <font color="#800000">'''10 U 144/09'''</font>
==Kommentar== ==Kommentar==
Zeile 53: Zeile 75:
<datecategory name="Berichte nach Datum" date="24.09.2009" /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="24.09.2009" />
- 
-<datecategory name="Berichte Neu" date="12.11.2009" /> 

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um strittige Äußerungen zu den Blutproben der Eisschnelläuferin Pechstein in der Online-Ausgabe der Süddeutschen- Zeitung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

[bearbeiten] Pechstein vs. Thomas Kistner

24.09.09: LG Berlin 27 O 777/09

Der Beklagte ist der Autor des streitgegenständlichen Artikels.

Geklagt wurde am gleiche Tag gegen die Prinzausgabe der SZ - 27 O 758/09

und

gegen die Online-Präsentation der SZ Az. 27 O 779/09

In allen drei Sachen verlor die Klägerin am heutigen Tage, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Simon Bergmann
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Beiten Burkhardt; RA Raymund Brehmenkamp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Es wurde nicht extra verhandelt. Alles Wesentliche s. Bericht vom selben Tage unter dem Az.27 O 758/09

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Anträge zurückgewiesen wurden.

[bearbeiten] Urteil 20 O 777/09

Urteil 27 O 777/09 vom 24.09.2009.

Tenor:

1. Der Antrag der Antragstellerin vom 7. August 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfüguhg wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstelletin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleiastung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Klägerin hat beim Kammergericht Berufung eingelegt. Az. 10 U 144/09

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge