27 O 719/10 - 28.06.11 - Johannes Eisenberg schliesst fuer Rainer Speer die Oeffentlichkeit zu recht aus

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um den Fall Rainer Speer. Näheres war der Öffentlichkeit nicht zugänglich, da sie von der Verhandlung auf Antrag des Klägeranwalts ausgeschlossen wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Rainer Speer vs. Axel Springer AG u.a.

28.06.11: LG Berlin 27 O 719/10

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, König & Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP u.a.; RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: … partieller Vergleich … jeweils Erklärungsfristen beantragt …Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit … wir haben nicht die Absicht, aus den Emails zu zitieren – daher kein Ausschluss.

Klägeranwalt Eisenberg: Sie wissen, wie Herr Prof. Dr. Hegemann agiert [] Ich meine, dass sie gut beraten sind, darüber zu beraten und die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Öffentlichkeit vergrößert den Schaden.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Wir werden darüber beraten und verhandeln. Bis zur Entscheidung bitte ich die Öffentlichkeit, den Saal zu verlassen.

Im Anschluss hierzu wurde verkündet, dass die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen wird, da umfangreiche Inhalte aus dem Lebensbereich der Zeugin zur Sprache kommen könnten, die besonderem Schutzbedürfnis unterliegen würden. -> ³ 171, Satz 6 (1) BVE

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass dem Unterlassungsantrag stattgegeben, aber keine Geldentschädigung verhängt wurde.

Kommentar

Weshalb nicht immer so mit dem Ausschluss der Öffentliuchkeit!!

Falls die Berichterstattung über das in der Verhandlung Gehörte zu Verboten, Ordnungsmittelverfahren und gar Knast führt, sollte die Öffentlichkeit von Amts wegen ausgeschlossen werden.

Ansonsten wird Selbstzensur verlangt in einer Rechtssituation, in der es keine Rechtssicherheit gibt.

Die heutige Rechtsprechung über die Gerichtberichterstattung gibt kriminell gestrickten Akteuren die Möglichkeit, massiv Zensur durchzusetzen, Berichterstatter einzuschüchtern und kriminellen Machenschaften Vorschub zu leisten.

Wir die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so ist das ehrlicher und wir brauchen nicht mehr uns über China zu wundern.

Jedes Land hat seine eigenen Sitten und überwindet das Mittelalter auf seine Art und Weise.

Dank gebührt Herrn Eisenberg, dass er sich hat nicht verleiten lassen, auf Kosten seines Mandanten die Gerichtberichterstatter zur Kasse zu bitte. Bei Richter Mauck wäre ihm das leicht gefallen. Bei Richter Buske ebenfalls. So geschehen z.B. bei der Gericht-Berichterstattung über die s.g. Sedlmayer-Mörder M.L. und W.W. und den Mördern Peter Hößl und Rainer Körppen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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