27 O 714/11 - 19.01.2012 - Immer wieder die Stasi

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Vorwürfe der Stasi-Spitzelschaft, und inwieweit die Tochter in der Berichterstattung über sich auch die Erwähnung ihres Vaters – Joachim Tschirner, IM-Deckname „Hans Matusch“ - und dessen eigener Geschichte hinnehmen muss.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Nora Tschirner vs. BILD digital GmbH & Co. KG

19.01.12: LG Berlin 27 O 714/11 Nora Tschirner vs. BILD digital GmbH & Co. KG

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dieter Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Wolfgang Hagemeister

Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Graalfs
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Dr. Amelung

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es ist die Frage, ob die Antragstellerin es hinnehmen muss, als Aufmacher herzuhalten. Damals ist eine Einstweilige Verfügung erlassen worden. Der Vater habe der DDR kritisch gegenübergestanden, aber sie kann nichts für ihren Vater. Frage ist, ob das tatsächlich alles anders gesehen werden muss und ob öffentliches Interesse besteht. Spätestens bei der Bildveröffentlichung muss man … Einer breiten Öffentlichkeit dürfte Herr Tschirner unbekannt sein.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Dann fang ich mal an. Ich konnte den Schriftsatz jetzt nur überfliegen. Die Zuordnung zur Sozialsphäre sei absurd – das hat aber der Senat genauso entschieden und begründet. In der Entscheidung gibt es viele schöne Zitate. Jede der zitierten Äußerungen bezieht sich auf das Verhältnis von ihr zu ihrem Vater oder vom Vater zur DDR. Den Kontext hat sie in eigenen Äußerungen selbst geschaffen. Er ist ein durchaus bekannter Dokumentarfilmer. Am 04.11.1989 hat er eine Rede gehalten. Es ist auch das Verhältnis von ihm zu seiner berühmten Tochter beleuchtet. Die Berichterstattung ist zurückhaltend, es besteht keine Prangerwirkung … „beide Typen oft aneinandergeraten“ [Vater, Tochter]. Herr Tschirner bestreitet selbst nicht, dass er war. Heute ist er Geschäftsführer von UM WELT FILM Produktionsgesellschaft mbH und sagt, darüber muss man in Ruhe reden. Sie äußert sich über ihr Verhältnis zum Vater, zur DDR, zu seiner Einstellung zur DDR. Dann muss doch die Tatsache, dass er IM war, Teil der Berichterstattung und des Meinungsbildes werden. []

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Darum geht´s gar nicht. Diese Passage soll nicht untersagt werden. Es geht aber um die Prangerwirkung und die Berichterstattung “Verhältnis zum Vater“. Es wird ja nicht in Zweifel gezogen, dass er IM war. Es wird suggeriert, er hätte es ihr nicht gesagt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Verstehe ich sie richtig: sie wollen der Antragsgegnerin nicht verbieten, generell zu schreiben?

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Situationsbezogen.

Vorsitzender Richter Mauck: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Das verstehe ich nicht.

[]

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Was bringt denn bei der Berichterstattung die Waage zum kippen?

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Es ist der Aufhänger, die Aufhängerart, von der eine Prangerwirkung ausgeht. Und das hat sie nicht hinzunehmen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Sie hat es schon immer gesagt.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Nein, nur einmal 2005 in der FAZ. [] Früher hat sie sich nur zur Arbeit mit ihrem Vater bei einem Projekt [geäußert].

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Analog zu Iris Berben: Sie ist nicht nur Schauspielerin, sondern äußert sich auch zu politisch-gesellschaftlichen Themen. Mario Barth ist ein Gegenbeispiel.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Sie muss es nicht hinnehmen. Prangerwirkung!

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, das ist schwierig.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Der Vater wollte die DDR nicht abschaffen, sondern Änderungen aus dem System heraus.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: []

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir haben es verstanden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

Kommentar

…..

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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