27 O 70/11 - 07.06.2011 - Prof. Dr. Christian Schertz erhaelt Benimmhinweise vom Gericht

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichte über das Privatleben von Frau Christine Neubauer.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Christine Neubauer vs. Burda Senator Verlag GmbH

07.06.11: LG Berlin 27 O 70/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Schweizer und Kollegen; RAin Claaszen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Einmal hat sie ihre Privatsphäre geöffnet, aber es ging damals in eine andere Richtung, daher …

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Wenn es heißt: ist er der Grund für die Trennung? Dann ist das schon was anderes.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hm, unsere Antragstellerin möchte nicht, dass darüber spekuliert wird, ob ihre Ehe an anderen Männern gescheitert ist.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Dann ist der Antrag doch falsch formuliert.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, das ist wohl wahr.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Das ist ja sehr akademisch.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Was stört sie an der Behauptung? Dazu gehört doch aber das Foto.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Sie hat unmittelbar ausgeschlossen, dass ein Bild abgebildet wird, mit dieser Beschriftung.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Sie selbst ist gar nicht auf dem Bild.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Es geht nicht um ein Recht am eigenen Bild von Frau Neubauer, es geht um eine kombinierte Wort-Bild-Berichterstattung.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Dann ist der Antrag falsch formuliert.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Wenn die Kammer vielleicht noch eine bessere Formulierung weiß, als was ich jahrelang in meinem Labor entwickelt habe.[] Den Text allein versteht man doch nicht. Aber wir können´s gerne umdrehen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Es wird immer so weit tenoriert und cool formuliert, dass nicht mehr erkennbar ist, was eigentlich angegriffen wird. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na ja, da haben sie recht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Der Verlag ist nicht zum Rätselraten.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Das brauchen sie nicht. Die Kammer hat´s verstanden. Wir können aber auch die Formulierung umdrehen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Der Punkt ist abgehakt. Ihre früheren Äußerungen lassen hier diese Sache nicht ableiten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Es geht abstrakt darum, dass sie zwei lange Interviewstrecken … .

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Dieses Herrmann-Geschwätz!

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Das können sie doch Herrn Herrmann sagen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Sie übernehmen es aber.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Dr. Schertz!

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Lassen sie mich doch ausreden. Der Artikel geht nicht über … hinaus.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Heiße Affäre mit Latino. Hier besteht auch kein öffentliches Interesse. Wenn die Betroffene sich dazu nicht äußert, dann ist auch keine Verdachtsberichterstattung statthaft. Hier ist nichts von öffentlichem Interesse, auch nicht das im „Focus“. „Dreckblätter von Burda“ wie Kachelmann gestern schrieb. – Mal ausreden lassen! Ich werde hier ständig von der Kammer zu recht gerügt. Hier hat keine Öffnung stattgefunden. Selbst wenn das Trennungsinterview eine Tür aufgemacht hat – sie hat sich nicht geäußert und dann ist eine Verdachtsberichterstattung nicht zugelassen. Hier geht´s nicht um eine Straftat.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Classzen: Jetzt sind sie doch mal ruhig.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ja, ok. ich hatte eine schlechte Kindheit. [] In Süddeutschland [BAin Claaszen stammt aus Süddeutschland] ist Ehebruch vielleicht noch strafbar. [] Ich stelle den Tenor ins Ermessen des Gerichts.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

RA Schertz schien einen angestrengten Tag erwischt zu haben. Er wirkte recht dünnhäutig, reizbar, neigte zu persönlichen Ausfällen auf seinen Widerpart und deren Kollegen, und wirkte mit seinen selbstreflektierenden Einlassungen etwas zerfahren. Trotz ihm vom Gericht attestierter Unzulänglichkeiten in der Klageformulierung wurde das Verfahren aber zugunsten seiner Mandantschaft entschieden.

....

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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