27 O 695/11 - 23.02.2012 - Freundin eines Politikers

Aus Buskeismus

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-[[Kategorie:Neue Berichte|12.06.08]] 

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Ehefrau von Herrn Boetticher (CDU-Schleswig-Holstein) und darum, dass man Fotos, auf denen sie abgebildet ist, in Artikeln vom 18.08.2011 und 25.08.2011 veröffentlicht hat.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Hinze vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

23.02.12: LG Berlin 27 O 695/11


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; RAin Claasen


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.02.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Ich weiß nicht, ob sie auch eine Verfügungssache hatten, die bei uns auch schon besteht. Eine Interessenbeeinträchtigung der Klägerin, die nach § 23, 2 KUG besteht …Die Klägerin ist der Öffentlichkeit nicht als werdende Landesmutter vorgestellt worden – nichts in der Art. Das einzige: es gab mal Bilder, wo sie auch drauf war, mit Unterschrift. Sonst vereinzelte Auftritte, aber keine eigentliche Berichterstattung, wo gesagt wird, dass diese beiden ein Paar sind. Das ist alles zu wenig, um zu sagen, hier bestünde ein Interesse der Öffentlichkeit. Sie ist ja die Gedemütigte. [] Das hat uns bewogen, zu sagen: das geht nicht.

Beklagtenanwältin Claasen: Zur Begrifflichkeit: Interesse an der Person im zeitgeschichtlichen Zusammenhang. Er hat sich selber dazu geäußert und es in die Öffentlichkeit getragen. Im Oktober 2010 hat er sie in Amerika geheiratet. Die sind bei öffentlichen Veranstaltungen aufgetreten, es gab Fototermine, das ist genau diese Selbstdarstellung.

Klägeranwältin Lingens: Es wird bestritten, dass er sie als seine Freundin vorgestellt hat. [] 2007, 2008 beim Poloturnier waren sie nur Arm in Arm.

Vorsitzender Richter Mauck: Das einzige 2010 … langt aber noch nicht. Er hat sich nie geschmückt mit ihr an seiner Seite.

Beklagtenanwältin Claasen: Er verkauft hier einen Lebensentwurf. Und dann noch mit Bild. Das ist schwer nachvollziehbar.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir haben uns im Verfügungsverfahren positioniert. Gibt´s schon was vom Kammergericht?

Klägeranwältin Lingens: Nein.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir denken trotzdem drüber nach.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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