27 O 518/11 - 20.12.2011 - taz-Cefredakteuirin gewinnt gegen Zensur

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Störereigenschaften einer taz-Chefredakteurin und den Umfang ihrer Haftbarkeitsmachung.

Beanstadet dürfte der folgende taz-Artikel vom 28.07.2011 sein:, in dem u.a. steht:

Wie die taz allerdings aus Sicherheitskreisen erfuhr, verschickte Breivik sein Traktat sehr wohl an eine Kontaktadresse der bräunlichen Truppe, und zwar an die ihres Arbeitskreises "Christen pro Köln". Auf dessen Internetseite wird als Empfängerin der Mails an die Adresse Christenprokoeln@aol.com Regina Wilden angegeben. Das ehemalige Kölner Ratsmitglied gehört sowohl dem Vorstand von Pro Köln als auch von Pro Deutschland an.

Im Artikel werden noch Judith Wolter, Vorsitzende der Pro-Köln-Fraktion im Stadtrat, genannt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Regina Wilden u.a. vs. Ines Pohl

20.12.11: LG Berlin 27 O 518/11 Regina Wilden u.a. vs. Ines Pohl

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper u.a.; RA Pagel
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.12.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es allein um die Störereigenschaften der Frau Pohl oder haben sie jemand anderen?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Der Antragstelleranwalt teilt mir heute folgendes mit … das wäre Informations-Verschlussache, aus einem anderen Zusammenhang … Daraus ergibt sich, dass es Informationen gibt.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir haben die Einstweilige Verfügung damals erlassen, weil Frau Pohl presserechtlich verantwortlich war.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Man hätte auch den Verlag nehmen können. B. ist in unserem Fall der Verlag auch verantwortlich. Man kann unmöglich verlangen, dass man selbst verantwortlich gemacht wird. Frau Pohl kann nicht zivilrechtlich für alle taz-Veröffentlichungen haften. [] Selbst die zivilrechtliche Haftung des Chefredakteurs wird dann nicht mehr haltbar, ganz allgemein. [] Die taz ist auch Domaininhaberin. Der Printartikel ist von der Online-Präsenz rübergeladen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Pagel: Der Artikel ist zwar gut verändert, aber weiterhin …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Pagel: Sie sagen, das Impressum ist falsch.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Nein.

[]

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie ist nach § 54 Rundfunkstaatsvertrag …

[]

'Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden entscheiden.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Er behauptet, er habe im Internet … . Wenn man auf meinen guten Lehrer Mauck hört, dann geht das Leben vor.

'Vorsitzender Richter Mauck: [schmunzelt] Wir werden beraten.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass Einstweilige Verfügung aufgehoben und die Klage zurückgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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