27 O 452/09 - 18.06.2009 - Wieder mal Mario Barth, der zensiert unterstützt von Schertz

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Inhaltsverzeichnis

Barth vs. Presse-Duck- und Verlags-GmbH

18.06.09: LG Berlin 27 O 452/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die Vermögensverhältnisse des Vaters von Mario Barth.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz und RAin Dr. Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Kalckreuth; RA Dr. Bunnenberg

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Auf der Internetseite der Augsburger Allgemeinen wurde der Bericht der „BILD-Zeitung“ entsprechend übernommen. Ist das eine Öffnung der Privatsphäre von Mario Barth? Wir meinen, das hätte man so nicht machen dürfen. Hier wird auch gar nicht thematisiert, ob da nicht ein Sozialhilfebetrug vorliegt.

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Wir haben noch mal recherchiert, wo er Details seiner Privatsphäre offenbart. Wann war sein erster Kuss. Eine Kette zur Hochzeit, ein Anhänger dazu zum zehnjährigen Jubiläum. Er plaudert aus dem Nähkästchen. „Meine Macken sind Teil des Geschäfts“ wird da gesagt. „Ich nehme den Stoff für das Programm aus dem Alltag, da ist nichts erfunden.“

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Aber auch zum Vater?

Klägeranwalt Schertz: Der Kuss hat nichts mit dem Vater zu tun. Das ist auch nicht das gleiche Kaliber. Auch Details der Adoption, Kinder aus Russland – wenn er das sagt, heißt das nicht, dass er Details erlaubt. Andere Fälle [Wohnwagen] hat die Kammer veröffentlicht … immer verboten … Wie heißt die überhaupt? Augsburger Allgemeine. Ausgerechnet die muss hier einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen, selbst die B.Z. akzeptiert inzwischen …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Programm ist so oberflächlich. Kein Einblick in die Privatsphäre.

Klägeranwalt Schertz: Grönemeyer-Entscheidung …

Beklagtenanwalt Dr. Bunnenberg: Privatsphäre aber vor einem Millionenpublikum, im Olympiastadion …

Klägeranwalt Schertz: Das ist doch gerade das Spiel an der Sache.

Richterin Frau Becker: Nur ein einziges Zitat, eine Bezugnahme auf seinen Vater gibt es im gesamten Programm.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken.

Eine Einstweilige Verfügung in dieser Sache wurde am Ende des Verhandlungstages bestätigt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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