27 O 425/09 - 07.05.2009. - Dieter Hoeneß erreicht Gegendarstellung

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Inhaltsverzeichnis

Dieter Hoeneß vs. Fragezeichen

07.05.09: LG Berlin 27 O 425/09


Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Bericht über Dieter Hoeneß, indem dessen Vertragsabsichten mit Hertha BSC und das Klima speziell im Verhältnis zum Trainer Lucién Favre beleuchtet wurden.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Moser und Bezzenberger, RA Moser und RA Sauer
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Schertz Bergmann, RA Reich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Erstens: Größe der Überschrift. Sonderfunktion der Seite drei. Vielleicht, dass man das ein bisschen kleiner machen kann mag dabei noch das kleinste Problem sein. Es geht um die inhaltliche Gegendarstellung. Über die Phase davor und die Phase danach. Er sagt, wie es tatsächlich sei. Warum solche inhaltlichen Redundanzen?

Klägeranwalt Moser: Ich geb´ immer gern den Eindruck … Leser auf das Thema einstimmen …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Über die Zeit, seit Lucién Favre Trainer ist.

Klägeranwalt Moser: Wenn ich es dadurch verkürze, dann gerne. Aber ich muss doch den Eindruck erklären.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das erklärt sich von selbst.

Beklagtenanwalt Reich: Nicht den Leser einstimmen, sondern kurz und knapp.

Klägeranwalt Moser: Drei Äußerungen … unwahre Tatsachenbehauptung … Ok., dann als Hilfsantrag.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Er hat seit Ende 2006 nicht mehr die Bank aufgesucht.

Klägeranwalt Sauer: Es ist mit dem DFB vereinbart worden, dass er nicht mehr runtergeht – nicht wegen Herrn Favre. Dadurch entsteht aber genau der falsche Eindruck.

Klägeranwalt Moser: Das wird ja auch im Endeffekt nicht bestritten. Er sitzt nicht auf der Bank, sondern auf der Tribüne. Schon 2006, als Falko Götz noch Trainer war, also schon vor der Verpflichtung von Favre.

Beklagtenanwalt Reich: Das ist schon eine völlig neue Umschreibung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nö.

Beklagtenanwalt Reich: Dem verständigen Leser deutlich zu machen, schon seit Anfang der Saison 2006 …

Klägeranwalt Moser: Das eben nicht. Mitte dieser Saison heißt nicht Anfang der Saison. Das muss ausgeräumt werden. Schon vor der Verpflichtung von Favre: das ist ok. […] Außerdem ist die Eindruckserweckung falsch, dass er über Disziplinarmaßnahmen, Suspendierungen oder Degradierungen verfügte. Auch hier gilt: es hat sich erstens nix geändert, zweitens: nur der Trainer trifft die Entscheidungen. Der Antragsteller wird eingebunden, wird nicht hinterher informiert, er weiß schon vorher Bescheid. Die Darstellung ist in doppelter Hinsicht falsch. Das sollte man in die Entgegnung einarbeiten, dann wird´s halt noch länger …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Entscheidend ist immer: wie versteht´s der Leser?

Richterin Becker: Hilfsweise noch ergänzen.

Klägeranwalt Moser: „ … außerdem bin ich auch in diese Entscheidungsfindung von Anfang an eingebunden“.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist es irreführend oder nicht?

Klägeranwalt Moser: Kernthese ist: seitdem der neue Trainer da ist, hat Hoeneß von seiner Macht abgegeben.

Beklagtenanwalt Reich: Ok., wenn so ausführlich, dann kann ich aber auch argumentieren, dass die Eidesstattliche Versicherung falsch ist.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Spielerverpflichtungen sind ein Streitpunkt.

Beklagtenanwalt Reich: Früher wurde Hoeneß´ Wille abgenickt.

Klägeranwalt Sauer: Falsch. Seit Favre hat sich nix geändert. Nach Satzung nur mit Beiratszustimmung möglich.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Früher hat der Beirat den Trainer nicht gefragt, betr. Transfers.

Klägeranwalt Sauer: Es gibt keine Verbindung zum Beirat.

Beklagtenanwalt Reich: Also doch abgenickt.

Klägeranwalt Sauer und Moser zusammen: Nein, eben nicht!

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Viertens: „… aus Laune heraus über 2010 seinen Vertrag nicht verlängern … „ Wertfrei, immer Tatsachen.

Klägeranwalt Moser: Nein. Neuformulierung ist nötig.

Beklagtenanwalt Reich: Wir müssen ja alles drucken, was verlangt wird.

Klägeranwalt Moser: Sie könne doch prüfen, und wenn etwas unwahr ist, dann haben sie guten Stoff für eine Weiterführung.

Zum Ende der Verhandlung haben sich die Parteien im Wesentlichen über die Formulierung der Gegendarstellung geeinigt – nicht ohne geduldige Hilfe und Moderation aller drei Richter.

Kommentar

Der Termin wurde auf der ausgehängten Terminrolle (liegt dem Betreiber dieser Webseite vor) kurzfristig handschriftlich zugefügt. Wahrscheinlich falsch. Denn als Antragsgegner stand rbb. Aus der Verhandlung ist es jedoch eher naheliegend, dass es sich stattdessen um eines der größeren Berliner Verlagshäuser handeln müsste. Wir tippen auf den Berliner Verlag.

Draußen, in der Freien Welt wird man für solche Fehler gleich mit einstweiligen Verfügungen und Kostennoten bestraft.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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