27 O 422/11 - 20.10.2011 - Oeffentlichkeit ausgeschlossen

Aus Buskeismus

Version vom 13:44, 29. Jan. 2012 von Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Unbekannt.

Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Vielleicht sind auch die Namen geändert worden. Das hatten wir schon mal beim LG Köln.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Öffentlichkeit ausgeschlossen

[bearbeiten] Grünhöfer vs. Wöbke

20.10.11: LG Berlin 27 O 422/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Konnegen; RA N.N.
Beklagtenseite: Kanzlei Eberhardt & Tietze & Tomkowitz-Lenko; RA N.N.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Auf Antrag der Klägerin wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass Dinge aus dem Privatbereich der Klägerin berichtet werden, die ihre schutzwürdigen Interessen verletzen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Unterlassungserklärung beklagtenseitig abgegeben wurde. Ferner wurde ein Vergleich geschlossen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Videos - Öffentlichkeit ausgeschlossen

...

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

]

Persönliche Werkzeuge