27 O 418/11 - 11.08.2011 - Claudia Pechstein, Hell´s Angels und Zensur

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Version vom 17:31, 1. Feb. 2020

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um veröffentlichte Mutmaßungen zu evtl. Verstrickungen von Claudia Pechstein mit Mitgliedern der Hells Angels, die auf einem von ihr für längere Zeit nicht bewohnten Grundstück nebst Haus ab und zu nach dem rechten sehen sollten.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

Claudia n vs. Berliner Verlag GmbH

11.08.11: LG Berlin 27 O 418/11 Claudia n vs. Berliner Verlag GmbH

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Bergmann + RA Reich
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Bezzenberger + Frau Müller


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Es erfolgt ein Austausch von Schriftsätzen.

Vorsitzender Richter Mauck: … jetzt so die Gegendarstellung in der Fassung vom 04.08.11 betreffs der Gegendarstellung hat die Kammer Zweifel, ob sie so veröffentlicht werden kann … dass die Klägerin gewusst hat, dass da Beziehungen bestehen zu den Hell´s Angels. Also das sehen wir nicht … es reicht doch einfach …

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Also, da sagt die Kammer zu Recht, irgendeinen Kontakt muss es gegeben haben, und da muss man doch erläutern dürfen …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Daran stört sich offenbar keiner … Meinungsäußerung …

Vorsitzender Richter Mauck: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: … in Sumpf geraten … der Eindruck zwingt … Eindruck möglicherweise … Hinweis …

Vorsitzender Richter Mauck: … ist ein armes Schäfchen … die ist da irgendwie reingerutscht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Ja, eben. Das eine oder das andere ist möglich.

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Das ganze macht doch keinen Sinn.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Doch.

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Sie kann doch da reingeraten sein, ohne es zu wissen. Beide Varianten sind möglich.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Das ist investigativer Journalismus. Dass da zwei zusammen mauscheln.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: … das ergibt einfach keinen Sinn …

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Wenn ich zum Italiener gehe und jemand schreibt: … hat Beziehungen zur Cosa Nostra …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Das muss nicht heißen, dass man das von Anfang an mitbekommen hat. Die werden nicht gesagt haben: hallo, wir sind von den Hell´s Angels.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: … das sind in der Mehrzahl geheime Beziehungen … dann muss man es über die Schriftgröße kompensieren.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Es wurde im Plural geschrieben, weil es sich um zwei Leute gehandelt hat.

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Das versteht doch keiner.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Erst mal bis hierher. Ist denn ein Vergleich möglich?

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Vielleicht kleiner als das hier.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, wir wissen ja, die Größe …

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: In den vergangenen Jahren, beim OLG … eine Gegendarstellung im Innenteil ist kein Problem. Aber immer weg und auf dem Titel kürzen – das geht nicht. Entweder oder. Auf dem Titel vielleicht nicht mit gleicher Schriftgröße, aber …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Ich sehe das überhaupt nicht ein. Wenn im Titel und Innenteil dieselbe falsche Behauptung wiederholt wird …

Vorsitzender Richter Mauck: Dann haben sie wieder den Nur-Titelseiten-Leser und Über-die-Schulter-guck-Leser, siehe Kammergericht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: []

Vorsitzender Richter Mauck: Also das Amtsgericht mit Eisenberg hat das doch zur Kunst entwickelt.

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Also Julia, wenn du richtig liest …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Nein, das steht da nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: … nicht kaputt machen …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Was ist mit dem Einwand, dass sie sich komplett selbst widerspricht? [Zitiert von Pechstein-Webseite.]

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Wir dürfen nicht sagen, dass es keine Geschäftsbeziehung gab.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Wir machen ihnen jetzt nicht die Gegendarstellung, aber wir wissen, dass es anders geht.

[]

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Auf der Webseite gilt nicht das Gegendarstellungsrecht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Es wendet sich gegen die Geschäftsbeziehungen. [] Es besteht kein Anlass, Christian M. und Danilo B. in die Gegendarstellung reinzupfriemeln. Dann wird die Gegendarstellung viel länger als der Ausgangsartikel.

Vorsitzender Richter Mauck: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Bergmann: Die Kammer hat ja schon gesagt, das „Geschäftsbeziehung“ nicht ausreichend ist.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Es wundert mich nur, wenn man es überall [sonst] so lässt. Es sieht ein bisschen groß aus. Warum muss die Gegendarstellung in der Größe der Hauptüberschrift sein, gegen die sie sich nicht wendet? Die Gegendarstellung ist gegen die Unterüberschrift.

Alle Verfahrensbeteiligten beugen sich über einen Seitenentwurf. [] Anschließend werden die Anträge der Parteien aufgenommen.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden´s entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass nach Stellung eine Hilfsantrags eine Einstweilige Verfügung erlassen wurde. Eine gekürzte Gegendarstellungsvariante wurde für gut befunden.

Kommentar

Der nicht anwesende RA Eisenberg wird einmal gerichtlicherseits als beispielhafter performer hoher Gegendarstellungskunst erwähnt. RAin Bezzenberger wird einmal vom RA Bergmann der Gegenseite onkelhaft geduzt, was sie aber souverän an sich abtropfen lässt und bedient sich selbst des sehr schönen und kindergartentauglichen (-> stubenreinen) Ausdrucks „reinpfriemeln“, als es um die Erörterung des Inhalts und der Ausgestaltung einer möglichen Gegendarstellung geht, was die Bastelatmosphäre dieser Verhandlung gekonnt auf den Punkt bringt. Hierbei war ihr der Genuss, der ihr aus jedem Knopfloch strömte, förmlich anzusehen, als sie verkündete, eine Formulierung für die Gegendarstellung in petto zu haben, diese aber der Gegenseite selbstverständlich nicht frei Haus liefern werde. Das meisterhaft beherrschte Nuscheln von RA Reich lieferte eine gefällige Begleitung für die restlichen Wortbeiträge der Kombattanten mit gewöhnlicher Vortragstechnik.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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