27 O 412/11 -13.09.2011 - Claudia Pechstein verliert erneut beim LG Berlin

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Auffindbarmachung des Wohnsitzes von Claudia Pechstein – und im Laufe der Verhandlung auch erst einmal darum, ob sie denn dort überhaupt noch im landläufigen Sinne wohnt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Claudia Pechstein vs. Berliner Verlag GmbH

13.09.11: LG Berlin 27 O 412/11 Claudia Pechstein vs. Berliner Verlag GmbH

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Vineol (?)
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Bezzenberger


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

13.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass das Bild ihres Wohnhauses am Scharmützelsee gezeigt wird. Rocker bewachen ihr Haus. Es soll sich hier um einen Eingriff in die Privatsphäre handeln, weil jetzt die Anwohner und Nachbarn wissen, dass sie da wohnt. Darauf stellt das Kammergericht ab. Dann ist es eher unerheblich, ob Krethi und Plethi da hinziehen [vorbeigucken und gaffen] …

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Da wohnt sie schon ein Jahr nicht mehr. Das Kammergericht stellt auf den Rückzugsort ab. Wenn das Haus aber nicht mehr bewohnt wird, sie nur irgendwann vielleicht wieder hinzieht, jetzt aber bei ihrem Lebensgefährten wohnt, dann ist das nur noch ein ganz geringer Eingriff. Außerdem lässt man sie in der Wortberichterstattung ganz ausführlich darüber zu Wort kommen.

Vorsitzender Richter Mauck: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: []

Antragsteller-/Klägeranwältin Vineol: Das Haus ist aber noch in ihrem Eigentum, noch voll möbliert und wird deswegen noch bewohnt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Wenn sie da in drei Jahren einzieht, dann ist das für diesen Prozess irrelevant.

Antragsteller-/Klägeranwältin Vineol: Das Haus wird als Wohnsitz bereitgehalten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Sie hat dort nicht gewohnt. Nach der Trennung war sie schon zwei Tage später beim „Neuen“ eingezogen. Außerdem schreibt sie auch viel in ihrer Biografie und ihre Adresse ist auch auf ihrer Homepage angegeben. Und es ist auch ein sehr großer und langer See.

Antragsteller-/Klägeranwältin Vineol: Nirgendwo ist das Haus abgebildet [auf der eigenen Homepage etc.]. Wenn es nach ihnen ginge, würde ja dann auch jede Adresse aus dem Telefonbuch ein solches Vorgehen rechtfertigen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Das ist schon ein Unterschied. Es ist auffindbarer durch ihre Mitteilungen als durch unsere Veröffentlichungen. Ein Eingriff in die Privatsphäre ist hier höchstens s e h r gering. []

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir nehmen das mal auf.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

Kommentar

Einer der selteneren Fälle, bei denen die publizierende Seite vor unserer Berliner Pressekammer obsiegte. RAin Bezzenberger war souverän in der Darbietung aller Fakten und konnte in der Verhandlung bei der Offensichtlichkeit des Falles ganz entspannt auftreten. Ein Genuss, der ihr nach etlichen anderen, zähen, unerfreulichen Verhandlungen zu gönnen ist.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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