27 O 400/10 - 10.06.2010 - Gesine Lötzsch zensiert und tappt in die mediale Falle

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==Die Richter== ==Die Richter==
'''Vorsitzender Richterin am Landgericht:''' Michael Mauck<br> '''Vorsitzender Richterin am Landgericht:''' Michael Mauck<br>
'''Richter am Landgericht:''' Borgmann<br> '''Richter am Landgericht:''' Borgmann<br>
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Version vom 07:47, 4. Jul. 2010

Corpus Delicti

Unter der Überschrift „Lafontaines lauter Abschied vom Klub der Linkshaber“ stand in „Welt am Sonntag" vom 16.5.2010:

„Neue Informationen sollen den Verdacht erhärten, Lötzsch habe entgegen eigener Angaben von der Stasi-Mitarbeit ihres Mannes gewusst.“

Die 48-jährige Gesine Lötzsch, die Klägerin, meint, sie hätte nie gesagt, sie hätte nicht gewusst, dass ihr 78 jährige Ehemann Ronald Lötzsch mit der Stasi zusammen gearbeitet hat.

Unbestritten scheint zu sein: Unter dem Decknamen „Heinz“ hat der Sprachwissenschaftler an der Berliner Akademie der Wissenschaften der Stasi ab 1962 bis Mitte der achtziger Jahre von Treffen mit in- und ausländischen Kollegen berichtet.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Dr. Gesine Lötzsch vs. Axel Springer AG

27 O 400/10 Dr. Gesine Lötzsch vs. Axel Springer AG (Welt)

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP.; Rechtsanwältin Dr. Müller

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Michael Mauck
Richter am Landgericht: Borgmann
Richterin am Landgericht: Dr. Hagenmeister

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Michael Mauck:.Es geht um die Gegendarstellung zu einer Meldung in der „Welt am Sonntag“ zu Stasimitarbeit des Ehemanns der Antragstellerin. Es gibt einen Schreibfehler der Kanzlei ... ohne das „sog.“ ... zu meinem Wissen über das von ihn mit der Stasi. Sie hat nicht gesagt, ob sie davon etwas weiß oder nicht. Frau Dr. Lötzsch hat in der Presseerklärung erklärt: Habe alles gesagt, ich werde es nicht hinnehmen, dass man meinen Ehemann benutzt, um gegen mich vorzugehen. Die dpa wurde zu einer Stellungnahme nicht erreicht. Wenn man es nicht sagen konnte, würde ich es nicht sagen.

Springeranwältin Dr. Müller:Nach unserem Verständnis heißt das, sie weiß nichts.

Der Vorsitzende:.Aber. Mein Name ist Haase, weiß von nichts, wurde Dr. Lötzsch vorgeworfen. Die Frage ist, kann man das so verstehen? Bezieht sich das auf den Akteninhalt oder will sie bloß nicht ihren Mann in die Pfanne hauen? Dann weiß ich es. Die Gegendarstellung wäre gegenstandslos.

Springeranwältin Dr. Müller: Ergibt sich nicht … . Kein Akteninhalt ist mir bekannt.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Es war ein offenes Gespräch. Frau Dr. Lötzsch wird mit dem Sachverhalt konfrontiert. … bis März, Ende 1985, nicht 89. Ich hatte ihr erklärt, dass sie sich nicht äußern braucht. Genau daran hat sie sich gehalten. Jetzt ruft sie die dpa an und sagt, wieder sage ich nichts. Sagte, Freunde, von mir kriegt ihr nichts. Sie hat erklärt, darf nicht gesagt werden. Hat sich daran gehalten. Erstmal erschien am Sonntag die Meldung. Die Parteitags… hat mich angerufen. Dann … Die „Welt“ wusste genau so weinig … Dann hat Herr Wilde am Dienstag gesagt, weiß gar nichts. Die „Welt am Sonntag“ hat eine Abmahnung gekriegt, am Dienstag was gemacht. Unter Mühen eine Konstruktion gefunden. Der Ausgangspunkt: Wird unter „wusste nicht“, wird geleugnet. … Das beseitigt das Gegendarstellungsrecht nicht. Sie will denen einfach, ohne unhöflich zu sein, nicht mehr sagen. Ich äußere mich nicht, weil ich nicht will, dass man über mich schreibt. Wenn ich anfange mich zum Verteidiger meines Mannes zu machen, geht man auch gegen mich vor, dann dürfte man auch über mich schreiben. Genau das wollte man vermeiden. Das ist ja das Problem der Presse: Man findet bei ihr nix mit Stasi-Verstrickung. Sie wollte sich nicht reinziehen lassen in die Sache. Der Lügenvorwurf wird erhoben. SED-Vollstreckung … Nun hat man Frau Dr. Lötzsch .. Gerade dies gibt die Lage nicht her. Sage nicht mehr, wenn ich mehr wüsste, sage ich nichts. Der Ehemann musste auch nichts sagen. Hat ein bisschen gespitzelt. Hat dann abgebrochen. Durfte nicht … Frau … hat gerade SED-Rente für SED-Opfer, der Mann hat die SED-Opferrente … . Sie hat nicht gesagt, er war nicht bei der Stasi. War Opfer, der letzte Opfer der stalinistischen Vernichtung von Schriftstellern. Zusammen mit Erich Loest. … Darf sagen …. Lebt fünfundzwanzig Jahre mit ihm zusammen, wusste, dass er …

achverhalt … als sie ein Jahr alt war … und endete 1985. Die „Welt“ hat am Sonntag die Abmahnung gekriegt, . … Wenn ich anfange, mich zum Verteidiger meines Mannes zu machen, dann dürfte man auch über sie schreiben. Er war in der Beethoven- … poststalinistische Vernichtungshaft … Zahnbürste … Schach … kein Verkehr mit anderen Gefangenen … Sie hat nie etwas dazu gesagt, ob er bei der Stasi war oder nicht. Aber er war mit in der letzten streng verurteilten Gruppe. Natürlich weiß sie, was gewesen ist, aber sie muss sich dazu nicht äußern.

Springeranwältin Dr. Müller: …. Muss man davon ausgehen, dass sie das tatsächlich so gesagt at? Weiß nichts von dem Vorwurf, wenn ich nichts sagen konnte, werde ich nichts sagen. Der objektiver Leser versteht nicht, dass sie nicht mehr sagen kann, weil sie nicht mehr weiß. Er war ein gebrochener Mann.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie spricht vom Schicksal ihres Mannes.

Der Vorsitzende:.Der Antragstellerin-Vertreter erhält das Schriftstück vom … . Gut. Die Kammer weist darauf hin, dass auf Grund eines Kanzleiversehens die einstweilige Verfügung zu 1 fehlerhaft ausgefertigt wurde. Dass „so“ in der Entgegnung ist zu streichen. Der Antragstellerin-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen, hilfsweise die einstweilige Verfügung in der Fassung des Hauptantrages aus dem Antrag vom … zu bestätigen, höchst hilfsweise die einstweilige Verfügung des zweiten Hilfsantrages aus dem Antrag zu bestätigen. Die Antragsggener-Vertreterin stellt den Antrag aus der Schriftsatz vom 02.06.2010, Blatt 54 der Akte. Sie beantragt weiter, auch die Hilfsanträge und …. Zurückzuweisen. Gut. Eine Entscheidung erfolg am Schluss der Sitzung, um 14:00 spätestens

Der Vorsitzende am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt unter Berücksichtigung des Hinweises der Kammer.

Urteil

Das Ergebnis des Urteils:

Gegendarstellung zu Lafontaines lauter Abschied vom Klub der Linkshaber" in der „Welt am Sonntag" vom 16.5.2010

Sie schreiben: „Neue Informationen sollen den Verdacht erhärten, Lötzsch habe entgegen eigener Angaben von der Stasi-Mitarbeit ihres Mannes gewusst.“ Die Wahrheit ist: Ich habe mich zu meinem Wissen über das von Ihnen genannte Thema nie geäußert. Berlin, den 17. Mai 2010

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

für Dr. Gesine Lötzsch, Mitglied des Deutschen Bundestages

Anm. d. Red.:

Gesine Lötzsch hat recht. Sie hat sich in einer Presseerklärung vom 15. März 2010 zu den Vorwürfen gegen ihren Ehemann geäußert und darin unter anderem erklärt: „Ich habe nichts, was ich bisher über meinen Ehemann gesagt habe, zurückzunehmen.“

Auf Anfrage bei ihr meldete die dpa – ebenfalls am 15.3.2010 – Folgendes:

„Lötzsch ging am Montag nicht direkt auf die Vorwürfe ein. Sie kenne die in dem Bericht genannten Akten nicht, teilte sie mit und kündigte an, jedem Versuch entgegenzutreten, ,das Schicksal meines Mannes für durchsichtige Kampagnen zu missbrauchen‘. Sie habe nichts zurückzunehmen, was sie bisher über ihren Ehemann gesagt habe. ... (Sie) sagte auf dpa-Anfrage, sie gebe über ihre Mitteilung hinaus keine Erklärung ab. ,Wenn ich mehr sagen könnte, würde ich mehr sagen.‘ Lötzsch verwies in ihrer Mitteilung darauf, dass ihr Mann 1957 wegen angeblicher Beihilfe zum Staatsverrat verurteilt worden war und drei Jahre lang im Stasi-Gefängnis Bautzen inhaftiert war.“

Die „Welt am Sonntag“ hat das als Aussage gewertet, Frau Lötzsch bestreite Kenntnis einer MfS-Verstrickung.

Das Landgericht hat Frau Lötzsch recht gegeben und dazu festgestellt: „... diese Aussage kann der unbefangene Durchschnittsleser ... nicht dahingehend verstehen, dass (Frau Lötzsch) dazu nichts sagen könne, weil sie ... keine Kenntnis davon hatte ... Indem sie ... dem zitierten Satz voranstellt, über ihre vorangegangene Pressemitteilung hinaus keine Erklärung abzugeben ... machte sie ... deutlich, sich lediglich über den ihr nicht bekannten Inhalt der Akten nicht äußern zu können oder zu wollen.

Die Redaktion

Kommentar

Gesine Lötzsch von DIE LINKE war in der vergangenen Zensurwoche die erste Politikerin, deren Zensuranliegen vor Gericht wir am 10.06.2010 erleben durften.

Am 15.06.2010 verlor Sahra Wagenknecht von DIE LINKE in der Berufungsverhandlung. Wir berichteten.

Am 18.06.2010 erlebten wir gleich zwei Verfahren der SPD-Genossen Sigmar Gabriel, der gewann, und Gerhard Schröder, der wohl verlieren wird. Wir berichteten sowohl über das Gabriel- als auch über das Schröder-Zensurbegehren.

Eine gute Basis für einen möglichen Koalitionsvetrag SPD-DIE LINKE : Das Persönlichlkeitsrecht stärken - konsequente Zensur nach den rechtsstaatlichen Prinzipien

Auf deutsch: Maulkorb über Alles

Wer denkt, diese Genossen klagen nur gegen die verhasste Springer-Presse oder anderes Boulevard, der irrt.

Die Klagewut von Schröder ist allgemein bekannt.

Aber auch Genosse Gabriel klagte z.B. gegen den Blogger Marcel Bartels, den eigenen SPD-Genossen. Wir berichteten. Er verlor zwar, ging in Berufung und nahm diese vernünftiger Weise zurück.

2005: Gabriel klagte auch gegen Prof. Selenz - 324 O 795/05 - und erhielt am 02.11.2005 eine einstweilige Verfügung, welche vom Verlag als endgültige Regelung anerkannt wurde. Es ging um Zensur gegen das "Schwarzbuch VW" von Hans-Joachim Selenz, Eichborn AG (Verlag).

Auch Sahra Wagenknecht hat versucht, eine einstweilige Verfügng gegen "Monitor" zu erhalten: HansOLG urteilte jedoch: Wagenknecht darf Neo-Stalinistin genannt werden! dpa meldete, dass sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht den Antrag der Bundestagsabgeordneten auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen haben. Der ehemalige „Monitor“-Moderator Klaus Bednarz hatte Wagenknecht als Gast in einer Talkshow als Neo-Stalinistin bezeichnet, die Stalin bis heute verehre und seine Taten für historisch richtig und gerechtfertigt halte.

Die Beispiele lassen sich fortsetzen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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