27 O 400/10 - 10.06.2010 - Gesine Lötzsch zensiert und tappt in die mediale Falle

Aus Buskeismus

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-Gesine Lötzsch war in der vergangenen Zensurwoche die erste Politikerin, deren Zensuranliegen vor Gericht am 10.06.2010 verhandelt wurde.+Gesine Lötzsch war in der vergangenen Zensurwoche die erste Politikerin, deren Zensuranliegen vor Gericht wir am 10.06.2010 erleben durfgen.
Am 15.06.2010 verlor [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Sahra+Wagenknecht%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Sahra Wagenknecht] in der Berufungsverhandlung. Wir [http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_194/10_-_18.06.2010_-_Gerhard_Schr%C3%B6der_verliert_gegen_Morgenpost berichteten]. Am 15.06.2010 verlor [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Sahra+Wagenknecht%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Sahra Wagenknecht] in der Berufungsverhandlung. Wir [http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_194/10_-_18.06.2010_-_Gerhard_Schr%C3%B6der_verliert_gegen_Morgenpost berichteten].

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Corpus Delicti

Unter der Überschrift „Lafontaines lauter Abschied vom Klub der Linkshaber“ stand in „Welt am Sonntag" vom 16.5.2010:

„Neue Informationen sollen den Verdacht erhärten, Lötzsch habe entgegen eigener Angaben von der Stasi-Mitarbeit ihres Mannes gewusst.“

Die 48-jährige Gesine Lötzsch, die Klägerin, meint, sie hätte nie gesagt, sie hätte nicht gewusst, dass ihr 78 jährige Ehemann Ronald Lötzsch mit der Stasi zusammen gearbeitet hat.

Unbestritten scheint zu sein: Unter dem Decknamen „Heinz“ hat der Sprachwissenschaftler an der Berliner Akademie der Wissenschaften der Stasi ab 1962 bis Mitte der achtziger Jahre von Treffen mit in- und ausländischen Kollegen berichtet.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Dr. Gesine Lötzsch vs. Axel Springer AG

27 O 400/10 Dr. Gesine Lötzsch vs. Axel Springer AG (Welt)

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP.; Rechtsanwältin

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Michael Mauck
Richter am Landgericht: Borgmann
Richterin am Landgericht: Hagenmeister

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Michael Mauck:.Es geht um die Gegendarstellung zu einer Meldung in der „Welt am Sonntag“ zu Stasimitarbeit des Ehemanns der Antragstellerin. Es gibt einen Schreibfehler der Kanzlei … zu meinem Wissen über das von ihn mit der Stasi. Frau Dr. Lötzsch hat in der Presseerklärung erklärt: Habe alles gesagt, ich werde es nicht hinnehmen, dass man meinen Ehemann benutzt, um gegen mich vorzugehen. Die dpa wurde zu einer Stellungnahme nicht erreicht. Wenn man es nicht sagen konnte, würde ich es nicht sagen.

Springeranwältin:

Der Vorsitzende:.Aber. Mein Name ist Haase, weiß von nichts, wurde Dr. Lötzsch vorgeworfen. Die Frage ist …. Dann weiß ich es. Die Gegendarstellung wäre gegenstandslos.

Springeranwältin: Ergibt sich nicht … . Kein Akteninhalt ist mit bekannt.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Es war ein offenes Gespräch. Frau Dr. Lötzsch wird mit dem Sachverhalt konfrontiert. … bis März, Ende 1985, nicht 89. Jetzt ruft sie die dpa an und sagt, wieder sage ich nichts. Sagte, Freunde, von mir kriegt ihr nichts. Sie hat erklärt, darf nicht gesagt werden. Hat sich daran gehalten. Erstmal erschien am Sonntag die Meldung. Die Parteitags… hat mich angerufen. Dann … Die „Welt“ wusste genau so weinig … Dann hat Herr Wilde am Dienstag gesagt, weiß gar nichts. Die „Welt am Sonntag“ hat eine Abmahnung gekriegt. Der Ausgangspunkt: Wirt unter „wusste nicht“, wird geleugnet. … Das beseitigt das Gegendarstellungsrecht nicht. Ich äußere mich nicht, weil ich nicht will, dass man über mich schreibt. Wenn ich anfange mich zu verteidigen, geht man gegen mich vor. Der Lügenvorwurf wird erhoben. SED-Vollstreckung … Nun hat man Frau Dr. Lötzsch .. Gerade dies gibt die Lage nicht her. Sage nicht mehr, wenn ich mehr wüsste, sage ich nichts. Der Ehemann musste auch nichts sagen. Hat ein bisschen gespitzelt. Hat dann abgebrochen. Durfte nicht … Frau … hat gerade SED-Rente für SED-Opfer, der Mann hat die SED-Opferrente … . Sie hat nicht gesagt, er war nicht bei der Stasi. War Opfer, der letzte Opfer der stalinistischen Vernichtung von Schriftstellern. Zusammen mit Erich Loest. … Darf sagen …. Lebt fünfundzwanzig Jahre mit ihm zusammen, wusste, dass er …

Springeranwältin: …. Muss man davon ausgehen, dass sie das tatsächlich so gesagt at? Weiß nichts von dem Vorwurf, wenn ich nichts sagen konnte, werde ich nichts sagen. Der objektiver Leser versteht nicht, dass sie nicht mehr sagen kann, weil sie nicht mehr weiß. Er war ein gebrochener Mann.

Lötzsch-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie spricht vom Schicksal ihres Mannes.

Der Vorsitzende:.Der Antragstellerin-Vertreter erhält das Schriftstück vom … . Gut. Die Kammer weist darauf hin, dass auf Grund eines Kanzleiversehens die einstweilige Verfügung zu 1 fehlerhaft ausgefertigt wurde. Dass „so“ in der Entgegnung ist zu streichen. Der Antragstellerin-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen, hilfsweise die einstweilige Verfügung in der Fassung des Hauptantrages aus dem Antrag vom … zu bestätigen, höchst hilfsweise die einstweilige Verfügung des zweiten Hilfsantrages aus dem Antrag zu bestätigen. Die Antragsggener-Vertreterin stellt den Antrag aus der Schriftsatz vom 02.06.2010, Blatt 54 der Akte. Sie beantragt weiter, auch die Hilfsanträge und …. Zurückzuweisen. Gut. Eine Entscheidung erfolg am Schluss der Sitzung, um 14:00 spätestens

Der Vorsitzende am Schluss der Sitzung: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt untger Berücksichtigung des Hinweises der Kammer.

Urteil

Das Ergebnis des Urteils:

Gegendarstellung zu Lafontaines lauter Abschied vom Klub der Linkshaber" in der „Welt am Sonntag" vom 16.5.2010

Sie schreiben: „Neue Informationen sollen den Verdacht erhärten, Lötzsch habe entgegen eigener Angaben von der Stasi-Mitarbeit ihres Mannes gewusst.“ Die Wahrheit ist: Ich habe mich zu meinem Wissen über das von Ihnen genannte Thema nie geäußert. Berlin, den 17. Mai 2010

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

für Dr. Gesine Lötzsch, Mitglied des Deutschen Bundestages

Anm. d. Red.:

Gesine Lötzsch hat recht. Sie hat sich in einer Presseerklärung vom 15. März 2010 zu den Vorwürfen gegen ihren Ehemann geäußert und darin unter anderem erklärt: „Ich habe nichts, was ich bisher über meinen Ehemann gesagt habe, zurückzunehmen.“

Auf Anfrage bei ihr meldete die dpa – ebenfalls am 15.3.2010 – Folgendes:

„Lötzsch ging am Montag nicht direkt auf die Vorwürfe ein. Sie kenne die in dem Bericht genannten Akten nicht, teilte sie mit und kündigte an, jedem Versuch entgegenzutreten, ,das Schicksal meines Mannes für durchsichtige Kampagnen zu missbrauchen‘. Sie habe nichts zurückzunehmen, was sie bisher über ihren Ehemann gesagt habe. ... (Sie) sagte auf dpa-Anfrage, sie gebe über ihre Mitteilung hinaus keine Erklärung ab. ,Wenn ich mehr sagen könnte, würde ich mehr sagen.‘ Lötzsch verwies in ihrer Mitteilung darauf, dass ihr Mann 1957 wegen angeblicher Beihilfe zum Staatsverrat verurteilt worden war und drei Jahre lang im Stasi-Gefängnis Bautzen inhaftiert war.“

Die „Welt am Sonntag“ hat das als Aussage gewertet, Frau Lötzsch bestreite Kenntnis einer MfS-Verstrickung.

Das Landgericht hat Frau Lötzsch recht gegeben und dazu festgestellt: „... diese Aussage kann der unbefangene Durchschnittsleser ... nicht dahingehend verstehen, dass (Frau Lötzsch) dazu nichts sagen könne, weil sie ... keine Kenntnis davon hatte ... Indem sie ... dem zitierten Satz voranstellt, über ihre vorangegangene Pressemitteilung hinaus keine Erklärung abzugeben ... machte sie ... deutlich, sich lediglich über den ihr nicht bekannten Inhalt der Akten nicht äußern zu können oder zu wollen.

Die Redaktion

Kommentar

Gesine Lötzsch war in der vergangenen Zensurwoche die erste Politikerin, deren Zensuranliegen vor Gericht wir am 10.06.2010 erleben durfgen.

Am 15.06.2010 verlor Sahra Wagenknecht in der Berufungsverhandlung. Wir berichteten.

Am 18.06.10 erlebten wir gleich zwei Verfahren der SPD-Genossen Sigmar Gabriel, der gewann, und Gerhard Schröder, der wohl verlieren wird. Wir berichteten sowohl über das Gabriel- als auch über das Schröder-Zensurbegehren.

Eine gute Basis für einen möglichen Koalitionsvetrag SPD-DIE LINKE : Das Persönlichlkeitsrecht stärken - noch mehr Zensur

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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