27 O 393/11 - 04.10.11 - Scheiß o. verfickter Wetterfrosch kommt dem Rapper teuer

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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ja, also unser Beklagter ist king of rap und hat im Rahmen seiner Auftritte Herrn Kachelmann als [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=Schei%C3%9F+wetterfrosch&pbx=1&oq=Schei%C3%9F+wetterfrosch&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=s&gs_upl=14509l14509l1l16502l1l1l0l0l0l0l360l360l3-1l1l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=84f9bc43eaf83627&biw=1280&bih=859 Scheißwetter Frosch], [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=%22verfickte+Wetterfrosch%22&pbx=1&oq=%22verfickte+Wetterfrosch%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=24042l24042l1l24522l1l1l0l0l0l0l319l319l3-1l1l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=84f9bc43eaf83627&biw=1280&bih=859 verfickter Wetterfrosch] etc. bezeichnet. Das ist eine Formalbeleidigung und hat nichts mit Kunstfreiheit zu tun. Herr Lehment, haben sie über eine Geldentschädigung nachgedacht?+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ja, also unser Beklagter ist king of rap und hat im Rahmen seiner Auftritte Herrn Kachelmann als [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=Schei%C3%9F+wetterfrosch&pbx=1&oq=Schei%C3%9F+wetterfrosch&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=s&gs_upl=14509l14509l1l16502l1l1l0l0l0l0l360l360l3-1l1l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=84f9bc43eaf83627&biw=1280&bih=859 Scheiß Wetterfrosch], [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=%22verfickte+Wetterfrosch%22&pbx=1&oq=%22verfickte+Wetterfrosch%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=24042l24042l1l24522l1l1l0l0l0l0l319l319l3-1l1l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=84f9bc43eaf83627&biw=1280&bih=859 verfickter Wetterfrosch] etc. bezeichnet. Das ist eine Formalbeleidigung und hat nichts mit Kunstfreiheit zu tun. Herr Lehment, haben sie über eine Geldentschädigung nachgedacht?
'''Beklagtenanwalt Dr. Lehment:''' Sie kommen ja schnell zur Sache. '''Beklagtenanwalt Dr. Lehment:''' Sie kommen ja schnell zur Sache.

Version vom 22:23, 21. Nov. 2011

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Formalbeleidigungen des Rappers Savaş Yurderi gegenüber Herrn Kachelmann in Zusammenhang mit dessen Prozess wegen Vergewaltigungsvorwurfs.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Der Mandant der Kanzlei Schertz Bergmann verlor!

Jörg Kachelmann vs. Savaş Yurderi

04.10.11: LG Berlin 27 O 393/11 Jörg Kachelmann vs. Savaş Yurderi

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Höcker; RA Engel
Beklagtenseite: Kanzlei Lubberger Lehment; RA Dr. Lehment


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Ja, also unser Beklagter ist king of rap und hat im Rahmen seiner Auftritte Herrn Kachelmann als Scheiß Wetterfrosch, verfickter Wetterfrosch etc. bezeichnet. Das ist eine Formalbeleidigung und hat nichts mit Kunstfreiheit zu tun. Herr Lehment, haben sie über eine Geldentschädigung nachgedacht?

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Sie kommen ja schnell zur Sache.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja. Eine bestimmte Form der Beleidigung kann man nicht wegdiskutieren.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Also in der Höhe – wenn, dann an einen gemeinnützigen Verein. Ich stelle mir nach einer Stunde harten Kampfes € 5.000,- vor.

Klägeranwalt Engel: Wo sollte denn Herr Kachelmann Angriffsfläche geboten haben? Das hat nichts mit dem Prozess zu tun. [] Das war ein zielgerichtetes, hartnäckiges Vorgehen. Er hat gemerkt, das kam gut an beim Publikum. Er hat es wiederholt und es auch ins Internet gestellt.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Also zur Veranlassung: Es war zur Zeit des Prozesses. Es standen harte Sexualpraktiken zur Diskussion, ein Vergewaltigungsvorwurf, eine Ehe wurde geheimgehalten – da kann man mal jemanden in Frage stellen. Die Wortwahl entspricht der Sprache, die diese Gemeinde pflegt. Es war ja kein Presse- oder Fernsehbericht. Das ist auch ein Unterschied in der Härte des Beleidigungsgrades. Herr Kachelmann wurde nicht wegen des Prozesses desavouiert, sondern wegen seines Verhaltens.

Klägeranwalt Engel: Über sein Privatleben war vor dem Prozess rein gar nichts bekannt. [] Da darf sich keiner ei Urteil bilden. Außerdem sehe ich diese Äußerungen völlig losgelöst von der Frauengeschichte.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Mal unabhängig von der Höhe, sind sie denn bereit, dass das an eine gemeinnützige Einrichtung geht?

Klägeranwalt Engel: Das kann ich jetzt nicht sagen. Ich werde es natürlich anraten. Gerade, wo Herr Yildirim auch nicht gemeinnützig handelt. Er hilft ja auch nicht Frauenhäusern.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Also er ist kein Gangsterrapper, kein Sido oder Bushido. Er pflegt die aktuelle Jugendsprache, er brüstet sich aber nicht mit Schusswunden. Das war eine Überleitung an ein bestimmtes Publikum, in der Moderation. Es war nicht in einem Interview, sondern Teil des Live-Auftritts.

Klägeranwalt Engel: Also nicht nur in Freiburg im Breisgau, sondern auch in Köln und anderen Orten [hat er so was gesagt].

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: [zum Vorsitzenden Richter] Können wir vielleicht von ihnen einen Eindruck haben, wie sie das sehen?

Vorsitzender Richter Mauck: Nicht so hoch. Es ist vergessen worden, das zu löschen. € 500,- oder € 1.000,- Eine erstmalige Aufforderung hier kann keine Anwaltsforderungen auslösen.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Tja, was machen wir? Also die Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung wäre uns sehr wichtig.

Klägeranwalt Engel: Also auf Widerruf. Was sagt die Kammer?

Vorsitzender Richter Mauck: 15 sind ein bisschen viel, zehn evtl., vielleicht wenn man sich bei 7,5 treffen kann.

Beklagtenanwalt Dr. Lehment: Da wären wir zufällig mal fast bei einer Aufhebung.

Vorsitzender Richter Mauck: Wollen wir es so versuchen?

Klägeranwalt Engel: Also versuchen wir´s.


Zwischen den Parteien wurde eine Geldentschädigung i.H.v. € 7.500,- zur Zahlung an einen gemeinnützigen Verein nach Maßgabe und Wahl des Klägers sowie eine Vertragsstrafe abgesprochen. Außerdem die Übernahme von € 1.873,30 vorgerichtlichen Anwaltskosten, wohingegen die übrigen Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen.

Eine Widerrufsfrist wurde bis zum 18.10.2011 vereinbart. Für den Fall des Widerrufs soll am selben Tag ein Urteil verkündet werden.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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