27 O 383/09 - 19.05.2009 - Wieder die Stasi - Antrag hat der Schertz-Mandant zurückgenommen und später die Rücknahme widerrufen

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-'''Vorsitzende Richterin am Landgericht:''' Frau Becker<br>+'''Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht:''' Frau Becker<br>
'''Richterin am Amtsgericht:''' Frau Dr. Hinke <br> '''Richterin am Amtsgericht:''' Frau Dr. Hinke <br>
'''Richter am Landgericht:''' Herr Maiazza <br> '''Richter am Landgericht:''' Herr Maiazza <br>
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'''Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke:''' Ich könnte für ein paar Tage auf die Dringlichkeit verzichten. Es darf nur kostenmäßig nicht zu sehr aus dem Ruder laufen. '''Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke:''' Ich könnte für ein paar Tage auf die Dringlichkeit verzichten. Es darf nur kostenmäßig nicht zu sehr aus dem Ruder laufen.
-==27 O 383/09 und 27 O 381/09 Vergleich: Anträge zurückgenommen==+==27 O 383/09 und 27 O 381/09 Vergleich mit Widerruf: Anträge zurückgenommen==
'''Vorsitzender Richterin Frau Becker:''' Besteht Vergleichsbereitschaft? Die Kammer unterbreitet den folgenden Vergelchsvorschlag: 1. Die Antragsgenerin verpflichtet sich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage es künftig zu unterlassen, in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten "Im Spezial-Strafvollzug wurde er mehrfach vergewaltigt". Diese Unterlassungserklärung bezieht sich nicht auf den streitgegenständlichen Artikel (wegen ...). 2. Der Antragsteller nimmt den hieseigen [http://www.zersetzungsopfer.de/BILD/klage01.pdf Antrag] auf Gegendarstellung sowie den [http://www.zersetzungsopfer.de/BILD/klage02.pdf Antrag] aus 27 O 381/09 zurück. 3. Die Kosten des Vergleichs werden ... . 4. Die Widerrufsfristen sind vereinbart bis zm 25.05.09. Bis dahin verzichtet die Antragsggegnerin auf den Einwand der fehlenden Dringlchkeit. '''Vorsitzender Richterin Frau Becker:''' Besteht Vergleichsbereitschaft? Die Kammer unterbreitet den folgenden Vergelchsvorschlag: 1. Die Antragsgenerin verpflichtet sich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage es künftig zu unterlassen, in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten "Im Spezial-Strafvollzug wurde er mehrfach vergewaltigt". Diese Unterlassungserklärung bezieht sich nicht auf den streitgegenständlichen Artikel (wegen ...). 2. Der Antragsteller nimmt den hieseigen [http://www.zersetzungsopfer.de/BILD/klage01.pdf Antrag] auf Gegendarstellung sowie den [http://www.zersetzungsopfer.de/BILD/klage02.pdf Antrag] aus 27 O 381/09 zurück. 3. Die Kosten des Vergleichs werden ... . 4. Die Widerrufsfristen sind vereinbart bis zm 25.05.09. Bis dahin verzichtet die Antragsggegnerin auf den Einwand der fehlenden Dringlchkeit.
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 +'''15.06.09''': Der Kläger hat sein Widerrufsrecht genutzt und den Vergleich widerrufen. Die Kammer musste entscheiden, und hat die EV zum Abdruck der Gegendarstellung aufgehoben.
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 +Die [http://www.zersetzungsopfer.de/BILD/698-09.pdf einsweilige Verfügung] '''<font color="#800000">27 O 381/09</font>''' behielt ihre Exekutivskraft. Die Beklagte wird die Einleitung der Hauptsache beantragen.
==Kommentar== ==Kommentar==
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In diesem Vefahren ist es nicht ausgeschlossen, dass die [[Kanzlei Schertz]] ihr Rücktrittsrecht vom Vergleich zurücknimmt, wie schon Mal in einem Verfahren mit Frau Yvonne Kleinke beobachtet. Das Ergebnis bleibt dann allerdings der Pseudoöffentlhckeit und der weltweiten Öffentlichekeit vorenthalten. Top secret, Zensur eben. In diesem Vefahren ist es nicht ausgeschlossen, dass die [[Kanzlei Schertz]] ihr Rücktrittsrecht vom Vergleich zurücknimmt, wie schon Mal in einem Verfahren mit Frau Yvonne Kleinke beobachtet. Das Ergebnis bleibt dann allerdings der Pseudoöffentlhckeit und der weltweiten Öffentlichekeit vorenthalten. Top secret, Zensur eben.
-15.06.09: Wir haben es doch erfahren. Der Kläger hat den Vergleich widerrufen.+'''15.06.09''': Wir haben es doch erfahren. Der Kläger hat den Vergleich widerrufen.
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 +Interessant ist dieses Verfahren in juristischer Hinsicht. Der Kläger verlangt, dass nicht mehr behauptet wird, er sei in der Stasi-Haft vergewaltigt worden. Den verbotenen Artikel veröffentlicht der Kläger allerdings auf seiner eigene [http://www.zersetzungsopfer.de/ Web-Site] - siehe so ziemlich weit unten.
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 +Wir werden beobachten wie in diesem Fall die [http://buskeismus-lexikon.de/Kategorie:Glossar Zensurregeln] von der Kanzlei Schertz Bergmann mit Unterstützung der Anwältin Yvonne Kleinke weiterentwickelt werden.
== Wichtiger Hinweis == == Wichtiger Hinweis ==

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Lauks vs. Axel Springer AG

Bild_Stammtisch_090317.jpg

19.05.09: LG Berlin 27 O 383/09

Für uns interessant die Kläger-Vertreterin, vor nicht allzu langer Zeit Anwältin in der Kanzlei Weberling, welche sich vehement für die namentliche, ausfühliche Aufarbeitung der Stasi-Geschichte mit ihren Akteuren, Helfern und Helfeshelfern einsetzt. Hat die Anwältin Frau Dr. Kleinke die Positionen gewechselt, und setzt sich nun für mehr Zensur ein in einer der gefürchtesteten Zensurkanzleien?

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichte über tatsächliche bzw. angebliche Folter in der Stasi-Haft, die in der Zeitung als Vergewaltigung dargestellt wurden. Der Kläger stellt dies in Abrede und beantragt eine Gegendarstellung.

Zur Vorgeschichte finden wir allerhand Dokumente beim Kläger im Netz:

  • Schreiben an den Chefredakteur der BILD mit der Aufforderung zur Richtigstellung vom 20.03.2009
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 03.04.2009 der Kanzlei Schertz Bergmann
  • Antrag auf Gegendarstellung vom 03.04.2009.
Bild_090317.jpg

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht: Herr Maiazza

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RAin Dr. Yvonne Kleinke
Antragsgegner / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA Amelung, sowie Frau Weingärtner, die Autorin des umstrittenen Artikels als Zeugin

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir sind in einem Gegendarstellungsverfahren. Eine Entgegnung müsste offenbar unwahr sein. Das wäre sie auch, wenn von Antragstellerseite dem nicht entgegengetreten wird. Der Antragsteller sagt, er sei nicht vergewaltigt, sondern lebensgefährlich verletzt worden. Es gibt drei Zeugen für diese Aussage. Mit Eisenstange zweimal rektal eingedrungen …

Zeugin Weingärtner: Er hat erzählt, mit Eisenstange … mit Kiefer … fast verblutet … Dieser Satz, dass er dreimal vergewaltigt worden ist, ist ja auch bestätigt worden.

Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke: Die Vergewaltigung stelle ich in Abrede. Er hat eben nicht gesagt, er sei vergewaltigt worden. Er ist sehr wortreich … es hat ihn konsterniert, dass daraus eine Vergewaltigung gemacht wurde. Es war nur eine Untersuchung gegen seinen Willen. Eine sexuelle Vergewaltigung hat es nicht gegeben.

Beklagtenanwalt Amelung: Man mag zugestehen, dass es im Gespräch ein Missverständnis gab. Die Frage ist, wer muss sich das zurechnen lassen? Während des Interviews hat er das vielleicht korrigiert. Es war ein 27-minütiges Gespräch.


Zeugin Weingärtner: Ich habe das am Telefon vorgelesen, das ist mir immer lieber, als per Email, etc. Hat alles dabei umgeworfen, dann neu diktiert, was ich dann 1 : 1 geschrieben habe. – Und jetzt sagt er, das stimmt nicht. Er wollte dezidiert einen bestimmten Rechtsanwalt miterwähnen, sagte sogar reinreiten. Ein Staatsverteidiger von Honecker und wurde dann so auch im Artikel bezeichnet, mit Erwähnung seiner Website www.zensuropfer.de

Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke: Im Telefonat hat er dann noch gesagt, dass er eine Zuschickung zwecks Autorisierung wünscht.

Zeugin Weingärtner: Nein.

Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke: Ich hätte ihn mitbringen müssen, heute. Ich habe das so nicht gewusst [dass das heute hier so abläuft].

Zeugin Weingärtner: Ich war wirklich fassungslos, als dann diese Reaktion kam. Ich habe zu 100 % ein reines Gewissen. Ich verstehe nicht, was der Herr will.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Er hätte doch heute auf jeden Fall kommen müssen.

Beklagtenanwalt Amelung: Als Vorschlag: Die Verfügungsanträge werden zurückgenommen, es gibt eine nihct strafbewehrte Unterlassungserklärung des Verlags, die Kosten werden in Grenzen gehalten.

Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke: Das wird schwierig, ihm das zu vermitteln. Er ist ja ein Kämpfer, aber ich gebe das gerne mal weiter.

Beklagtenanwalt Amelung: Sonst Klärung in der Hauptsache: was hat er denn nun eigentlich gesagt? Mit Zeugen.

Vorsitzender Richterin Frau Becker: Sie erreichen ihn demnächst?

Klägeranwältin Dr. Yvonne Kleinke: Ich könnte für ein paar Tage auf die Dringlichkeit verzichten. Es darf nur kostenmäßig nicht zu sehr aus dem Ruder laufen.

[bearbeiten] 27 O 383/09 und 27 O 381/09 Vergleich mit Widerruf: Anträge zurückgenommen

Vorsitzender Richterin Frau Becker: Besteht Vergleichsbereitschaft? Die Kammer unterbreitet den folgenden Vergelchsvorschlag: 1. Die Antragsgenerin verpflichtet sich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage es künftig zu unterlassen, in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten "Im Spezial-Strafvollzug wurde er mehrfach vergewaltigt". Diese Unterlassungserklärung bezieht sich nicht auf den streitgegenständlichen Artikel (wegen ...). 2. Der Antragsteller nimmt den hieseigen Antrag auf Gegendarstellung sowie den Antrag aus 27 O 381/09 zurück. 3. Die Kosten des Vergleichs werden ... . 4. Die Widerrufsfristen sind vereinbart bis zm 25.05.09. Bis dahin verzichtet die Antragsggegnerin auf den Einwand der fehlenden Dringlchkeit.

15.06.09: Der Kläger hat sein Widerrufsrecht genutzt und den Vergleich widerrufen. Die Kammer musste entscheiden, und hat die EV zum Abdruck der Gegendarstellung aufgehoben.

Die einsweilige Verfügung 27 O 381/09 behielt ihre Exekutivskraft. Die Beklagte wird die Einleitung der Hauptsache beantragen.

[bearbeiten] Kommentar

Der Kläger ist unbestritten Stasi-Opfer.

Weshalb sucht er Unterstützung bei Anwälten, welche Stasi-Täter vertreten und deren Namensnennung zu verbieten versuchen?

In diesem Vefahren ist es nicht ausgeschlossen, dass die Kanzlei Schertz ihr Rücktrittsrecht vom Vergleich zurücknimmt, wie schon Mal in einem Verfahren mit Frau Yvonne Kleinke beobachtet. Das Ergebnis bleibt dann allerdings der Pseudoöffentlhckeit und der weltweiten Öffentlichekeit vorenthalten. Top secret, Zensur eben.

15.06.09: Wir haben es doch erfahren. Der Kläger hat den Vergleich widerrufen.

Interessant ist dieses Verfahren in juristischer Hinsicht. Der Kläger verlangt, dass nicht mehr behauptet wird, er sei in der Stasi-Haft vergewaltigt worden. Den verbotenen Artikel veröffentlicht der Kläger allerdings auf seiner eigene Web-Site - siehe so ziemlich weit unten.

Wir werden beobachten wie in diesem Fall die Zensurregeln von der Kanzlei Schertz Bergmann mit Unterstützung der Anwältin Yvonne Kleinke weiterentwickelt werden.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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