27 O 371/11 - 11.08.2011 - Was ist mit dem Wannsee Reaktor

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es strittige Äußerungen über Risiken im Wannsee-Reaktor, weswegen einem dortigen Mitarbeiter gekündigt worden sein soll.

Dr.-Ing. Thilo Scholz, ehemaliger leitender Ingenieur Helmholtz-Zentrum Berlin:

„Ich habe die Geschäftsleitung in einer internen Mitteilung ein sicherheitsrelevantes Restrisiko angezeigt. Statt eine Antwort zu erhalten, wurde ich fortan ausgegrenzt, quasi gemobbt. Die Geschäftsleitung hat dies umgedreht, in einen Mobbingvorwurf gegen mich, der dann zu einer fristlosen Entlassung führte. Dies alles, weil ich diesen sicherheitsrelevanten Mangel angezeigt habe, so wie ich es als ordentlicher Ingenieur einfach tun musste.“

Er war zuvor vom Helmholtz-Zentrum entlassen worden. Das Institut erklärt dazu in einer Presseerklärung, Dr. Thilo Scholz sei entlassen worden, weil er Kollegen gemobbt habe.

Quelle: www.reaktorpleite.de

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Wehret den Anfängen!

[bearbeiten] Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH vs. Dipl. Ing. Dr. Thilo Scholz

11.08.11: LG Berlin 27 O 371/11 Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH vs. Dipl. Ing. Dr. Thilo Scholz

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann + RA Dr. Herz
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Bezzenberger


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Also das mit dem Arbeitsgericht, da ist was dran. Das haben wir schlichtweg übersehen. Da tritt dann jemand nach.

Antragsteller-/Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Das überzeugt mich nicht wirklich. Die Äußerung hat nichts mit dem inneren Arbeitsverhältnis zu tun. – „Demnächst explodiert der Wannsee-Reaktor“ und jetzt sagt er, wegen dieser Äußerung sei er entlassen worden, was aber nicht stimmt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: []

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist aber genau der arbeitsrechtliche Bezug. []

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Sie bestreieten im Ernst, dass er vor seiner Entlassung auf die [Sicherheitslage] aufmerksam gemacht hat?

Antragsteller-/Klägeranwälte Prof. Dr. Hegemann + Dr. Herz: Ja.

Antragsteller-/Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Das Projekt risiko bezog sich nur auf das zeitliche Risiko, die Termineinhaltung.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: Aber es gab auch ein sicherheitsrelevantes Restrisiko. []

Antragsteller-/Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt keinen Hinweis von Herrn Scholz auf sicherheitsrelevante Punkte. Das kam das erste Mal nach der Kündigung.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Bezzenberger: … gehen davon aus, dass was falsch ist, obwohl noch nicht mal die Antragstellerin sagt, dass das falsch ist.

Antragsteller-/Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein, nein. Es gab reichlich andere Kündigungsgründe. Er hat im September 2009 mal Zeitrisiko aufgezeigt und deswegen will er jetzt, im Februar 2011 gekündigt worden sein. Das ist lächerlich. Die Sicherheitsrisiken hat er ein erstes Mal nach der Kündigung in den Mund genommen.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir verweisen das an das Arbeitsgericht.

Antragsteller-/Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist die Schubladenverfügung.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts wurde erörtert. Die Antragstellerin beantragt, die Sache an das Arbeitsgericht zu verweisen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Sache an das Arbeitsgericht verwiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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