27 O 367/11 - 08.11.2011 - Prinzessin von Hannover gegen Kussbild des Prinzen

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Äußerung in Bezug zum Fehltritt von Prinz Ernst August von Hannover, wobei er eine Thai-Schönheit küsst.

Ernst%20August%20turtelt%20in%20Thailand.jpg Es ging wohl um das oben links zu sehende ungepixelte Bild aus der Bildzeitung zum Artikel Ernst August küsst öffentlich fremd

08. Januar 2010 Seit Monaten gibt es Gerüchte, nicht zuletzt weil Ernst August Prinz von Hannover und seine Frau, Prinzessin Caroline, nicht mehr zusammen in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Nun scheinen die Auguren, die von Trennung und Scheidung sprechen, bestätigt: Es sind Bilder von einem fremd küssenden Ernst August aufgetaucht. Auf ihnen umarmt der Prinz eine Unbekannte - und zwar im Meer vor dem thailändischen Phuket. [...]

Die Aufnahmen des knutschenden Prinzen stammen nach Angaben von "Bild" und "Bunte" vom 30. Dezember. Die Monegassin Caroline und der Deutsche Ernst August feiern in wenigen Tagen (am 23. Januar) ihren elften Hochzeitstag. Die beiden haben eine gemeinsame zehnjährige Tochter (Alexandra) und fünf weitere Kinder aus früheren Ehen.

Quelle: FAZ.net - 08.01.2010

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht
Prinz_auf_Abwegen.jpg


Prinzessin von Hannover vs. F.A.Z. Electronic Media GmbH

08.11.11: LG Berlin 27 O 367/11

Muss wohl das Hauptsacheverfahren zu dem Verfügungsverfahren 27 O 99/10 gewesen sein. Wir berichteten.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Dr. Lüssmann
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Dr. Nieland + Justiziar Dr. Stegmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es um die Äußerung in Bezug zum Fehltritt von Prinz Ernst August von Hannover, wo er eine Thai-Schönheit küsst. Das Kammergericht sagt: Privatsphäre. Wir werden wohl an unserer Auffassung festhalten. Die Sache soll wohl zum BGH.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Dann ein paar Anregungen, was an neuer Rechtsprechung dran ist, bzw. – nirgends steht das Wort „Urlaub“ in Bezug auf die Prinzessin. Das ist nicht die Privatsphäre. Es ist keine spezifische Urlaubsberichterstattung. Es wird nur der Aufenthaltsort Crans Montana genannt – reicht das wirklich aus? Es wird hier eine Marginalität herangezogen, eine kleinste unwahre Unwichtigkeit. Warum gibt es hier nicht auch diese Schwelle? []

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Aber man weiß doch, dass die Paparazzi dorthin fahren.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Es steht nur: sie ist in Crans Montana. Nicht, dass sie zum Urlaub dort ist. [] Gut, bei Hamburg kann man von Hansestadt auch auf Hafenstadt schließen, aber hier … .

Beklagtenjustitiar Dr. Stegmann: Mich stört es, dass die Gerichte sich aufschwingen, zu sagen, welche Bedeutung diese Mitteilung hat. Ich sehe hier keine grundlegende Verletzung des Artikels 5. []

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Die F.A.Z. Electronic Media GmbH steht nicht mehr im Impressum.

Vorsitzender Richter Mauck: Es kommt nicht drauf an.

Beklagtenjustitiar Dr. Stegmann: Eine rein organisatorische Tätigkeit, keine Veröffentlichungstätigkeit.

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist neu.

Klägeranwältin Dr. Lüssmann: Das kann sich ja immer wieder ändern.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Das nehmen wir aber ins Protokoll.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Klägeranwältin bestreitet das mit Nichtwissen. In der Sache selbst haben sie recht, wir werden nachdenken.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Gehen sie mit gutem Beispiel voran, dann kann die Kammer den Blick weiterfassen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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